Grundlegende Fragen zu Bilanz, Bundesanzeiger und Unternehmensregister

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Grundlegende Fragen zu Bilanz, Bundesanzeiger und Unternehmensregister
Hallo,

ich habe ein paar grundlegende Fragen zu Bilanzen. Es wäre prima, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet:

1. Bilanzen kann man ja beim Bundesanzeiger oder beim Unternehmensregister anschauen. Was ist denn der Unterschied zwischen dem Bundesregister und dem Unternehmensregister? Muss der Steuerberater die Bilanz sowohl beim Bundesanzeiger und beim Unternehmensregister hoch laden oder reicht es wenn der Steuerberater die Bilanz bei einem der beiden Seiten hoch lädt?

2. Gibt es für Firmen die in Luxemburg ansässig sind auch eine Webseite wie den Bundesanzeiger bzw. kann man bei dieser Seite kostenfrei Bilanzen anschauen?

3. Im Bundesanzeiger habe ich eine Bilanz gefunden in welcher in der Zeile Eigenkapital nichts angegeben wird. Das verstehe ich nicht. Eine Bilanz ohne die Angabe von Eigenkapital ist doch keine fertige Bilanz. Eine nicht vollständige Bilanz hätte so nicht in den Bundesanzeiger hoch geladen werden dürfen. Warum fehlt in der Bilanz (Screenshot anbei) die Angabe der Zeile Eigenkapital?

4. Bei kleineren GmbHs muss ja nur die Bilanz in den Bundesanzeiger hoch geladen werden. Diese Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet die GuV in den Bundesanzeiger hoch zu laden. Kann man aus den Bilanzen der letzten beiden Jahre den Gewinn berechnen, indem man einfach das Eigenkapital von 2016 vom Eigenkapital von 2017 abzieht? Nehmen wir an das Eigenkapital von 2016 ist 700.000 Euro und das Eigenkapital von 2017 ist 1.000.000 Euro. Heißt das dann, dass die Firma im Jahr 2016 einen Gewinn von 300.000 Euro erwirtschaftet hat?

5. Wie berechnet man den Wert eines Unternehmens zum Stichtag der Bilanz? Zieht man einfach die Summe der Schulden (Das Fremdkapital) vom der Summe des Vermögens (der kompletten Aktiva Seite) ab und erhält somit den Wert des Unternehmens? Nehmen wir an das komplette Vermögen beläuft sich auf 1.000.000 Euro (Aktive Seite), das Fremdkapital liegt bei 600.000 Euro. Läge der Wert des Unternehmens dann bei 400.000 Euro bzw. ist der Wert des Unternehmens mit dem Eigenkapital gleichzusetzen?

Viele Grüße
screenshot1.png (59.4 KB) [ Download ]
Ad 1. Bilanzen sind beim Bundesanzeiger einzureichen. Das Unternehmensregister ist für die gesellschaftsrechtlichen Angaben zuständig.
Ad 2. Da musst du in Luxemburg nachfragen
Ad 3. Das Eigenkapital wird doch ausgewiesen!? Das einzige - es fehlt die Summenbildung. Die kannst du aber doch wohl noch selber.
Ad 4. Nö, du vergisst, dass es ja auch noch andere Veränderungen des Eigenkapitals gibt wie Zuführungen und Entnahmen. Da wäre ich vorsichtig.
Ad 5. Hier gibt es eine Menge Literatur. Bestimmt nicht mehr dein reiner Bilanzansatz. Unternehmensbewertung wird in der Regel mit der DCF-Methode gemacht - ist um einiges komplizierter. Was du bestimmst, ist nicht einmal der Sachwert, denn durch unterschiedlich Wertansätze wegen der Wahlrechte kannst du hier kaum einen reellen Wert ermitteln.
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