§299 HGB Grundsatz der Einheitlichkeit

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
§299 HGB Grundsatz der Einheitlichkeit, Grundsatz der Einheitlichkeit Stichtage
Im folgenden findet ihr meine Frage, mit der ich mich seit Tagen beschäftige. Ich tendiere zu Option B, jedoch ist im HGB §299 Abs. 2 Nr.2 "...nicht mehr als drei Monate vor dem Konzernabschlussstichtag..." zu finden, das nach nicht! D ist auszuschließen, das kein ist falsch. Haben wir hier einige Experten die sich mit dem Paragraphen bestens auskennen und die Lösung bereit haben?  :idea:  :!:


Geben sie an, welche der folgenden Aussagen zur Vereinheitlichung der Abschlussstichtage der im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zutrifft und begründen sie ihre Antwort. NUR EINE OPTION STIMMT.

A: Nach HGB ist ein Zwischenabschluss aufzustellen, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens nach dem Konzernabschlussstichtag liegt.

B: Nach HGB kann auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses verzichtet werden, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens nicht mehr als 3 Monate vor oder nach dem Konzernabschlussstichtag liegt.

C: Nach HGB ist zwingend ein Zwischenabschluss aufzustellen, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens vom Konzernabschlussstichtag abweicht.

D: Nach HGB muss kein Zwischenabschluss aufgestellt werden, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens mehr als 3 Monate vor dem Konzernabschlussstichtag liegt


Danke :klatschen:  :klatschen:  :wink1:
Dann solltest du den Absatz 1 noch einmal lesen. "B" kann danach nicht stimmen. Es gibt nur eine Lösung, richtig, die heisst aber nicht "B"
Und auf welche Option tippst du ?  :denk:  :denk:  :denk:
Leider muss ich mich mehr und mehr über die Antworten hier im Forum wundern......
:o  :o  :o


Konzernabschluss nach HGB - Vereinheitlichung des Abschlussstichtages


[COLOR=#FF00BB]Grundlagen:
[/COLOR]
Das Mutterunternehmen hat gem. § 299 Abs. 1 HGB den Stichtag des Jahresabschlusses des
Mutterunternehmens für den Konzernabschluss zugrunde zu legen.

Im Hinblick auf die Abschlussstichtage der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
fordert § 299 Abs. 2 Satz 1 HGB, dass diese Abschlüsse auf den Stichtag des Konzernabschlusses
aufgestellt werden sollen.

Dabei handelt es sich jedoch um eine Sollbestimmung, sodass bei abweichenden Stichtagen eine
Pflicht zur Aufstellung eines Zwischenabschlusses auf den Konzernabschlussstichtag gem.
§ 299 Abs. 2 Satz 2 HGB nur für solche Unternehmen besteht, deren Abschlussstichtag um mehr als
3 Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses liegt.


Demnach RICHTIG:
B: Nach HGB kann auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses verzichtet werden, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens nicht mehr als 3 Monate vor oder nach dem Konzernabschlussstichtag liegt.


Gruß
PJane
PJ
Bitte keine Wertungen über die Antworten anderer. Hier geben alle ihr Bestes, um zu helfen. Vielen Dank.

Weiterhin eine interessante Diskussion wünscht
wvr

(Für die Redaktion)
ORIGINALZITAT

Handelsgesetzbuch

§ 299 Stichtag für die Aufstellung
(1) Der Konzernabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufzustellen.

(2) Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sollen auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt werden. Liegt der Abschlußstichtag eines Unternehmens um mehr als drei Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses, so ist dieses Unternehmen auf Grund eines auf den Stichtag und den Zeitraum des Konzernabschlusses aufgestellten Zwischenabschlusses in den Konzernabschluß einzubeziehen.

[COLOR=#33FF00]MÖGLICHE ANTWORTEN:[/COLOR]
B: Nach HGB kann auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses verzichtet werden, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens nicht mehr als 3 Monate vor oder nach dem Konzernabschlussstichtag liegt.


[COLOR=#FF0066]ANTWORT von sogehts:[/COLOR]
Dann solltest du den Absatz 1 noch einmal lesen. "B" kann danach nicht stimmen. Es gibt nur eine Lösung, richtig, die heisst aber nicht "B"


Leider ist aber nur diese Antwort B richtig!

Gruß
PJane
PJ
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten wieder bei zehn Jahren Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten wieder bei zehn Jahren Das Bundeskabinett hat am 08.08.2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute wieder auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung......

