Dienstwagen 1% Regelung

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Dienstwagen 1% Regelung, Selbst getragene Kosten
Hallo!
Ich soll eine Lohnabrechnung erstellen für einen Arbeitnehmer mit folgenden Angaben:
Dienstwagen und Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte betragen zusammen 525 Euro.
Davon sollen die Kraftstoffkosten, die der AN selbst zahlt (alle sonstigen Kosten werden vom AG getragen
abgezogen werden, weil diese ja den geldwerten Vorteil mindern dürfen.
Aber wie setze ich das in der Praxis um? Dieser Betrag X wird monatlich durch Quittungen belegt, ziehe ich
den einfach beim geldwerten Vorteil ab? Und was passiert dann mit dem Nettolohn, wo der geldwerte Vorteil
ja wieder abgezogen wird..
Hilfe! :denk:

Viele Grüße
Hallo Lohntante,

"Lohnsteuerabzugsverfahren: Kfz-Kosten anrechnen

Der Arbeitgeber ist im Lohnsteuerabzugsverfahren zur Anrechnung der vom Mitarbeiter getragenen Kfz-Kosten auf den geldwerten Vorteil verpflichtet, wenn sich aus der arbeitsvertraglichen oder einer anderen arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlage nichts anderes ergibt. Hierzu hat der Mitarbeiter dem Arbeitgeber jährlich fahrzeugbezogen die Höhe der von ihm getragenen Kfz-Kosten und die Gesamtfahrleistung des Firmenwagens zu erklären und im Einzelnen umfassend darzulegen und nachzuweisen. Die Erklärungen und Belege des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber zum Lohnkonto zu nehmen.
Vereinfachungsregelung für den laufenden Lohnsteuerabzug  

Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn der Arbeitgeber für den laufenden Lohnsteuerabzug zunächst vorläufig und fahrzeugbezogen 1/12 des Vorjahreswerts zugrunde legt und nach Ablauf des Kalenderjahres bzw. bei Beendigung des Dienst­verhältnisses eine etwaige Lohnsteuerdifferenz ausgleicht."

In der Gehaltsabrechnung wird wie folgt abgerechnet:

Barlohn                                                                                             5.000
Geldwerter Vorteil Firmenwagen                                       525
Anrechnung selbst getragene Benzinkosten               - 125       400
Bruttolohn                                                                                         5.400
abzgl. Steuern
abzgl. SV-Beiträge
abzgl. geldwerter Vorteil Sachzuwendung                                   -400

Beim Nettolohn wird derselbe Betrag abgezogen wie beim Bruttolohn hinzugerechnet wurde, also unter Berücksichtigung der vom ArbN selbst getragenen Benzinkosten, da diese ja keinen geldwerten Vorteil darstellen, bz. sich der ArbN den geldwerten Vorteil in dieser Höhe selbst erkauft.

Gruß Jogi
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
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