Auswirkungen der befristeten Sendung der USt. ab 01.07.2020 auf den GwV bei der 1% Regelung

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Auswirkungen der befristeten Sendung der USt. ab 01.07.2020 auf den GwV bei der 1% Regelung, USt.-Sendung ab 01.07.2020 auf 16 % im Zusammenhang mit 1%-Regelung
Hallo liebes Forum,

profitieren die AN mit Firmenwagen von der befristeten Sendung des USt. auf 16 Prozent, wenn der Zeitpunkt der Lieferung des Firmenfahrzeugs zwischen 01.07.20 bis 31.12.20 liegt?

Also wenn der Firmenwagen 10.000 EUR zzgl. USt. kostet, beträgt der monatlicher GvW für private Nutzung wie folgt:
01.07. – 31.12.20 = 116,00 EUR
ab 01.01.21 = 119,00 EUR

Demnach zufolge ändert sich nicht der monatlicher GvW für private Nutzung bzw. Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte ab dem 01.07.20 für Firmenfahrzeugen, die bis 30.06.2020 geliefert bzw. angeschafft wurden.

Liege ich hier richtig oder muss ich noch etwas anders beachten?

Lieben Dank für eure Antworten und Meinungen  :)
NN
Morgen zusammen,

ich freue mich auf jede Rückmeldung und Meinung.

Liebe Grüße
NN
Was besagt die Regelung? Es ist auszugehen vom Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Anschaffung. Wenn also die Senkung im Bruttolistenpreis nachweislich berücksichtigt wurde, ist dies natürlich für den AN vorteilhaft. Allerdings: das Fahrzeug muss auch in diesem Zeitraum tatsächlich erworben sein (Kauf) und nicht nur Bestellung.
Danke sogehts für das annehmen. :)

Müssen die Fahrzeuge unbedingt gekauft sein?

Die Fahrzeuge sind geleast und nach der 01.07.20 zugelassen. Der Leasingvertrag weist auch einen Brutto-Listenpreis mit 16% auf und somit kann er bis 31.12.20 als die Versteuerungsgrundlage genommen werden?

Gruß, NN
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