Buchung von Ertragssteuern

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[ geschlossen ] Buchung von Ertragssteuern
Ich habe eine kurze Frage zu der Buchung von Ertragssteuern...

Soweit ich weiß, werden Ertragssteuern im Konto "Steuern vom Einkommen und Ertrag" als Aufwand im Jahresabschluß gebucht. Gilt das für alle Unternehmen - unabhängig von der Rechtsform - und wird dieser Posten grundsätzlich gebucht?
Hallo.

Der Begriff Ertragsteuer ist nur ein allgemeiner Oberbegriff für alle Steuerarten, die auf Erträge erhoben werden.

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind zwar alles Ertragsteuern, aber deswegen noch lange nicht identisch.

Man kann deshalb keine pauschale Aussage treffen, sondern man muss für jede Steuer individuell entscheiden.

Beispiel: Die Körperschaftsteuer gehört zu den Kapitalgesellschaften, die Einkommensteuer gehört zu den Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Beispiel: Die Einkommensteuer ist von den Einkünften nicht abzugsfähig. Sie kann nicht in den Aufwand gebucht werden, weil sie die private Lebensführung des Steuerpflichtigen betrifft. Sie wird als Privatentnahme über das entsprechende Privatkonto gebucht.

Beispiel: Da Kapitalgesellschaften keine Privatkonten führen können, wird die Körperschaftssteuer zunächst als Aufwand gebucht, sie muss aber als nicht abzugsfähige Ausgabe dem Jahresgewinn wieder hinzu gerechnet werden.

Beispiel: Die Kfz-Steuer und die Grundsteuer sind typische Steuern, die Aufwand darstellen und somit den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Sie sind aber Sach- bzw. Objektsteuern und keine Ertragsteuern.


Gruß
Sunny  :wink:

Zu den Steuerarten:
http://www.gelsenkirchen-sued.de/index.php/wirtschaftsfachwirt/steuern/829-steuerarten.html
Hi Sunny,

vielen Dank für die schnelle Antwort! Deine Erklärung ist super und hat mein Problem genau auf den Punkt getroffen :D

Ich würde aber trotzdem gerne nochmal genauer nachfragen...
Zitat
Sunny quote:

Beispiel: Da Kapitalgesellschaften keine Privatkonten führen können, wird die Körperschaftssteuer zunächst als Aufwand gebucht, sie muss aber als nicht abzugsfähige Ausgabe dem Jahresgewinn wieder hinzu gerechnet werden.

Beispiel: Die Kfz-Steuer und die Grundsteuer sind typische Steuern, die Aufwand darstellen und somit den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Sie sind aber Sach- bzw. Objektsteuern und keine Ertragsteuern.
Zum ersten Beispiel: Verstehe ich das richtig - die Körperschaftssteuer wird zunächst in die GuV gebucht und dann in der Bilanz wieder hinzugerechnet? Oder geschieht das erst in der Steuerbilanz?

Und zum zweiten Beispiel: In welches Konto werden diese Steuern dann gebucht? Ich vermute mal, dass es dann nicht das Konto "Steuern vom Einkommen und Ertrag" ist, oder?

Also erscheint das Konto "Steuern vom Einkommen und Ertrag" eigentlich nur beim Abschluß von Kapitalgesellschaften... richtig?
Hallöchen.

Zitat
nicolew quote:
Zum ersten Beispiel: Verstehe ich das richtig - die Körperschaftssteuer wird zunächst in die GuV gebucht und dann in der Bilanz wieder hinzugerechnet? Oder geschieht das erst in der Steuerbilanz?
Die Körperschaftsteuer verändert zwar den handelsrechtlichen Gewinn, aber nicht den steuerrechtlichen Gewinn.
Handelsrechtlich ist die Körperschaftsteuer eine ganz normale Betriebsausgabe und wirkt sich gewinnmindernd aus. Steuerrechtlich darf sie aber als Personensteuer den Gewinn nicht mindern und muss deshalb bei der Ermittlung des tatsächlich zu versteuernden Gewinns wieder drauf geschlagen werden.
(Das gleiche gilt übrigens auch für die Gewerbesteuer.)

Zitat
nicolew quote:
Und zum zweiten Beispiel: In welches Konto werden diese Steuern dann gebucht? Ich vermute mal, dass es dann nicht das Konto "Steuern vom Einkommen und Ertrag" ist, oder?
Steuern, die abzugsfähigen Aufwand darstellen, werden auf das entsprechende Aufwandskonto gebucht. Die Kfz-Steuer kommt auf 4510, die Grundsteuer auf 2375, Verbrauchsteuern auf 4350, ... (alles nach SKR 03).

Zitat
nicolew quote:
Also erscheint das Konto "Steuern vom Einkommen und Ertrag" eigentlich nur beim Abschluß von Kapitalgesellschaften... richtig?
Ich kenne kein "Konto Steuern vom Einkommen und Ertrag". Jede Steuer hat ihr eigenes Konto (2200 Körperschaftsteuer, 2208 Solidaritätszuschlag, 2213 Kapitalertragsteuer, 4320 Gewerbesteuer ...).
Diese Steuern werden dann unter dem "GuV-Posten Steuern vom Einkommen und Ertrag" nur zusammengefasst.

Gruß
Sunny  :wink:
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