§299 HGB Grundsatz der Einheitlichkeit

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
§299 HGB Grundsatz der Einheitlichkeit, Grundsatz der Einheitlichkeit Stichtage
Im folgenden findet ihr meine Frage, mit der ich mich seit Tagen beschäftige. Ich tendiere zu Option B, jedoch ist im HGB §299 Abs. 2 Nr.2 "...nicht mehr als drei Monate vor dem Konzernabschlussstichtag..." zu finden, das nach nicht! D ist auszuschließen, das kein ist falsch. Haben wir hier einige Experten die sich mit dem Paragraphen bestens auskennen und die Lösung bereit haben?  :idea:  :!:


Geben sie an, welche der folgenden Aussagen zur Vereinheitlichung der Abschlussstichtage der im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zutrifft und begründen sie ihre Antwort. NUR EINE OPTION STIMMT.

A: Nach HGB ist ein Zwischenabschluss aufzustellen, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens nach dem Konzernabschlussstichtag liegt.

B: Nach HGB kann auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses verzichtet werden, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens nicht mehr als 3 Monate vor oder nach dem Konzernabschlussstichtag liegt.

C: Nach HGB ist zwingend ein Zwischenabschluss aufzustellen, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens vom Konzernabschlussstichtag abweicht.

D: Nach HGB muss kein Zwischenabschluss aufgestellt werden, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens mehr als 3 Monate vor dem Konzernabschlussstichtag liegt


Danke :klatschen:  :klatschen:  :wink1:
Dann solltest du den Absatz 1 noch einmal lesen. "B" kann danach nicht stimmen. Es gibt nur eine Lösung, richtig, die heisst aber nicht "B"
Und auf welche Option tippst du ?  :denk:  :denk:  :denk:
Leider muss ich mich mehr und mehr über die Antworten hier im Forum wundern......
:o  :o  :o


Konzernabschluss nach HGB - Vereinheitlichung des Abschlussstichtages


[COLOR=#FF00BB]Grundlagen:
[/COLOR]
Das Mutterunternehmen hat gem. § 299 Abs. 1 HGB den Stichtag des Jahresabschlusses des
Mutterunternehmens für den Konzernabschluss zugrunde zu legen.

Im Hinblick auf die Abschlussstichtage der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
fordert § 299 Abs. 2 Satz 1 HGB, dass diese Abschlüsse auf den Stichtag des Konzernabschlusses
aufgestellt werden sollen.

Dabei handelt es sich jedoch um eine Sollbestimmung, sodass bei abweichenden Stichtagen eine
Pflicht zur Aufstellung eines Zwischenabschlusses auf den Konzernabschlussstichtag gem.
§ 299 Abs. 2 Satz 2 HGB nur für solche Unternehmen besteht, deren Abschlussstichtag um mehr als
3 Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses liegt.


Demnach RICHTIG:
B: Nach HGB kann auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses verzichtet werden, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens nicht mehr als 3 Monate vor oder nach dem Konzernabschlussstichtag liegt.


Gruß
PJane
PJ
Bitte keine Wertungen über die Antworten anderer. Hier geben alle ihr Bestes, um zu helfen. Vielen Dank.

Weiterhin eine interessante Diskussion wünscht
wvr

(Für die Redaktion)
ORIGINALZITAT

Handelsgesetzbuch

§ 299 Stichtag für die Aufstellung
(1) Der Konzernabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufzustellen.

(2) Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sollen auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt werden. Liegt der Abschlußstichtag eines Unternehmens um mehr als drei Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses, so ist dieses Unternehmen auf Grund eines auf den Stichtag und den Zeitraum des Konzernabschlusses aufgestellten Zwischenabschlusses in den Konzernabschluß einzubeziehen.

[COLOR=#33FF00]MÖGLICHE ANTWORTEN:[/COLOR]
B: Nach HGB kann auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses verzichtet werden, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens nicht mehr als 3 Monate vor oder nach dem Konzernabschlussstichtag liegt.


[COLOR=#FF0066]ANTWORT von sogehts:[/COLOR]
Dann solltest du den Absatz 1 noch einmal lesen. "B" kann danach nicht stimmen. Es gibt nur eine Lösung, richtig, die heisst aber nicht "B"


Leider ist aber nur diese Antwort B richtig!

Gruß
PJane
PJ
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


BFH-Urteil: Zinslose Ratenzahlung beim Verkauf eines privaten Vermögensgegenstands führt nicht zu Einkünften aus Kapitalerträgen BFH-Urteil: Zinslose Ratenzahlung beim Verkauf eines privaten Vermögensgegenstands führt nicht zu Einkünften aus Kapitalerträgen Wenn für den Verkauf eines privaten Vermögensgegenstands, im verhandelten Fall ein Grundstück, eine zinslose Ratenzahlung vereinbart wird, so ergeben sich für den Verkäufer keine Einkünfte aus Kapitalerträgen.......

BFH-Urteil: Der Zinssatz von 5,5 % im Bewertungsgesetz verstößt nicht gegen die Verfassung BFH-Urteil: Der Zinssatz von 5,5 % im Bewertungsgesetz verstößt nicht gegen die Verfassung Wenn die Schenkungsteuer für ein übertragenes Grundstück berechnet wird, kann auf die monatliche Geldrente, die als Gegenleistung für die Übertragung vereinbart wurde, der Zinssatz des § 14 Abs. 1 Satz......

