'Wann mit Kreditoren / Debitoren arbeiten

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'Wann mit Kreditoren / Debitoren arbeiten
Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe schon viel zu dem Thema recherchiert und weiß, dass ich nicht mit Kreditoren- und Debitoren-Konten arbeiten muss. Trotzdem möchte ich es der Übung halber machen. Mir ist aber nicht klar, wann ich mit arbeiten soll und wann nicht.

Erst mal ein paar Infos zu meinem Unternehmen: ich unterliege der Soll-Versteuerung, Gewinnermittlungsart ist die EÜR. In meinem Unternehmen ist alles *sehr* übersichtlich. Ich habe im Monat 2 Ausgangsrechnungen an die gleichen Debitoren und 1 Eingangsrechnung vom immer gleichen Kreditor. Dann gibt es einmal im Quartal oder seltener Buchungen für Kontoführungsgebühr, Rechnungen vom Steuerberater, etc.

Nun ist es ja selbstverständlich, dass ich für meine Kunden Debitorenkonten anlege, ebenso das eine Kreditorenkonto. Aber wo ziehe ich da die Grenze? Wenn mir die Bank einmal im Quartal Kontoführungsgebühr abzieht, soll ich dann anstatt "Nebenkosten des Geldverkehrs an Bank" erst über ein Kreditorenkonto buchen? Das erscheint mir wenig sinnvoll. Genauso wenn ich Steuern ans Finanzamt zahle, müsste ich das dann aus Prinzip auch über ein Kreditorenkonto buchen. Das habe ich aber noch nirgends so gesehen.

Wie macht ihr das? Wenn ich schon mit Personenkonten arbeite, dann möchte ich das auch gerne vernünftig machen. Ich würde mich über ein paar Erfahrungen oder Tipps freuen :)

Viele Grüße
chriselchen

Edit: Das Finanzamt ist natürlich kein Kreditor und bekommt folglich auch kein Kreditorenkonto. Aber beim Beispiel Bank um die Nebenkosten zu buchen, bin ich mir nicht sicher, ob ein Kreditorenkonto sinnvoll ist und in der Praxis so umgesetzt wird.
Bearbeitet: chriselchen - 16.10.2016 22:18:36
Hallo Chriselchen,

ich kann dir nur sagen, wie wir es in der Praxis machen.

Debitoren is ja klar, wobei wir hier einen Debitor für "Barverkauf" haben, der für Kunden gedacht ist, welche höchstwahrscheinlich nicht mehr kommen und nur schnell ein Ersatzteil gekauft haben. Wobei hier schon darauf geachtet wird, dass bei über 150 Euro auch Name und Anschrift abgefragt wird.

Kreditoren is ähnlich, bei selteneren Einkäufen nehmen wir einen Kreditor für Diveres und die üblichen und immer wiederkehrenden auf ihren eigenen Kreditoren-Stamm.
Die Bankgebühren werden direkt gebucht - ohne Kreditor!
Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung wird ebenfalls direkt vom Bankkonto in die USt-VZ gebucht.
Auch die Telekom-Gebühren werden direkt gebucht und ebenfalls die Ec-Cash-Gebühren, welche bei uns anfallen.

Zudem die Gewerbesteuer und so diverse kleinere Sachen, wie auch die Tageszeitung, welche 1x im Quartal abgebucht wird.

Hoffe, dass dir das bisschen weitergeholfen hat??

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo, Annie,

es geht hier darum, dass TC umsatzsteuerlich der Sollversteuerung unterliegt und dabei die EÜR macht. Die Umsatzsteuer musst er nach der Erbringung der Leistung abführen, während die Einnahmen erst bei der Bezahlung gebucht werden.
Hallo Macaslaut,

ok, stimmt. In unserer Rechtsform der Firma ist es anders, davon bin ich ausgegangen. Aber du hast vollkommend recht, bei der EÜR is es natürlich anders. Sry!
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