folgender Fall zur Diskussion
K (Indianapolis, USA) und V (Nürnberg, Deutschland) schließen einen Vertrag CIF Baltimore, USA.
- V übergibt am 28.12. die Ware im Seecontainer an einen Spediteur (LKW),
- dieser Spediteur bringt die Ware am 29.12. auf einen Bahntransport zum Hafen Hamburg,
- dort wird die Ware am 30.12. vom Seespediteur in Empfang genommen.
- hier haben wir jetzt die kritische Lücke in den Papieren
- Das Schiff verlässt am 03.01. den Hafen und kommt am 10.02. in Baltimore an.
- Die Ware kommt am 11.02. im Zollager an.
- Am 13.02. wird die Ware entzollt und ein LKW übernimmt die Fracht und liefert am 15.02. in Indianapolis an.
Nach den mir bekannten Informationen gilt als Zeitpunkt des Gefahrenübergangs die Verladung auf das Schiff. Dieser Zeitpunkt ist auf Grund der Abfertigungsmodalitäten in den Seehäfen jedoch oft nicht oder erst im Nachhinein bestimmbar. Für die richtige Bilanzierung aber in jedem Fall zu spät. D.h. die Ware hat irgendwann zwischen 30.12. und 03.01. den Schiffsboden erstmalig berührt.
Wäre in diesem Fall der Gefahrenübergang nicht mit Warenübergabe an den ersten Frachtführer (im Beispiel also die erste Spedition) zu sehen oder - weil ja theoretisch noch eine Umverfügung möglich ist - erst mit Auslaufen des Schiffes (Achtung: Auslaufen kann vom Beladezeitpunkt und damit echtem Gefahrenübergang teils deutlich abweichen)?
Abhängig von der Beantwortung dieser Frage ergibt sich die buchhalterische Behandlung der Zurechenbarkeit des wirtschaftlichen Eigentums, der Zeitpunkt der Fakturierbarkeit ....
Für belastbare Quellen (Fachliteratur) bin ich selbstverständlich sehr dankbar

Danke im Voraus für Eure Einschätzung
Alex