Die verdrängte Frage der KI: Wer verliert? Die verdrängte Frage der KI: Wer verliert? Kürzlich stand ich auf einer Bühne in Köln, beim Unternehmertreffen der Gemeinwohl-Ökonomie. Ich sprach über unsere Erfahrungen mit KI, über Chancen und Verantwortung. Und dann kam diese eine Frage aus......


Aktuelle Stellenangebote


Bilanzbuchhalter (m/w/d) Circular Economy / Finance & Accounting Willkommen bei der Raan Gruppe! Unsere Vision ist klar: Wir schließen Stoffkreisläufe nachhaltig, schonen Ressourcen und gestalten die Zukunft aktiv mit. Als inhabergeführte Unternehmensgruppe arbeite......

Supply Chain Controller (m/w/d) Interface ist das weltweit führende Unternehmen für Bodenbelagslösungen und Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit. Das Unternehmen setzt sich dafür ein, Räume im Sinne von Mensch und Umwelt neu zu denke......

Bilanzbuchhalter/in (m/w/d) Verstärken Sie unser Team in Rostock. Zahlen sind Ihre Stärke? Dann werden Sie Teil unseres Erfolgs. Zur Verstärkung unseres Finanzbereichs suchen wir eine engagierte und qualifizierte Bilanzbuchhalte......

Finanzbuchhalter (m/w/d) Seit mehr als 40 Jahren steht der Name CELLTHERM für qualitativ hochwertige Kühl- und Tiefkühlzellen. Als einer der führenden Anbieter in Europa sind wir sowohl für unsere bewährten Standardprodukte a......

Finanzbuchhalterin – Captain’s Schnitzel Verwaltung (m/w/d) Willkommen an Bord bei Captain’s Schnitzel in Rostock! Wir suchen eine erfahrene Finanzbuchhalterin (m/w/d) für unser Captain's Schnitzel Büro. Hier erwarten dich spannende Aufgaben in der......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) Der VCI ist Europas größter Verband für Chemie und Pharma. Mit seinen 22 Fach- und 7 Landesverbänden repräsentiert er die Interessen von rund 2.000 Unternehmen – vom Global Player bis zum hoch spezial......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Leitung Controlling Finanzen (m/w/d)
Sie sind ein analytischer Kopf mit Führungskompetenz und suchen eine Schlüsselposition, in der Sie die Controlling-Strategie eines systemrelevanten, gemeinnützigen Konzerns aktiv prägen, digitalisieren und weiterentwickeln können? Für unser Institut Mannheim suchen wir Sie als Abteilungsleitung C... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung
Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchhaltung, Kreditoren­buchhaltung, Zahlungsverkehr, Anlagen­buchhaltung, Erstellung des Jahres­abschl... Mehr Infos >>

Beteiligungscontroller (m/w/d)
Als global führender High-End-Hersteller ent­wickelt und fertigt die Helmut Fischer Gruppe exzel­lente Mess­lösungen für die indus­trielle Qualitäts­sicherung. Mit einem starken Team aus welt­weit mehr als 800 Mit­arbeitenden, jeder Menge Know­how und viel Leiden­schaft defi­nieren wir die Grenze... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Der VCI ist Europas größter Verband für Chemie und Pharma. Mit seinen 22 Fach- und 7 Landesverbänden repräsentiert er die Interessen von rund 2.000 Unternehmen – vom Global Player bis zum hoch spezialisierten Mittelständler. Mit 230 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2025 und rund 545.000 Beschäftigt... Mehr Infos >>

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Buchhalter Immobilien (m/w/d) – Schwerpunkt Mieten- und Objektbuchhaltung
Strohauer ist ein langjährig gewachsenes, familiäres Wohnungsunternehmen mit Immobilienbeständen in Berlin, Hamburg und Dresden. Durch die eigenständige Verwaltung der Immobilien soll ein qualitativ hochwertiges und soziales Arbeiten sichergestellt werden, das den Bestand umsichtig entwickelt. St... Mehr Infos >>

Financial Controller (m/w/d)
Ihre Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bare... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte
Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner vieler führender Chip-Her­steller mit rund 4.300 Mitarbeitenden und Pro­duktions­stätten in Europa, As... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Firmenwagenrechner (1% Regel)

Die Excel-Vorlage Firmenwagenrechner für die 1%-Methode unterstützt Sie optimal bei der Kalkulation der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Außerdem kalkuliert dieses Tool die Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten und der Bemessungsgrundlage durch die 1%-Methode.  
Mehr Informationen >>

RS Rückstellungsrechner XL - Rückstellungen im Unternehmen leicht verwalten

Der neue RS-Rückstellungsrechner XL unterstützt Sie optimal bei Ihren Jahresabschlussarbeiten, indem er die wichtigsten Rückstellungen für Sie berechnet und verwaltet. Es werden Rückstellungen zur Gewerbesteuerrückstellungen und Urlaubsrückstellungen gebildet. 
Mehr Informationen >>

Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Maximilian_Fellermeyer.jpg
Diese auf MS Excel basierende Arbeitshilfe bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind Vorlagen zur Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>