Buchungen der Einfuhr-Umsatzsteuer bei Fiskalvertretung in den Niederlanden

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Buchungen der Einfuhr-Umsatzsteuer bei Fiskalvertretung in den Niederlanden
Liebe Freunde,

für eine aktuelle Situation habe ich folgende Herausforderung:

Unser Unternehmen (IST-Versteuerer, Vorsteuerabzugsberechtigt, bilanzierendes Unternehmen, Kontenrahmen SKR 04) führt Natursteine aus China ein. Hierbei leisten wir typischerweise beim Produzenten in China eine Anzahlung in Höhe von 30-50% in USD, damit die Produktion überhaupt anläuft, und eine Schlusszahlung in Höhe von 50-70% bei erfolgter Verschiffung (gegen Vorlage des Bill of Lading), ebenfalls in USD.

Die Ware wird regelmäßig über die Niederlanden eingeführt (Rotterdam), wo auch unserer Fiskalvertreter sitzt, der alle Zollformalitäten erlegt (Anmeldung zum Zoll, Orga der Zollkontrolle, Einreichung Dokumente etc.). Die Ware wird dann anschließend von Rotterdam nach Deutschland per Barge oder LkW geliefert.

Da ich leider nicht auf meinen Vorgänger in der BuHa zurückgreifen kann, würde ich folgende Buchungen vornehmen:

]Rechnungsbetrag (ab Werk China): 1412.15 USD
Unsere Anzahlung im konkreten Fall: 693,00 USD
Unsere Bank rechnete den Wechselkurs USD/EUR um mit 1,0837 und stellte Courtage 2,50 EUR sowie 15,00 Auslandsgebühr in Rechnung.
Belastungsbetrag der Bank somit: 639,48 EUR + 2,50 EUR + 15,00 EUR = 656,98 EUR

Meine Buchung der Anzahlung wäre hier somit zum Zeitpunkt der Belastung durch die Bank:

5559 Steuerfreie Einfuhren 639,48 EUR an 70xxx Kreditor in China  639,48 EUR

70xxx Kreditor in China 639,48 EUR                                 an 1800 Bank 656,98 EUR            
6855 Nebenkosten des Geldv. 17,50 EUR

Die Restzahlung (ca. 4 Wochen nach Anzahlung an Produzenten) würde ich dann ebenso buchen:
Restbetrag lt. Re. des chines. Produzenten: = 719,15 USD
Neuer Umrechnungskurs der Bank USD/EUR = 1,1183
Courtage der Bank: 2,50 EUR
Auslandsgebühr der Bank = 15,00 EUR
Gesamtbelastung durch Bank = 660,57 EUR


5559 Steuerfreie Einfuhren 643,07 EUR an 70xxx Kreditor in China 643,07 EUR

70xxx Kreditor in China 643,07 EUR                an 1800 Bank 660,57 EUR
68555 Nebenkosten des Geldv. 17,50 EUR


Wieder ca. 3 Wochen später geht die Rechnung des deutschen Spediteurs aus Hamburg bei uns ein, der in unserem Auftrag einen Fiskalvertreter in Rotterdam engagiert hat. Wir haben hierzu die Vollmacht an den Fiskalvertreter erteilt und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Beim Fiskalvertreter in Rotterdam handelt es sich auch gleichzeitig um den Fiskalvertreter unseres Spediteurs im Hamburg. Er bedient sich dessen Dienste regelmäßig.

Rechnung des Spediteurs aus Hamburg besagt:
Anteilige Seefracht (umgerechnet in EUR)= 88.50 EUR
Anteilige Hafenkosten in Rotterdam = 112.05 EUR
Kosten der Fiskalverzollung = 55.00 EUR
Transport von Rotterdam nach Deutschland = 394,45 EUR
Umfuhrkosten Rotterdam = 115,00 EUR
Pflanzenbeschau (=Kontrolle der Holzverpackungen) in Rotterdam = 314,52 EUR

Somit ergibt sich eine Netto-Summe in Höhe von 1079,52 EUR.
Diesen Betrag hat der Hamburger Spediteur auf seiner Rechnung 19% UST unterworfen (=205,11 EUR).
Ferner stellt er auch Zollgebühren in Höhe von 22,76 EUR (steuerfrei) in Rechnung.
Es ergibt sich somit ein Zahlungsbetrag des Hamburger Spediteurs von 1079,52 EUR + 2015,11 EUR + 22,76 EUR = 1307,39 EUR.

