Eröffnungsbilanz ohne Inhalt?

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Eröffnungsbilanz ohne Inhalt?
Hallo zusammen,

Nachdem ich im Internet seit Tagen erfolglos nach Antworten suchte, versuche ich nun über dieses Forum an eine Antwort zu gelangen.

Laut einem Brief vom Finanzamt, bin ich nun ab dem 01.01.2024 ( heute ) buchführungspflichtig und soll nun eine Eröffnungsbilanz bis zum 31.01.2024 elektronisch beim Finanzamt einreichen. Ich habe mich bereits Ende 2020 selbstständig gemacht und verdiene vorrangig über meinen Youtube Kanal und über einen onlineshop, auf dem ich weitere Videos anbiete mein Geld.

Bislang habe ich meine Steuern alleine gemacht ( da es auch nicht sonderlich schwer war ). Aber jetzt wo es um eine Bilanz geht, bin ich überfragt, was ich da überhaupt eintragen soll. Ich weiß von Beispielen und Mustern aus dem Internet, wie so eine Bilanz im Prinzip aussieht - nur trifft das alles auf mich nicht zu.... oder irgendwie doch??

Ich arbeite alleine von zuhause aus. Habe weder Mitarbeiter, noch Fuhrpark, noch Maschinen, noch Grundstück, genauso wenig wie Rohstoffe oder sowas.
Meine Arbeit besteht darin, dass ich Videos aufnehme, sie auf Youtube hochlade ( diese werden monetarisiert - also entsteht dort ein Einkommen ) und interessierte Zuschauer können auf einer von mir bezahlten online Shop Seite weitere Videos kostenpflichtig erwerben ( = zweite Einkommensquelle ). Für das Ausüben meiner Arbeit brauche ich also nur mein Handy und das Internet.

Meine Frage ist im Prinzip: Was soll ich jetzt da in die Eröffnungsbilanz schreiben? Habe ich überhaupt so etwas wie Eigenkapital? Das einzige was mir klar ist, sind Forderungen und Verbindlichkeiten. Forderungen weil Leute meine Videos kaufen und Verbindlichkeiten, weil ich z.B. einen Computer nutze zum Verwalten, Schneiden, Editieren meiner Videos etc.

Ich hoffe meine Frage ist verständlich und klingt nicht zu amateurhaft. Bislang habe ich meine Steuern einfach über Elster mit Umsatzsteuervoranmeldung / Erklärung, Gewerbesteuererklärung / Einkommensteuererklärung und schließlich einer einfach EÜR gemacht.

Liebe Grüße und Danke im Voraus
hast du handy und pc schon ganz abgeschrieben?
waren die über oder unter 800.- netto?
falls die schon ganz abgeschrieben sind und beides unter 800.- netto war,
dann hast du im aktiva nur dein betriebliches bankkonto.
bankkonto = umlaufvermögen.

was du an forderungen und verbindlichkeiten hast, musst du rausfinden.
wenn da keine sind, dann ist das eben so.
im passiva ist dann dein eigenkapital.

ggf. besteht deine eröffnungsbilanz zb nur aus
aktiva
bankguthaben 1.000

passiva
eigenkapital     1.000

Zitat
Verbindlichkeiten, weil ich z.B. einen Computer nutze zum Verwalten, Schneiden, Editieren meiner Videos etc.
keine ahnung, was du meinst  :denk:

verbindlichkeiten = betriebliche rg, die du noch nicht bezahlt hast.
zb, wenn du in 12 eine schneidesoftware gekauft hast, aber noch nicht bezahlt.
Also das wäre schon ein Punkt, hier die Leistung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Aufgefordert zur Bilanzierung wirst du bei einem Betriebsgewinn > 60.000 €. Ab dem Zeitpunkt kann man sich einen Steuerberater m.E. leisten und in aller Regel bringt ein guter Steuerberater so viel Beratungsleistung, dass sich die Kosten dafür meist sogar neutralisieren. Bei der Umstellung mußt du einen Übergangsgewinn ermitteln, hast aber auch einige steuerliche Gestaltungsspielräume, die man ausnutzen kann. Also ich kann nur für Beratung plädieren, vor allem wenn man in der Thematik neu ist.

https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/von-der-euer-zur-bilanz-so-ermitteln-sie-den-uebergangsgewinn/
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