§299 HGB Grundsatz der Einheitlichkeit

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
§299 HGB Grundsatz der Einheitlichkeit, Grundsatz der Einheitlichkeit Stichtage
Im folgenden findet ihr meine Frage, mit der ich mich seit Tagen beschäftige. Ich tendiere zu Option B, jedoch ist im HGB §299 Abs. 2 Nr.2 "...nicht mehr als drei Monate vor dem Konzernabschlussstichtag..." zu finden, das nach nicht! D ist auszuschließen, das kein ist falsch. Haben wir hier einige Experten die sich mit dem Paragraphen bestens auskennen und die Lösung bereit haben?  :idea:  :!:


Geben sie an, welche der folgenden Aussagen zur Vereinheitlichung der Abschlussstichtage der im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zutrifft und begründen sie ihre Antwort. NUR EINE OPTION STIMMT.

A: Nach HGB ist ein Zwischenabschluss aufzustellen, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens nach dem Konzernabschlussstichtag liegt.

B: Nach HGB kann auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses verzichtet werden, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens nicht mehr als 3 Monate vor oder nach dem Konzernabschlussstichtag liegt.

C: Nach HGB ist zwingend ein Zwischenabschluss aufzustellen, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens vom Konzernabschlussstichtag abweicht.

D: Nach HGB muss kein Zwischenabschluss aufgestellt werden, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens mehr als 3 Monate vor dem Konzernabschlussstichtag liegt


Danke :klatschen:  :klatschen:  :wink1:
Dann solltest du den Absatz 1 noch einmal lesen. "B" kann danach nicht stimmen. Es gibt nur eine Lösung, richtig, die heisst aber nicht "B"
Und auf welche Option tippst du ?  :denk:  :denk:  :denk:
Leider muss ich mich mehr und mehr über die Antworten hier im Forum wundern......
:o  :o  :o


Konzernabschluss nach HGB - Vereinheitlichung des Abschlussstichtages


[COLOR=#FF00BB]Grundlagen:
[/COLOR]
Das Mutterunternehmen hat gem. § 299 Abs. 1 HGB den Stichtag des Jahresabschlusses des
Mutterunternehmens für den Konzernabschluss zugrunde zu legen.

Im Hinblick auf die Abschlussstichtage der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
fordert § 299 Abs. 2 Satz 1 HGB, dass diese Abschlüsse auf den Stichtag des Konzernabschlusses
aufgestellt werden sollen.

Dabei handelt es sich jedoch um eine Sollbestimmung, sodass bei abweichenden Stichtagen eine
Pflicht zur Aufstellung eines Zwischenabschlusses auf den Konzernabschlussstichtag gem.
§ 299 Abs. 2 Satz 2 HGB nur für solche Unternehmen besteht, deren Abschlussstichtag um mehr als
3 Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses liegt.


Demnach RICHTIG:
B: Nach HGB kann auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses verzichtet werden, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens nicht mehr als 3 Monate vor oder nach dem Konzernabschlussstichtag liegt.


Gruß
PJane
PJ
Bitte keine Wertungen über die Antworten anderer. Hier geben alle ihr Bestes, um zu helfen. Vielen Dank.

Weiterhin eine interessante Diskussion wünscht
wvr

(Für die Redaktion)
ORIGINALZITAT

Handelsgesetzbuch

§ 299 Stichtag für die Aufstellung
(1) Der Konzernabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufzustellen.

(2) Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sollen auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt werden. Liegt der Abschlußstichtag eines Unternehmens um mehr als drei Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses, so ist dieses Unternehmen auf Grund eines auf den Stichtag und den Zeitraum des Konzernabschlusses aufgestellten Zwischenabschlusses in den Konzernabschluß einzubeziehen.

[COLOR=#33FF00]MÖGLICHE ANTWORTEN:[/COLOR]
B: Nach HGB kann auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses verzichtet werden, wenn der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens nicht mehr als 3 Monate vor oder nach dem Konzernabschlussstichtag liegt.


[COLOR=#FF0066]ANTWORT von sogehts:[/COLOR]
Dann solltest du den Absatz 1 noch einmal lesen. "B" kann danach nicht stimmen. Es gibt nur eine Lösung, richtig, die heisst aber nicht "B"


Leider ist aber nur diese Antwort B richtig!

Gruß
PJane
PJ
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


BFH-Urteil: Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer BFH-Urteil: Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer Wenn das Finanzamt zur Ermittlung der Schenkungsteuer den Bodenwert eines Grundstücks im Sachwertverfahren ermittelt, dann ist die rechtlich mögliche Bebauung maßgebend. Denn grundsätzlich wird im Sachwertverfahren......

