bei uns in der Firma werden die Rechnungsnummer aus den Auftragsnummer erstellt. Sollte z.b. ein Auftrag in 2008 eingegangen sein, der Vertrag kommt jedoch erst im jahr 2009 zu stande, erhält die Rechnungs trotzdem eine Nummer aus dem Vorjahr.
Die Rechnungsnummern in 2008 fangen mit 8000 an, die in 2009 mit 9000.
Das hat natürlcih zur Folge, dass es keine forlaufenden Rechnungsnummer gibt. Wird z.b. am 15. Januar 09 eine Rechnung vo neinem Auftrag aus 2009 erstellt beginnt diese mit 9000. Wird am 20. JAnuar eine Rechnung von einem Auftrag aus 2008 erstellt, beginnt diese mit 8000.
Zudem kommt noch das der Leistungszeitraum auf den Rechnungen mit 9000 und 8000 auch noch jahresübergreifend wechseln. Mal hat man in einer 9000 noch ne Leistung aus 2008 berechnet (was man ja als sonstige Forderung ins Jahr 2008 umbuchen müsste) oder halt mit 8000 noch Leistungen aus dem Vorjahr oder sogar aus 2009.
Was überwiegt eigentlich? Das Datum an dem die Rechnung ausgestellt wurde oder der Zeitpunkt an dem die Leistung erbracht wurde. Z.b. wie im letzten Absatz geäußert. Hab ne Rechnung im Januar 09, aber Leistung aus 2008. Das Jahr 2008 noich nicht abgeschlossen bzw den Monat Dezember noch offen zum buchen. Kann ich dann einfach zum 30.12.08 die Rechnung ins Jahr 08 einbuchen und das umbuchen im Jahresabshcluss auf sonstige Forderungen umgehen oder muss ich in 2009 mit dem Rechnungsdatum einbuchen und dann beim Jahresabschluss die umbuchung ins jahr 2008 vornehmen?
Ich weiß, viele Fragen und vielleicht liegt die Antwort ja klar auf der Hand nur ich sehe sie nicht.


lg
mkd