Privatkonten: Privatentnahmen und Privateinlagen

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Privatkonten: Privatentnahmen und Privateinlagen
Ich betreibe ein Nebengewerbe (unter 17500€), neben meiner Vollzeitstelle. Zu Beginn meines Gewerbestarts gebe ich 200 Euro Privateinlage in die leere Kasse. Für 190 Euro kaufe ich was für das Gewerbe. Danach nehme ich 300 Euro durch eine Dienstleistung ein, habe also 310Euro in der Kasse. Nun will ich meine investierten 200 Euro wieder haben, nehme also die 200 Euro raus (Privatentnahme). Wird der Betrag von den 200 Euro, die ich mir zurück geholt habe dann mit der Einkommenssteuer verrechnet? Oder bekomme ich investiertes Geld ohne Abzüge wieder?

Vielen Dank
hallo,
ich mach es kurz...
wie wirken sich private Entnahmen

auf Erfolg...
auf die Bilanzsumme...

einer Unternehmung aus?
Das kommt darauf an, was du entnimmst. Wenn du Geld herausziehst, dann schmälert das den Gewinn. Wenn du Waren entnimmst, steigert die Entnahme den Ertrag, denn es handelt sich ja praktisch um einen Verkauf.
So ein Schwachsinn.
Die Privatentnahme von Geld mindert nicht den Gewinn, sondern nur das Betriebsvermögen! Das Eigenkapital wird damit weniger, aber der Gewinn bleibt gleich!
Hallo,

ich kann da keinen Widerspruch entdecken. Wenn das Eigenkapital durch eine Entnahme gemindert wird, sinkt doch der Gewinn. Der Jahresüberschuss bleibt natürlich gleich. Aber der Gewinn sinkt.
Erfolg bleibt unangetastet, der Gewinn wird aber geschmälert bzw gemährt.


Erfolg kommt aus dem GuV und Gewinn EK.... Da das GuV über das EK Konto abgeschlossen wird kommt am ende unterm Strich das selbe sozusagen raus.
Gutenmorgen,
ich bearbeite mein Jahresabschluss, und nun ist mir bei meiner Privatentnahme aufgefallen, das ich zu hoch bin, soviel hab ich gar nicht entnommen :| Kann es sein das in der Privatentnahme, von mehreren Jahren summiert wird, oder nur das Geschäftsjahr?

Danke im voraus für eure Antwort!
Liebe Leserin, lieber Leser,

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Beste Grüße
Die Redaktion
Hallo Zusammen,
Der Inhaber des Einzelunternehmens tätigt im Jahr 2009 eine Privateinlage in Höhe von 20.000,00 EUR und im Jahr 2015 wird diese Summe wieder entnommen -Privatentnahme.

Meine Frage:
Wie wird das in der Einkommenssteuererklärung des Einzelunternehmers dargestellt, damit diese Entnahme, die eine reine Einlage gewesen ist, nicht als Einkommen versteuert wird.  :read:   :denk:
(Zahlen sind fiktiv.)
Vielen Dank im Voraus
Hallo anne,

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Vielen Dank
Die Redaktion
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