IC Verrechnung für Kosten von SAP

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IC Verrechnung für Kosten von SAP, neues ERP System (SAP) wird eingeführt und nun müssen die Kosten verrechnet werden
Hallo Zusammen,

ich arbeite derzeit an einer Präsentation für Vorschläge zur InterCompany Verrechnung von Kosten, die bei der Einführung und im laufenden Betrieb von SAP entstehen.

Mein Unternehmen hat diverse Tochtergesellschaften unterschiedlicher Größe (hinsichtlich Umsatz, Mitarbeiter, EBT etc). In einer Gesellschaft wurde als Pilotprojekt SAP eingeführt; es soll das jetztige ERP-System in 4-5 Jahren komplett ersetzten.

Hauptsächlich fallen Kosten für Investitionen (vorallem Lizensen) und Personal (Beratungsleistungen etc) an.

Bei den Lizenzen ist es meines Wissens so, dass nur eine Lizenz pro Tochter gekauft werden muss, jedoch theoretisch sehr viele User das System nutzen können.
Deswegen ist die Verrechnung der Lizenzkosten schwierig, weil eine kleine Tochter (mit wenig Mitarbeitern und wenig Umsatz), genauso eine Lizenz benötigt, wie eine große Tochter. Bei einer Verursachergerechten Verrechnung würde die kleine Tochter sehr stark belastet.

Eine Verrechnung nach tatsächlichen Usern soll nicht stattfinden, da dies zu aufwendig ist (laut. Vorstand).

Meine Aufgabe ist es nun, Vorschläge für die Verrechnung der Kosten zu machen.
Folgende Ideen habe ich:
- Verrechnung nach dem Verursacherprinzip (starke Belastung kleiner Töchter)
- Verrechnung nach dem Tragfähigkeitsprinzip (Subventionierung der Kleinen durch große Töchter )
- evlt eine Mischung aus beidem, gibt es dazu wissenschaftliche Methoden aus der BWL?


Bräuchte dringend Hilfe! Habt ihr vielleicht noch gute Ideen? Oder Vorgehensweisen? Oder Arbeiten zu einem solchen Problem?
VIELEN DANK!!  :)
Lieber eddieuh!

Dieses Problem ergibt sich bekannterweise leider bei vielen IC-Verrechnungen. Wie mans macht ist es falsch (es gibt leider keine, mir bekannte, "korrekte" wissenschaftliche Lösung)... Grundsätzlich würde ich empfehlen die Variante zu wählen, die der Zielsetzung der jeweiligen IC-Verrechnung gerecht wird. Was soll mit der IC-Verrechnung konkret erreicht werden (Verteilung aller Kosten/symbolischer Anteil/Vergleichsrechnung zu vorherigen Modellen/...)? Soweit ich deine Problemstellung richtig verstanden habe ist die Nutzung des neuen ERP-Systems für alle Töchter obligatorisch. Eine Anwendung des Verursacherprinzips auf die Lizenzverrechnung führt dementsprechend natürlich (wie von dir bereits korrekt erwähnt) zu einer ungewollten Sanktionierung leistungsschwächerer Töchter. Meine Empfehlung wäre es die Lizenz-Verrechnung so klein wie möglich zu halten (zB Pauschalbetrag der für alle Töchter leistbar ist, Rest bei Mutter) oder die Verrechnung eher am Tragfähigkeitsprinzip auszurichten. Die Personalkosten (Beratungsleistungen) können natürlich nach der Verursachung (sofern dafür Aufzeichungen zur Verfügung stehen) abgerechnet werden.

LG
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