für das Jahr 2017 wurde kein Jahresabschluß beim FA eingereicht. Es wurde buchhalterisch noch nichts für diesen Veranlagungszeitraum gemacht.
Ja, ist wirklich so. So etwas gibt es tatsächlich.
Folglich wurde vom FA ein Bescheid erstellt und die Besteuerungsgrundlagen wurden geschätzt.
Alle dafür geforderten Beträge ( Est, Ust, Verspätungszuschläge etc. ) wurden bezahlt.
Ist das Jahr 2017 nun tatsächlich für das FA erledigt oder muß die Einkommensteuererklärung für dieses Jahr noch nachträglich erstellt und
ans FA geschickt werden ?
Herzlichen Dank
Der Zahlenkelte
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