profitieren die AN mit Firmenwagen von der befristeten Sendung des USt. auf 16 Prozent, wenn der Zeitpunkt der Lieferung des Firmenfahrzeugs zwischen 01.07.20 bis 31.12.20 liegt?
Also wenn der Firmenwagen 10.000 EUR zzgl. USt. kostet, beträgt der monatlicher GvW für private Nutzung wie folgt:
01.07. – 31.12.20 = 116,00 EUR
ab 01.01.21 = 119,00 EUR
Demnach zufolge ändert sich nicht der monatlicher GvW für private Nutzung bzw. Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte ab dem 01.07.20 für Firmenfahrzeugen, die bis 30.06.2020 geliefert bzw. angeschafft wurden.
Liege ich hier richtig oder muss ich noch etwas anders beachten?
Lieben Dank für eure Antworten und Meinungen
NN