Ich würde hier wie folgt zum Zeitpunkt der Rechnungszahlung an den Spediteur aus hamburg buchen:
5800 Bezugsnebenkosten 1079,52 EUR  an  70xxx Kreditor Spediteur Hamburg 1307,38 EUR
1406 Abziehbare VSt(19%) 205,11 EUR
5840 Zölle 22,76 EUR

70xxx Kreditor Spediteur Hamburg 1307,38 EUR an 1800 Bank 1307,38 EUR

Was mache ich nun mit den 19% Einfuhr-Umsatzsteuer? Diese fehlt ja noch. Zwar wurde sie nicht zahlungswirksam, sie soll aber korrekt abgebildet werden in unseren Büchern als IST-Versteuerer.
Außerdem frage ich mich, warum der Hamburger Spediteur mir keine Netto-Rechnung ausgestellt hat. Ist für mich erstmals kein Problem, da ich vorsteuerabzugsberechtigt bin, aber nun tritt wohl die Situation ein, dass Einfuhr-USt und 19% deutsche USt bezahlt werden. Das erscheint mir "doppelt gemoppelt". Wobei "bezahlt" in der Tat nur die ausgewiesenen 19% auf der Spediteurs-Rechnung werden.
Eine Einigung mit dem Spediteur ist nicht möglich, da die Zusammenarbeit aufgrund Differenzen eingestellt worden ist.
Zudem habe ich die Situation, dass ich keinen Steuerbescheid vom Spediteur erhalten habe (bzw. dieser war nicht korrekt). Ferner hat er mit anderen Kursen gerechnet als meine Bank.

Die 19% Einfuhr-USt. werden ja nur bei der VST-Monatsanmeldung aufgelistet und dann gleich wieder abgesetzt, sind also nicht zahlungswirksam.

Ich würde die Einfur-USt. (19%) trotzdem wie folgt buchen parallel zum Zeitpunkt der Zahlung der Spediteursrechnung:
Bemessungsgrundlage für EUST: 2352,78 EUR
EUST 19% = 477,03 EUR
Zoll (wie oben erwähnt, bereits in Bemessungsgrundlage enthalten) = 22,76 EUR

3820 USt-Vorauszahlung Verrechn.kto 477,03 EUR an 1406 VSt 19% 477,03 EUR an
1433 Bezahlte Einfuhr-USt 477,03 EUR an 3820 USt-Vorauszahlung Verrechn.kto 477,03 EUR

Bei dieser Buchug bin ich mir allerdings nicht sicher. Gegen Bank oder Kasse kann ich nicht buchen, da die EUSt ja nicht zahlungswirksam geworden war.
Gegen 1406 abziehbare VSt. kann ich auch nicht direkt buchen, da ja bekanntermaßen das Verrechnungskonto für Zahllast bzw. VSt-Überhang das Konto 3820 ist. Somit erscheint mir dieses am korrektesten.


Ich bitte hier allerdings um eure fachmännische Meinung.
Merci im Vorfeld für eure zeitnahen und fundierten Einschätzungen!
Hallo,

welche 19% Einfuhrumsatzsteuer? Du schreibst doch ihr führt in die Niederlande ein?

schönen Gruß
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,

wir führen über die Niederlande ein (Hafen Rotterdam), aber wir transportieren es sofort weiter nach Deutschland.
Die NL sind somit die EU-Außengrenze. Aber die Ware ist nicht für den niederländischen Markt.
PS: In NL beträgt der UST-Satz 21%.

Wie ist die Einschätzung?
Hallo Jürgen,

es macht aus meiner Sicht keine großen Sinn die Waren in den Niederland einzuführen, wenn sie sowieso nach Deutschland kommen?
Nur weil es in Rotterdam ankommt, muss man es ja nicht in diesem Land einführen. (Einfuhrumsatzsteuer und Zoll)

Prüfe das doch bitte einmal.

schönen Gruß
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo sroko,

danke für deine Anmerkung.

Doch, es macht schon Sinn. Denn: Würde ich die Ware über Hamburg einführen, dann würde der Reeder mir gegenüber die EUSt in Rechnung stellen und ich müsste sie an ihn überweisen. Klar, ich würde sie über die monatliche Steuer-Voranmeldung wieder holen, aber ich müsste diese zumindest einige Tage oder Wochen vorfinanzieren bis zur Rückerstattung. Bei mehreren Containern pro Monat kann das schon über 10.000 EUR/Monat bedeuten.

Führe ich die Ware aber über Rotterdam ein, dann erhalte ich nur eine Netto-Rechnung und melde die EUSt auf der monatlichen Meldung an, setze sie aber sogleich wieder ab in derselben Monats-Meldung. Das bedeutet keinen Liquidationsabfluss und keine Vorfinanzierung(skosten).