Vermietung von Ferienwohnungen: Nicht alle Kosten werden anerkannt Vermietung von Ferienwohnungen: Nicht alle Kosten werden anerkannt Aufwendungen für die Vermietung von Ferienwohnungen müssen vom Finanzamt nicht vollständig anerkannt werden, wenn sie sehr wahrscheinlich teilweise privat veranlasst sind. Das geht aus einem Urteil des......

Hays-Fachkräfte-Index: Sinkende Nachfrage nach Controllern und Buchhaltern Hays-Fachkräfte-Index: Sinkende Nachfrage nach Controllern und Buchhaltern Die Nachfrage nach Controllern und Buchhaltern ist im zweiten Quartal 2025 zurückgegangen. Das ergibt sich aus dem Hays-Fachkräfte-Index, der auf einer quartalsweise erfolgenden Auswertung der index Internet......


Aktuelle Stellenangebote


Stellvertretende Abteilungsleitung (m/w/d) Accounting und Controlling Aero-Dienst schafft seit 65 Jahren Vertrauen mit professionellen Luftfahrt­dienst­leistungen – kunden­orientiert, transparent und fair. Mit einem breiten Servicespektrum und jahrelanger Erfahrung biet......

Head of Finance & Controlling Germany (w/m/d) Als Head of Finance & Controlling bist Du verantwortlich für die gesamte Finanz- und Controlling-Funktion der deutschen Standorte. Neben dieser Verantwortung agierst Du gleichzeitig als zentrale Schni......

Steuern – Finanzen – Controlling (w/m/d) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden d......

Business Partner (w/m/d) Controlling mit unternehmerischem Gestaltungswillen Wir sind MAINGAU – ein ambitioniertes Energie- und Techunternehmen mit klarem Fokus auf technologiegetriebene Lösungen für die Energiewelt von morgen. Mehr als 1.000.000 Kundenbeziehungen europaweit u......

Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin (m/w/d) in der Finanz- / Drittmittelbuchhaltung in Teilzeit oder Vollzeit Das Chemotherapeutische Forschungsinstitut Georg-Speyer-Haus in Frankfurt am Main ist eine als gemeinnützig anerkannte private Stiftung mit großer Tradition in der deutschen biomedizinischen Wissensch......

Mitarbeiter in der Finanzbuchhaltung (m/w/d) Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zur WIRTGEN GROUP gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN und BENNING......

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den ver­schiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stellen und machen damit E... Mehr Infos >>

Controller*in – Forschungsinstitut
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>

Projektleitung des Vorstands Finanzen und Controlling (all genders)
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>

Financial Controller (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock gehört mit weltweit 100.000 Mitarbeiter­innen und Mitarbeitern in 40 Ländern zu den führenden Anbietern von papier­basierten Verpackungs­lösungen. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten Financial Controller (m/w/d) am ... Mehr Infos >>

Fachinformatiker (m/w/d) Support und Controlling
Der Medizinische Dienst Nord ist ein unabhängiger Gutachterdienst und berät gesetzliche Kranken- und Pflegekassen in Hamburg und Schleswig-Holstein in medizinischen und pflegefachlichen Fragen. Wir sind die Spezialistinnen und Spezialisten für Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit, in der Beurte... Mehr Infos >>

Mitarbeiter in der Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zur WIRTGEN GROUP gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN und BENNINGHOVEN mit ihren Stammwerken in Deutschland sowie lokale Produktionsstätten in Brasilien, China un... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin (m/w/d) in der Finanz- / Drittmittelbuchhaltung in Teilzeit oder Vollzeit
Das Chemotherapeutische Forschungsinstitut Georg-Speyer-Haus in Frankfurt am Main ist eine als gemeinnützig anerkannte private Stiftung mit großer Tradition in der deutschen biomedizinischen Wissenschaft und befasst sich mit Krebsforschung. Wir sind dem Universitätsklinikum der Goethe-Universität... Mehr Infos >>

Head of Finance & Controlling Germany (w/m/d)
Als Head of Finance & Controlling bist Du verantwortlich für die gesamte Finanz- und Controlling-Funktion der deutschen Standorte. Neben dieser Verantwortung agierst Du gleichzeitig als zentrale Schnittstelle zu den internationalen Standorten, insbesondere im Hinblick auf das Intercompany-Geschäf... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.