Frage zu Kleinbetragsrechnungen (Keine Adresse des Rechnungsempfängers)

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Frage zu Kleinbetragsrechnungen (Keine Adresse des Rechnungsempfängers)
Hallo, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro haben ja vereinfachte Anforderungen. Nun habe ich von einem Rechnungsempfänger den Namen, nicht aber die vollständige Adresse. Ist es in Ordnung nur den vom Privatkunden angegebenen Namen als Rechnungsempfänger auf die Rechnung zu schreiben und ihm diese dann per E-Mail zu schicken? Ansonsten würde ich alles wie bei den üblichen Rechnungen machen. Soweit ich sehe, wäre noch nichtmal der Name des Rechnungsempfängers bei Kleinbetragsrechnungen notwendig, aber es ist nicht schädlich diese optionale Angabe dennoch zu machen oder?
Danke und viele Grüße.
Kleinbetragsrechnungen müssen "mindestens" bestimmte Angaben enthalten. Geht man z.B. mit dem Namen des Leistungsempfängers über das gesetzlich geforderte Minimum hinaus, ist das unschädlich.
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