uneinbringliche Forderungen

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[ geschlossen ] uneinbringliche Forderungen
Hallo Zusammen,

auch ich habe mal eine Frage  :lol:

Ich hab aus 2006 leider uneinbringliche Forderungen die ich ausbuchen möchte. Jetzt haben wir hier aber ein eigenes Buchhaltungssystem, d.h. ich kann die Konten die ich benötige selbst anlegen.
Wie nennt sich denn das Konto genau das ich Anspreche?
ich habe weder im § 266 noch § 275 HGB etwas gefunden, oder war ich nur blind?!
und buche ich dann die Steuer auch gleich mit aus?

danke schonmal für die Antworten
:D
Grüßle
Hi,

die Forderungen werden entsprechend abgeschrieben. Das Konto kannst du zum Beispiel Abschreibungen auf Forderungen nennen. Bei der Umsatzsteuer bin ich mir im Moment nicht sicher, ich glaube sie wird auch korrigiert. Könnte das jemand bestätigen bzw. mich berichtigen, falls ich daneben liege?

Gruß Reaper
Zuerst sollte geklärt werden, ob die Forderungen auch tatsächlich uneinbringlich ist.

Dies liegt nur vor wenn:
- Das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde,

- die Zwangsvollstreckung fruchtlos war,
- der Schuldner eine EV abgegeben hat,
- ein Gericht die Forderung für unberechtigt erklärt oder

- der Schuldner verzogen/verstorben ist ohne Vermögenswerte hinterlassen zu haben


Wenn das vorliegt, kann die Forderung abgeschrieben werden (Kto. Forderungsverluste) und die USt korrigiert werden (würde es direkt auf Kto. USt buchen).

Sorry für die späte antwort, war immer zu faul zum schreiben.  :oops:
Dankeschön für eure Hilfe !!!

Ich habe das nun so gemacht das ich die Forderungen erst auf zweifelhafte Forderungen umgebucht habe und dann nach dem es absolut klar war (private Insolvenz mangels Masse...) das wir keinen Cent mehr bekommen habe ich ein Abschreibungskonto auf Forderungen angelegt und dort Netto verbucht und ebenso die Ust dabei korrigiert. Mal sehen was der Steuerberater dazu sagt, ich finde es richtig    8)

Grüßle
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