folgenden Sachverhalt möchte ich vom Ablauf beschreiben und Eure Meinung erfragen.
Standardfall:
> Wir erhalten normalerweise alle Rechnungen in elektronischer Form
> dann wird die Rechnung auf den Kreditor verbucht und der normale interne Ablauf beginnt
Sonderfall:
> Ungeklärte Sachverhalte werden vom Kreditor auf ein Durchlaufkonto gebucht. Beispiel:
Wir bestellen Ware bei Amazon, Abbuchung erfolgt von unserem Girokonto seitens Amazon, es liegt zu diesem Zeitpunkt noch keine Rg vor, Verbuchung (ohne Rg) erfolgt auf Kreditor Amazon, anschließend Verbuchung auf Durchlaufkonto bis zur finalen Klärung, d.h. bis wir die Rg erhalten.
Die Diskussionsfrage: Muss der Buchhalter Sonderfälle auf das Durchlaufkonto buchen?
Mein Verständnis hierfür ist, dass der Buchhalter die Rg, weil sie noch nicht vorliegt, auf das interne Verrechnungskonto verbucht. In den Buchungstext schreibt er z.B. "...Rg fehlt", dann wäre auch im Vertretungs-/Krankheitsfall sichergestellt, dass jemand anderer den Sachverhalt im Überblick hat.
Die Meinung von unserem Buchhalter ist jedoch, dass er die Buchung auf dem Kreditor stehen lässt, dort ebenfalls im Text "...Rg fehlt" mitgibt. Argument des Buchhalters: Er hat doch eh alle Kreditoren-Rg im Überblick, dann braucht er dies nicht noch auf das Verrechnungskonto umbuchen.
Wie beurteilt ihr diesen Sachverhalt? Welche Vorgehensweise ist buchhaltungskonform?
Für Eure Rückmeldung vielen Dank!
Grüße Andrea