Außerdem gibt es noch eine handvoll anderer Gründe (kürzere Laufzeit der Schiffe, bessere Anbindung der Lieferung im Nachlauf von Rotterdam in den Süden Deutschlands, andere Prüfstandards der Container etc.).

Meine Fragen zielen aber nicht hierauf, sondern auf die buchhalterische Abwicklung des Vorgangs.

Im Kern: Wo und wie bucht man korrekterweise die EUSt, die ja nicht zahlungswirksam wird??
Hallo Jürgen,

ok,dann machst du es der Liquidität wegen.
Ist natürlich dann ein Grund,aber oft teuer,als z.B.mit einem Zollaufschubkonto hier in Deutschland.

Zu Deiner Frage:
Ich denke hier greift dann die Vereinfachungsregelung/Steuerbefreiung im Sinne des §5 (1) Nr. 3 USt.
Der Spediteur, der die EUSt in den Niederlanden schuldet, wird davon befreit, wenn er eine innergemeinschaftliche Lieferung an euch (selbst) ausführt.
In diesem Fall nennt man das innergemeinschaftliches Verbringen.
Somit ist die Einfuhr steuerbefreit, wenn direkt im Anschluss eine innergemeinschaftliche Lieferung/Verbringung erfolgt.

Somit musst du eine innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland erklären in der USt-VA und bist dann von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.


schönen Gruß
Bearbeitet: sroko - 10.07.2017 20:05:14
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo sroko,

ich bin mir da nicht sicher, ob deine Einschätzung richtig ist.

Damit eine innergemeinschaftliche Lieferung/Verbringung seitens des Spediteurs vorläge, müsste es sich um einen Gegenstand "seines Unternehmens" handeln. Das tut es aber m.E. nicht, denn Eigentümer sind wir (Handelsrechnung des Herstellers lautet auch auf uns).

Der ausführende Spediteur, der die tatsächliche Gewaöt über unsere Ware inne hat,  bedient sich typischerweise eines Partners wie z.B. WISPEX, der dann die Formalitäten der Fiskalverzollung in den Niederlanden erledigt. Der Spediteur (sagen wir KÜHNE+NAGEL) ist dann der ausführende Spediteur, aber WISPEX ist unser FISKALVERTRETER.
WISPEX stellt an KÜHNE+NAGEL seine Rechung und erstellt für uns die Zollanmeldung, nachdem wir ihm eine widerrufliche Vollmacht erteilt haben.
Aber die Ware gehört zu keinem Zeitpunkt weder WISPEX noch KÜHNE+NAGEL.

Wie siehst du es dann?

Merci im Vorfeld.
Hallo Jürgen,

ich finde es gut, das du dich auch so intensiv damit auseinandersetzt.  :wink1:  
Ich bekomme selten Nachfragen, weil die meisten gar nicht näher interessiert sind. :cry:   :)

Ich sehe das ja im Prinzip genauso, deshalb auch mein Verweis auf das IG-Verbringen.
Dazu würdest du eine Registrierung in den Niederlanden benöigen = NL USTID und deine deutsche ID.

Du hast aber keine NL USTID, deshalb engagierst du auch einen Fiskaltvertreter vor Ort.
Das IG Verbringen erfolgt ja auch erst nach der Einfuhr,  somit ist die Ware schon in der Verfügungsmacht von euch/Wispex.

Der Einführer braucht seine USTID in NLoder die seines Fiskalverterteters und eure deutsche.

Aus meiner Sicht wären auch beide Modelle möglich:

Der "Chinese" führt die Waren ein mit Hilfe eines Fiskalvertreters und macht dann eine Innergemeinschaftliche Lieferung an euch,
oder Ihr führt ein mit Hilfe des Fiskalvertreters und macht dann ein IG Verbringen.

Der genaue Ablauf ergibt sich ja aus den Frachtpapieren und Inco Terms.


schönen Gruß
Bearbeitet: sroko - 10.07.2017 21:26:50
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo sroko,

ich finde es klasse, dass du an dem Thema dran bleibst. Qualifizierte Infos bekommt man selten.  :klatschen:  :klatschen:

Dann heißt das also m.E. folgendes:

1.) Ich buche keine Einfuhr-Ust, sondern deklariere es als Innergemeinschaftlichen Erwerb mit 19%, Korrekt? Einfuhr-Ust erklärt dann bekanntermaßen der Fiskalvertreter mit seiner niederländischen UST-ID.

