Kreditoren - Debitoren nach GoBD

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Kreditoren - Debitoren nach GoBD, Einnahme Überschussrechnung Ist Besteuerung
Hallo, ich würde gerne erfahren, wie sich das mit Kreditoren und Debitoren buchungsmäßig auswirkt.

Kleinbetrieb - Einnahme Überschussrechnung - IST Versteuerung. Nun sollen ab 2017 bei solchen Unternehmen zwangsmäßig Kreditoren und Debitoren gebucht werden müssen (GoBD)

Bei Debitoren: z. B  Debitor an 8400 (Erlöse). Buchungssatz erzeugt im Programm den Debitor, die Erlöse, bucht aber die UMST auf 1766 (Umsatzsteuer nicht fällig)  und nicht auf 1776, somit wird die Umsatzsteuer zunächst nicht fällig was ja gut ist, weil der Kunde noch nicht bezahlt hat.

Wie lautet nun die Gegenbuchung nach der Bezahlung, damit die Umsatzsteuer ausgelöst und in der Voranmeldung berücksichtigt wird  ?

Die gleiche Buchung bei den Kreditoren, also Aufwandskonto an Kreditor löst aber auf Konto 1576 die Vorsteuer aus, was ja heißt wenn die Umsatzsteuer Voranmeldung erstellt wird, wird die Vorsteuer berücksichtigt, obwohl die Rechnung noch nicht bezahlt ist.

Es wäre schön, wenn mir das jemand erklären könnte.

Viele Grüße von Willy
Zitat
Kleinbetrieb - Einnahme Überschussrechnung - IST Versteuerung. Nun sollen ab 2017 bei solchen Unternehmen zwangsmäßig Kreditoren und Debitoren gebucht werden müssen (GoBD)
wo hast du das denn her?

Zitat
Bei Debitoren: z. B  Debitor an 8400 (Erlöse). Buchungssatz erzeugt im Programm den Debitor, die Erlöse, bucht aber die UMST auf 1766 (Umsatzsteuer nicht fällig)  und nicht auf 1776, somit wird die Umsatzsteuer zunächst nicht fällig was ja gut ist, weil der Kunde noch nicht bezahlt hat.
das ist das einbuchen der forderungen.

Zitat
Wie lautet nun die Gegenbuchung nach der Bezahlung, damit die Umsatzsteuer ausgelöst und in der Voranmeldung berücksichtigt wird  ?
das passiert automatisch mit der buchung der zahlung "bank an debitor".
zumindest geht das bei datev kanzlei rewe automatisch.

Zitat
Die gleiche Buchung bei den Kreditoren, also Aufwandskonto an Kreditor löst aber auf Konto 1576 die Vorsteuer aus, was ja heißt wenn die Umsatzsteuer Voranmeldung erstellt wird, wird die Vorsteuer berücksichtigt, obwohl die Rechnung noch nicht bezahlt ist.
der aufwand ist bereits entstanden und da die VSt eine forderung ans FA darstellt, hat man keinen nachteil, wenn die sofort angerechnet wird.
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