Jahressteuergesetz 2026 beschlossen Jahressteuergesetz 2026 beschlossen Das Bundeskabinett hat am 12.08.2026 den Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) beschlossen. Wie üblich enthält auch dieses Jahressteuergesetz zahlreiche Anpassungen im deutschen Steuerrecht......

Bundesregierung beschließt Frühstartrente Bundesregierung beschließt Frühstartrente Das Bundeskabinett hat am 12.08.2026 den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Mit der Frühstartrente erhalten künftig alle Kinder......


Aktuelle Stellenangebote


Tax Process & VAT Manager (m/w/d) Die führenden Positionen auf den Märkten der Welt unserer Geschäfte Merz Aesthetics, Merz Therapeutics und Merz Consumer Care sind das Ergebnis unseres Innovationsgeistes – und des Engagements unserer......

Buchhalter:in in Teilzeit (w/m/d) Bei MAGNOTHERM entwickeln wir eine revolutionäre Kältetechnologie, die das Potenzial hat, bis zu 30% des Energiebedarfs und 100% der direkten Treibhausgasemissionen in der Kühlindustrie zu eli......

Leiter*in des Referates "Organisation und Controlling" (m/w/d) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde mit Sitz in Berlin. Als Ressortforschungseinrichtung des Bundesministeriums fü......

Operative:r Speditionscontroller:in (m/w/d) Noerpel-Gruppe – mit einem Jahresumsatz von über 710 Millionen Euro sind wir einer der führenden Logistik­dienstleister in Süddeutschland und Export-Spitzenreiter in Europa. Als Familien­unternehmen m......

Referent*in Data and Business Intelligence Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig......

Buchhalter - Finanzbuchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d) Für ein wachsendes Unternehmen im Sonderfahrzeugbau suchen wir im Rahmen einer Direktvermittlung einen Buchhalter Finanzbuchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d) am Standort Altenburg (Thüringe......

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller (m/w/d)
MEKRA Lang GmbH & Co. KG ist weltweit führender Hersteller von Spiegelsystemen für Nutzfahrzeuge sowie von Kamera-Monitor-Systemen speziell für Automotive-Anwendungen. Als innovativer und anerkannter Experte für indirekte Sicht arbeiten wir mit allen namhaften Nutzfahrzeugherstellern zusammen und... Mehr Infos >>

Referent*in Data and Business Intelligence
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Betriebskostenabrechnung Immobilienwirtschaft
Die Immobiliengesellschaft von vinzenzmurr, die BVG Verwaltung GmbH & Co. KG, betreut einen umfangreichen Immobilienbestand mit Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie einige gewerbliche WEG-Einheiten überwiegend im Herzen von München. Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter*in
Der NDR ist ein großer Arbeitgeber der Medienbranche und fest in den vier Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verankert. Als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ist der NDR besonders der unabhängigen und sorgfältigen Berichterstattung in seinen Hö... Mehr Infos >>

Operative:r Speditionscontroller:in (m/w/d)
Noerpel-Gruppe – mit einem Jahresumsatz von über 710 Millionen Euro sind wir einer der führenden Logistik­dienstleister in Süddeutschland und Export-Spitzenreiter in Europa. Als Familien­unternehmen mit über hundert­jähriger Tradition wissen wir, dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Unsere Erf... Mehr Infos >>

Senior Accounting & Payroll Specialist – Steuern & Lohn- und Gehaltsabrechnung (m/w/d)
Als Senior Tax & Accounting Specialist (m/w/d) übernimmst du die fachliche Verantwortung für unsere steuerlichen und buchhalterischen Kernthemen und wirst zur ersten Anlaufstelle für alle Fragen rund um Umsatzsteuer, Lohnsteuer/Einkommensteuer und Sozialversicherung. Du verantwortest unse... Mehr Infos >>

Controller (m/f/d) European Logistics & Supply Chain Finance
Techtronic Industries (TTI) is a world leader in cordless technology spanning power tools, accessories, hand tools, outdoor power equipment, as well as floorcare & cleaning products. Our focus is on end-users that range from professionals in the industrial, construction and infrastructure... Mehr Infos >>

Real Estate Operations Manager (m/w/d) - Vollzeit | Hybrid | Berlin / Frankfurt / Leipzig
GFORM ist ein marktführender Spezialist im Bereich Mieter- und Gewerbeimmobilienmanagement mit Sitz in Berlin. Mit über 15 Jahren Erfahrung, ca. 1,35 Mrd. € Assets under Management und mehr als 550.000 m² betreuter Gesamtfläche – darunter Europas größter Artikel-9-Fonds, zählt unser verwaltetes P... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

RS Anlagenverwaltung - Anlagenübersicht und Abschreibungen berechnen

Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr (nicht verteilt auf mehrere Jahre) angewendet werden. Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.