2.) Basis zur Errechnung des korrekten Betrags für Innergem. Erwerb wäre dann m.E. der Einstandspreis in meinem Lager gemäß folgendem Kurzschema:

Umgerechneter Bezugspreis in EUR (lt. Handelsrechnung).
Hier allerdings die Frage: Umrechnungskurs zum Wert meiner Bank oder zum (abweichenden) Wert des Spediteurs/Fiskalvertreters? :denk:
+ Zoll (Betrag teilt mir der Fiskalvertreter mit)
+ Bezugskosten bis Deutschland (inkl. allen Bezugsnebenkosten wie Terminalkosten, Kosten der Fiskalvertretung, Pflanzenbeschau, Entladung per Mitnahmestapler etc.). Diesen Betrag teilt mir der Spediteur mit.

= Einstandpreis in meinem Lager

Hierauf 19% deklariert als Innergem. Erwerb (Verbringen).
Richtig?

3.) Welche Felder in der montatlichen VSt-/Ust-Voranmeldung wären dann korrekt aus deiner Sicht?

4.) Zu welchem Zeitpunkt wäre der Betrag dann zu erklären in der Monatsmeldung? Zum Zeitpunkt der eingehenden Rechnung seitens des Spediteurs/Fiskalvertreters nehme ich an, korrekt? Wir sind ja bekanntermaßen IST-Versteuerer.


Danke für deine zeitnahe Rückmeldung.
Zitat
JuergenW schreibt:
Hallo sroko,



ich finde es klasse, dass du an dem Thema dran bleibst. Qualifizierte Infos bekommt man selten.      



Dann heißt das also m.E. folgendes:



1.) Ich buche keine Einfuhr-Ust, sondern deklariere es als Innergemeinschaftlichen Erwerb mit 19%, Korrekt? Einfuhr-Ust erklärt dann bekanntermaßen der Fiskalvertreter mit seiner niederländischen UST-ID.
[COLOR=#FF0000]JA[/COLOR]


2.) Basis zur Errechnung des korrekten Betrags für Innergem. Erwerb wäre dann m.E. der Einstandspreis in meinem Lager gemäß folgendem Kurzschema:



Umgerechneter Bezugspreis in EUR (lt. Handelsrechnung).

Hier allerdings die Frage: Umrechnungskurs zum Wert meiner Bank oder zum (abweichenden) Wert des Spediteurs/Fiskalvertreters?  

+ Zoll (Betrag teilt mir der Fiskalvertreter mit)

+ Bezugskosten bis Deutschland (inkl. allen Bezugsnebenkosten wie Terminalkosten, Kosten der Fiskalvertretung, Pflanzenbeschau, Entladung per Mitnahmestapler etc.). Diesen Betrag teilt mir der Spediteur mit.



= Einstandpreis in meinem Lager



Hierauf 19% deklariert als Innergem. Erwerb (Verbringen).

Richtig?

[COLOR=#FF0000]Nein,
Richtig ist hier einfach nur die Rechnung des Lieferanten.
Die ganzen Frachtkosten kann man dann zum Lagerwert hinzubuchen, das ist richtig, aber hat
nichts mit dem innergemeinschaftlichem Erwerb zu tun. Die Rechnung vom Spediteur hat ja uach einen deutschen 19% UST-Schlüssel

Umrechnungskurs:
§16 (6)USTG
Werte in fremder Währung sind zur Berechnung der Steuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf Euro nach den Durchschnittskursen umzurechnen, die das Bundesministerium der Finanzen für den Monat öffentlich bekannt gibt, in dem die Leistung ausgeführt wird.
[/COLOR]



3.) Welche Felder in der montatlichen VSt-/Ust-Voranmeldung wären dann korrekt aus deiner Sicht?

[COLOR=#FF0000]gem §1a (2) UStG
Als innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt gilt das Verbringen eines Gegenstands des Unternehmens aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung, ausgenommen zu einer nur vorübergehenden Verwendung, auch wenn der Unternehmer den Gegenstand in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt hat. 2Der Unternehmer gilt als Erwerber.
= Kennzfiffer 89 (oder 93)
[/COLOR]


4.) Zu welchem Zeitpunkt wäre der Betrag dann zu erklären in der Monatsmeldung? Zum Zeitpunkt der eingehenden Rechnung seitens des Spediteurs/Fiskalvertreters nehme ich an, korrekt? Wir sind ja bekanntermaßen IST-Versteuerer.
[COLOR=#FF0000]Monat wo die Lieferung erfolgt [/COLOR]




Danke für deine zeitnahe Rückmeldung.
Bearbeitet: sroko - 12.07.2017 17:18:56
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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