Unterschied ?Ausstehende Einlagen? nicht-/eingefordert

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Hallo zusammen,

ich habe mich jetzt zwei Stunden im www richtig „doof“ gelesen, da jeder was anderes schreibt zu diesem Thema! :roll:

Deshalb meine Frage, was ist der Unterschied zwischen "eingefordert" und "nicht eigefordert"?

Ausstehende Einlagen nicht eingefordert (Aktivseite)
SKR 03 Konto 0801
AN
Ausstehende Einlagen nicht eingefordert (Passivseite)
SKR 03 Konto 0820


oder

Ausstehenden Einlagen eingefordert (Aktivseite)
SKR 03 Konto 0810
AN
Ausstehende Einlagen eingefordert (Passivseite)
SKR 03 Konto 0830


Ich glaube, so wird es zumindest gebucht, oder?

Wo stehen diese „ausstehenden Einlagen“ auf der Aktivseite bzw. auf der Passivseite in der Bilanz?
„nicht eingefordert“ (Aktiv) als Forderung auf der Aktivseite?
„eingefordert“ (Aktiv) noch vor dem Anlagevermögen?
Und wie wird das Ganze auf der Passivseite dargestellt?

Ich bin total verwirrt! :(

Könnt ihr mir das bitte verständlich erklären?

Danke und Gruß
Andreas
Hallo Andreas,

es handelt sich hierbei um ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital.
Diese Einlagen können unterschiedlich beurteilt werden, solange sie nicht durch
Einforderung fällig gestellt worden sind und zwar als
Forderungen an die Gesellschafter oder als
Wertberichtigungsposten zum Eigenkapital.
Werden die ausstehenden Einlagen eingefordert stellen sie einen Vermögensgegenstand
dar.(Bruttoausweis)
Beim Nettoausweis dürfen die noch nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf der
Passivseite vom Eigenkapital offen abgesetzt werden. 8)
Beste Grüße BiBu
Hallo BiBu,
danke für deine Antwort!

BiBu, wenn ich ehrlich bin, habe ich nur „Bahnhof“ verstanden!
Das ist irgendwie eine „Nummer zu hoch“ für mich,
selbst mit dem HGB in der Hand und § 272 studierend?! :oops:

Was ich aufgeschnappt habe ist, es gibt zwei Möglichkeiten diese ausstehenden Einlagen in der Bilanz darzustellen.
Einmal als Bruttoausweis oder als Nettoausweis.
Wobei, so wie ich gelesen habe, ab diesem Jahr nach BILMOG nur noch die Nettodarstellung erlaubt ist, oder?!

Aber mal zu meinem Verständnisproblem:
Könnt ihr mir bitte ganz behutsam den Unterschied zwischen
„eingefordert“
und
„nicht eingefordert“
erklären?

Und wie sich das Ganze in der Bilanz darstellt!
Am besten an einem Beispiel für klein „Doof“, sagen wir mal:
Gezeichnetes Kapital 25.000,-
davon wurden 12.500,- auf das Geschäftskonto eingezahlt.
eingefordert sind 10.000,-
und nicht eingefordert 2.500,-

Schon mal vielen Dank im Voraus für eure Geduld!

Gruß
Andreas
Hallo Andreas,

Zitat
Andriko quote:
Könnt ihr mir bitte ganz behutsam den Unterschied zwischen
„eingefordert“
und
„nicht eingefordert“
erklären?
Also wenn sich ein Gesellschafter mit 10.000 Euro beteiligt und davon wird festgelegt das 6.000 Euro bis zu einem gewissen Termin eingezahlt sein müssen dann sind diese 6.000 Euro eingefordert aber wohl zur Bilanzerstellung eben noch nicht eingezahlt. Die restlichen 4.000 Euro gelten dann als nicht eingefordet. Sobald der Gesellschafter was einzahlt wird dies dann sofort zum gez. Kap.

