ich sitze gerade an einer Übungsaufgabe und weiß einfach nicht weiter. Vielleicht könnt Ihr mir ein paar eurer Gehirnzellen leihen.
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| Bei einer AG befinden sich am Abschlussstichtag nicht marktfähige unfertige Erzeugnisse auf Lager, deren sich lt. Betriebsabrechnungsbogen auf 6.000 Euro pro Stück belaufen. Für die fertigen Erzeugnisse, in die die unfertigen Erzeugnisse eingehen sollen, rechnet die AG mit einem voraussichtlichen Marktpreis von 10.600 Euro pro Stück. Die bis zur Umwandlung der unfertigen in fertige Erzeugnisse noch anfallenden Produktionskosten pro Stück beziffert die AG auf voraussichtlich 2.000 Euro. Bis zur Verkaufsreife wird noch mit Stückkosten für Transportverpackung von 1.000 Euro, Ausgangsfracht von 300 Euro sowie sonstigen Vertriebskosten von 600 Euro gerechnet. Die noch anfallenden anteiligen Verwaltungskosten betragen 800 Euro. Die voraussichtlichen Erlösschmälerungen schätzt die AG auf 300 Euro pro Stück. Der durchschnittliche Unternehmensgewinn beträgt 15 % des Nettoerlöses (Voraussichtlicher Verkaufserlös – Erlösschmälerungen). Mit welchem Betrag sind die unfertigen Erzeugnisse in der Handels- und Steuerbilanz der AG anzusetzen? Gehen Sie bitte davon aus, dass eine Einheitsbilanz angestrebt wird. Bitte begründen Sie Ihre Bewertungsentscheidung kurz und nennen Sie die handelsrechtliche Grundlage Ihrer Entscheidung. |
Ich bin wie folgt vorgegangen:
Ich habe alle oben genannten Kosten von dem voraussichtlichen Marktpreis abgezogen, allerdings bekomme ich dort einen Wert von - 400€ raus. Was mache ich dann mit den 15 % Unternehmergewinn ?
danke



















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