Buchungsdatum für "Anzahlungsrechnung" bzw. Vorauszahlung

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Buchungsdatum für "Anzahlungsrechnung" bzw. Vorauszahlung, Seminaranbieter schreibt Rechnungen direkt nach Buchung des Seminars, diese werden zwischen Rechnungsdatum und Seminarbeginn beglichen, wann buchen?
Hallo,

ich bin Veranstalterin von Seminaren (GmbH, Solversteuerung) mit und schreibe die Rechnungen VOR Begin des Seminars, direkt nach Eingang der Anmeldung. Man hat mir nun erklärt, dass es sich dabei also quasi um "Anzahlungsrechnungen" handet, weil die Leistung bei Rechnungsstellung noch nicht erbracht ist.
Daraus schliesse ich, dass das Buchungsdatum der Rechnung, falls die Rechnung vor dem Seminar bezahlt wird, das Datum des Zahlungseingangs ist. Und falls die Rechnung nach dem Seminar bezahlt wird, ist das Buchungsdatum das Datum des Seminars. Ist das richtig?

Ich habe das bis zum letzten Jahr von eine Steuerberater machen lassen. Dieser hat die Rechnungen immer zum Rechnungsdatum eingebucht, was für mich aber natürlich ungünstiger ist (dadurch muss man ja die Umsatzsteuer vorstrecken). Ich verstehe nicht warum er das so gemacht hat. Wahrscheinlich, weil es für ihn einfacher war, oder? Das Finanzamt wird sich ja nicht beschweren, wenn es die Umsatzsteuer früher bekommt.

Oder mache ich es falsch, wenn ich erst zum Datum der Zahlung (bz.w. zum Datum des Seminars, je nachdem was früher ist) buche. In meinem Steuerprogramm muss ich dann unter "Belegdatum" das Datum der Zahlung (bzw. des Seminars) eingeben, was mir immer wiederstrebt, da für mich das Belegdatum vom reinen Sprachgebrauch ja das Datum des Belegs=Datum der Rechnung wäre.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hallo Schiebby,

wie viel Umsatz machst du im Jahr? Wenn du unter 500.000 Euro bleibst, kannst du meines Wissens auch als GmbH die Ist-Versteuerung beantragen. Ich bin aber nicht ganz sicher. Wichtig: Das kannst du nicht einfach machen, sondern beim Finanzamt beantragen. Alternativ könntest du das Geld auch als Anzahlung buchen. Du darfst nur nicht vergessen, die Beträge auf deine Erlöskonten umzubuchen, wenn die Leistung erbracht worden ist. Es zählt dann der Voranmeldungszeitraum, in dem die Leistung erbracht worden ist (§13 UStG).

Viel Erfolg
FHH
Hallo FHH,
ich weiss, dass ich die Ist-Versteuerung beantragen kann, aber darum geht es mir nicht. Ich finde überall im Internet die Aussage, dass eine Reechnung, wenn ich diese vor Erbrachter Leistung schreibe immer eine Anzahlungsrechnung darstellt, für die die Umsatzsteuer erst bei Bezahlung fällig ist (oder falls die Leistung vor der Bezahlung erbracht wird zum Zeitpunkt der Leistungserbringung). Ich habe die Rechnungen nun immer zum Zeitpunkt der Bezahlung eingebucht und zwar direkt auf das Erlöskonto.
Das heisst z.B. ich habe am 3.1.2017 eine Rechnung für eine Veranstaltung geschrieben, die am 19.6.2017 stattfindet. Diese habe ich erstma gar nicht gebucht, sondern erst am 3.2.2017, als sie bezahlt wurde. Und da habe ich dann mit Datum 3.2. "Sparkassenkonto" an "Erlöse Konferenz" gebucht und dort auch direkt die Umsatzsteuer gebucht. Kann ich das so machen?
Wenn ich im Jahr 2016 eine Rechnung für eine Veranstaltung in 2017 schreibe und diese bereits in 2016 bezahlt wird, dann habe ich das auf "erhaltene Versteuerte Anzahlungen 19%" gebucht und erst am 1.1.2017 auf "Erlöse Konferenz", damit mein Jahresergebnis nicht verfäscht wird.
Hm, wahrscheinlich muss ich bei Zahlungseingang immer auf "erhaltene versteuerte Anzahlungen 19%" buchen und erst am Tag der Veranstaltung umbuchen auf "Erlöse Veranstaltung"...
Komisch finde ich nur, dass ich bei Rechnungstellung ja nichts buchen kann, solange der Betrag nicht eingegangen ist und die Veranstaltung nicht stattgefunden hat.
So richtig eine "Anzahlung" ist das ja auch eigentlich nicht. Ist ja eigentlich so zusagen eine "Vorauszahlung". Aber ich finde zu "Vorauszahlung" nirgendwo Infos, nur, dass das behandelt wird wie eine Anzahlung.
Wie machen sowas denn Reisebüros?
Die stellen die Rechnung doch auch vor der Reise...
Ist hier niemand der bei einem Reisebüro arbeitet?
Was bucht ihr dann bei Rechnungsstellung? Oder bucht Ihr dann auch erst bei Zahlungseingang?
Warum finde ich dann dazu nichts.
Ah, ich gaube hier habe ich die Antwort gefunden. Ich buche bei Rechnungsstellung tatsächlich erstmal nicht.
Wenn ich genau bin, muss ich aber bei Zahlungseingang muss ich aber auf "Erhaltene versteuerte Anzahlungen 19%" buchen und zum Zeitpunkt der Veranstaltung auf "Erlöse":

https://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/grundlagen-rechnungswesen::24/buchung-von-anzahlungsrechnungen-vor-zahlungserhalt::1522/
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