Zum Ausweis wird dir sicherlich BiBu noch was erzählen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

ich wollte das du die beiden Sachen (Brutto/Nettoausweis) wenigstens einmal gehört hast.
Denn die meisten machen ihren Abschluß erst ab 2010 nach dem neuen BilMoG.
Dann gilt nur noch der Nettoausweis. (§ 272 Abs. 1 HGB)
Von dem Ausweis eigener Anteile sind nur Kapitalgesellschaften betroffen.
Eine ausstehende Einlage ist ein nicht eingezahlter Anteil am Kapital.
Wenn diese Einlage noch nicht fällig gestellt oder von den
übrigen Gesellschaftern gestundet wurde-spricht man von einer
ausstehenden nicht eingeforderten Einlage.
Der Umkehrschluß daraus ist eine ausstehende eingeforderte Einlage.

Ausgewiesen wird das ganze beim Nettoausweis unter:

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

-  Nicht eingefordetes Kapital
= Eingefordetes Kapital
Beste Grüße BiBu
Hallo BiBu,
Hallo Andreas,

ich danke euch beiden! Jetzt wird mir das Ganze verständlicher!

Sieht die Aktivseite dann so aus?

AKTIVA
B. Umlaufvermögen

II. Forderungen
Ford. auf ausstehende
Einlagen (eingefordert)


Die entsprechenden Konten im SKR 03 wären?
Ich versuchs mal:
Gezeichnetes Kapital 0800
Ausstehende Einlagen, eingefordert (Aktiv) 0810
Ausstehend Einlagen, nicht eingefordert (Passiv) 0820

Könnt ihr bitte noch so nett sein und mir die Buchungen verraten?!
Mit z.B.
Bank AN Gezeichnetes Kapital
fängt es ja wohl an…

Gruß
Andreas
Hallo Andreas,

richtig die Forderungen sind dann im UV ausgewiesen. 8)

C. Umlaufvermögen
…..
II. Forderungen und sonstige VG
……
4. Eingeforderte ausstehende Einlagen

Die Kontonummern für die Buchungen sind auch okay.
Bank an gez. Kapital
eingef. ausstehende Einl. an gez. Kapital
Beste Grüße BiBu
Hallo BiBu,

dann lass uns doch mal zum Schluss an einem Beispiel gucken, ob ich es auch kapiert habe!

Beteiligte Konten (SKR 03):
Bank 1200
Gezeichnetes Kapital 0800
Ausstehende Einlagen, eingefordert (Aktiv) 0810
Ausstehend Einlagen, nicht eingefordert (Passiv) 0820

Folgender Fall:
gezeichnetes Kapital 50.000,-
davon eingezahlt 10.000,-
eingefordert 30.000,-
nicht eingefordert 10.000

Buchungssätze:
1200 (10.000,-) AN 0800 (10.000,-)
0810 (30.000,-) AN 0800 (30.000,-)
0820 (10.000,-) AN 0800 (10.000,-)

Dann sieht die Bilanz auf der Passivseite genau so aus:
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000
- Nicht eingefordetes Kapital 10.000
= Eingefordetes Kapital 40.000

Fertig ist der Nettoausweis. :)
Und mein Buchhaltungsprogramm ist mit mir da auch einer Meinung. 8)

Und wenn die ausstehenden eingeforderten Einlagen dann beglichen werden, buche ich:
1200 (30.000,-) AN 0810 (30.000,-)

und kommen die nicht eingeforderten Einlagen auch noch dazu:
1200 (10.000,-) AN 0820 (10.000,-)

Jetzt habe ich fertig! :P

Gruß, vielen Dank
und ein schönes Wochenende
wünscht
Andreas
@Ansimi
Wenn ich mir deine Antwort in ViTi’s Thread so durchlese,
dann scheine ich wohl alles richtig gebucht zu haben. :mrgreen:

Ein schönes Wochenende
Andreas
Hallo Andreas,

wenn dem nicht so wäre (natürlich nur nach meiner Meinung), dann hätte ich mich wohl gemeldet. :wink:

Will mich aber nicht überall einmischen, erst recht nicht wenn schon ein anderer die Beantwortung übernommen hat. 8)
Gerade BiBu ist Experte in solchen Sachen.


Dir auch ein schönes Wochenende

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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