MwSt bei Hotelvermittlung

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MwSt bei Hotelvermittlung, Ist ein Handelsgewinn mit 7% oder 19% zu belegen?
Wieso so garstig?

Die Antwort auf die Frage steht ganz oben: ich bekomme Rechnungen mit Reverse charge, also netto, ohne MwSt oder USt oder wie auch immer man es nennen mag wenn man in diesen Details einen Mehrwert sieht

Ich habe zudem kein Risiko, ich kaufe auf konkreten Auftrag ein, steht oben ja auch nix anderes dazu.

Wieso ist es so schwierig, einfach auf die gestellte  Frage einzugehen?
Muss ich 7% auf alles ausweisen oder muss ich meinen Zuschlag (handelsgewinn, Marge, you name it...) 19% ausweisen?
Moin!

Zitat
Wieso so garstig?

Nicht falsch verstehen, war nicht so gemeint, kommt halt in einem Chat manchmal anders rüber, als gedacht!

Zitat
Die Antwort auf die Frage steht ganz oben: ich bekomme Rechnungen mit Reverse charge, also netto, ohne MwSt oder USt oder wie auch immer man es nennen mag wenn man in diesen Details einen Mehrwert sieht

Ja und was steht nun auf dieser Rechnung? Übernachtung? Frühstück? Vollpension? Buchungspaket "XY"?


Zitat
Wieso ist es so schwierig, einfach auf die gestellte Frage einzugehen?

Ist es immer, wenn die Frage schlecht gestellt ist und/oder viel zu wenig Infos enthält!  ;)

Zitat
Muss ich 7% auf alles ausweisen oder muss ich meinen Zuschlag (handelsgewinn, Marge, you name it...) 19% ausweisen?


Das kommt darauf an, welche "Leistung" du im umsatzsteuerlichen Sinne erbringst, abr das kann man ja nicht beurteilen, weil du trotz mehrmaliger Nachfrage keine Details verrätst!  ;)

Was schreibst du denn auf die Rechnung für deine Kunden? Verkaufst du Essen und Übernachtungen oder einen Buchungsservice als Dienstleistung?


Gruß!
Hallo Nathan,

um auf deine Eingangsmail zu antworten:

M. E. sollte ein Fall des § 3 Abs. 11 UStG vorliegen (Dienstleistungskommission, hier: Leistungseinkauf).

Besteuert wird dabei nicht deine Geschäftsbesorgungsleistung (also deine Marge), sondern die gesamte Leistung des Hotels an den Übernachtungsgast gilt umsatzsteuerlich als von dir empfangen (Verhätlnis zum Hotel) und von dir erbracht (Verhältnis zum Endkunden).

Beide Leistungen werden dabei vom Leistungsinhalt her gleich behandelt.

D.h. du solltest in deiner Rechnung gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG 7% Steuer ("auf alles") ausweisen.

Viele Grüße
Tobias
Zitat
D.h. du solltest in deiner Rechnung gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG 7% Steuer ("auf alles") ausweisen.

In diesem steht nur leider nichts über Verpflegung oder sogenannte "Kombipakete!  ;)

Gruß!
Das ist ein begründeter Einwand.

In § 3 Abs. 11 UStG steht vereinfacht gesagt, dass die Regelungen für Hotelrechnungen auch für Nathan als "Weiterverkäufer" gelten.

Nathan, du müsstest, um umsatzsteuerlich ganz sauber zu sein, vom Hotel Infos über die Leistungspakete anfordern.

Nebenleistungen (Pakete z. B. € 20 für Frühstück, Internetnutzung etc) sind separat auszuweisen und mit dem jeweils geltenden Steuersatz (i. d. R. der Regelsteuersatz von 19%) zu versteuern (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG).

Viele Grüße
Tobias
Zitat
In § 3 Abs. 11 UStG steht vereinfacht gesagt, dass die Regelungen für Hotelrechnungen auch für Nathan als "Weiterverkäufer" gelten.

Richtig! Genauer gesagt für Beherbergung, es gibt nicht nur Hotels!  ;)

Zitat
Nathan, du müsstest, um umsatzsteuerlich ganz sauber zu sein, vom Hotel Infos über die Leistungspakete anfordern.

Darum hatte ich gefragt, was auf seinen Eingangsrechnungen und auf seinen Ausgangsrechnungen steht, aber nie eine Antwort erhalten!

Zitat
Nebenleistungen (Pakete z. B. € 20 für Frühstück, Internetnutzung etc) sind separat auszuweisen und mit dem jeweils geltenden Steuersatz (i. d. R. der Regelsteuersatz von 19%) zu versteuern (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG).

Siehe oben!

Und als nächste kommt die Frage, was nun ist, wenn Übernachtung inklusive Frühstück 70 € kostet!  ;)
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