Dienstwagen und 15% pauschale Versteuerung

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Dienstwagen und 15% pauschale Versteuerung, Wann ist die pauschale Versteuerung v. 15% im Lohn günstiger - Man kann, muß aber nicht pauschal versteuern.
Hallo Ihr Wissenden,
die Versteuerung des Dienstwagen nach der 1% Methode ist klar. Auch die  Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte. Nun haben wir aber noch die Möglichkeit die Fahrten Wohnung - Tätigkeitsstätte nur mit 15 % pauschal zu versteuern. Wann ist das ein Vorteil oder Nachteil für den Arbeitnehmer ? Steht das in Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung ?

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen.

Danke für die zeitnahe Antwort
Handelt es sich um einen Arbeitnehmer oder um eine Selbständigen?
Von einer 15%-igen Pauschalversteuerung bei geldwertem Vorteil habe ich noch nichts gehört - bei Selbständigen geht dies sowieso nicht. Pauschalversteuerung ist - wenn überhaupt zulässig - mit 25% anzusetzen, habe ich aber, wie gesagt, im Bereich der Versteuerung von geldwerten Vorteilen aus Dienstfahrzeugen noch nicht gehört.
Hallo, ist zwar schon ein älterer Post, aber vielleicht steht trotzdem noch die Antwort aus.

Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer Fahrten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 13 bzw. § 3 Nr. 16 EStG). Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte darf der Arbeitgeber nicht steuerfrei erstatten, da keine Reisekosten. Er kann die Kostenerstattung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte aber in der Höhe pauschal mit 15% ESt versteuern, in der Höhe der Arbeitnehmer Werbungskosten nach der Entfernungspauschale geltend machen könnte.

Vorteil: Gesetzliche pauschalversteuerung nach § 40 EStG, also Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.
Folge: Auf der Lohnsteuerbescheinigung wird der Großbuchstabe "F" ausgewiesen, d.h. der Arbeitnehmer kann für die pauschal versteuerten Fahrtkosten keine Werbungskosten mehr geltend machen.

Ergo: Die Pauschaversteuerung ist interessant für Arbeitnehmer, die noch nicht die Beitragsbemessungsgrenzen in allen Teilen der Sozialversicherung überschritten haben und die mit ihren Werbungskosten auc nicht den Werbungskostenpauschbetrag überschreiten werden, aber dennoch lohnsteuerpflichtige Einkünfte erzielen.

Wird der Werbungskostenpauschbetrag überschritten lohnt sich eine Pauschalversteuerung mit 15% ESt in der regel nicht, da dann die Steuerentlastung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz erfolgt und somit meistens günstiger ist.
:wink1:
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
Aber doch nicht bei einem Arbeitnehmer, der einen Dienstwagen hat!
Auch bei einem Arbeitnehmer, der einen Firmenwagen hat

Hier ist ein Beispielsfall zu einer Firmenwagenabrechnung mit Steuerpauschalierung

Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Die Bewertung soll nach der 1-%-Regelung erfolgen. Er nutzt den Pkw auch für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; die einfache Entfernung beträgt 30 Kilometer. Der inländische Listenpreis zum Tag der Erstzulassung zzgl. Sonderausstattung beträgt 34.709 EUR. Der Dienstwagen darf auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden.

Wie wird der geldwerte Vorteil berechnet und besteuert?
Lösung
Bruttolistenpreis, abgerundet auf volle 100 EUR 34.700,00 EUR
Davon 1 % 347,00 EUR
Zzgl. 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte (0,03 % v. 34.700 EUR × 30 km) + 312,30 EUR
Geldwerter Vorteil gesamt 659,30 EUR
Lohnsteuer-Pauschalierung mit 15 % bis zur Höhe der Entfernungspauschale
30 km × 0,30 EUR × 15 Arbeitstage 135,00 EUR
Pauschale Lohnsteuer (15 % v. 135 EUR) 20,25 EUR
Pauschaler Solidaritätszuschlag (5,5 % v. 20,25 EUR) + 1,11 EUR
Pauschale Kirchensteuer (angenommen 5 % v. 20,25 EUR) + 1,01 EUR
Pauschalsteuer gesamt 22,37 EUR

In der Entgeltabrechnung des Mitarbeiters werden 3 Lohnarten eingerichtet:

   Geldwerter Vorteil, 1-%-Regelung (individuell besteuert): 347 EUR.
   Geldwerter Vorteil, Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte (individuell besteuert): 177,30 EUR (312,30 EUR – 135 EUR).
   Geldwerter Vorteil, Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte (pauschal besteuert): 135 EUR.

Während der individuell besteuerte Sachbezug der Sozialversicherungspflicht unterliegt, ist der pauschal besteuerte Anteil sozialversicherungsfrei.

Schuldner der pauschalen Lohnsteuer ist der Arbeitgeber, er kann aber die pauschale Lohnsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abwälzen. In der Entgeltabrechnung werden dann neben der individuellen Lohnsteuer in einer extra Zeile die pauschale Lohnsteuer, der pauschale Solidaritätszuschlag und die pauschale Kirchensteuer getrennt voneinander als Nettoabzug ausgewiesen.
Praxis-Tipp

Der pauschal besteuerte Sachbezug ist sozialversicherungsfrei, daher entfällt auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Die Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den Arbeitgeber würde daher keine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen. Bei der pauschalen Kirchensteuer kann man zwischen dem Nachweisverfahren (Besteuerung nach den ELStAM) und dem vereinfachten Verfahren wählen. Beim vereinfachten Verfahren gilt ein ermäßigter Steuersatz, der dann für alle Arbeitnehmer für den gleichen Sachverhalt angewendet werden muss, unabhängig von ihrer Kirchenzugehörigkeit.
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
Hi Jogi,

sorry, wenn ich den alten Thread nochmal öffne. Ich hätte eine kleine Abwandlung deines Beispiels.

Angenommen, der AN erhält bereits vor der Stellung eines Dienstwagens aus einer früheren Gehaltserhöhung durch Entgeltumwandlung (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG) 135 € Fahrtkostenzuschuss brutto für netto und der AG zahlt hierfür die pauschalen 15%. Bleibt deine Rechnung für den gwV des Arbeitsweges in der Form weiterhin bestehen?

Sprich, der AN erhält (wie bereits Jahre zuvor) 135 € brutto für netto und gleichzeitig wird der gwV beim Dienstwagen für den Arbeitsweg  pauschalbesteuert und um 135 € reduziert? Oder ist die Anrechnung des umgewandelten pauschalbesteuerten Betrages beim gwV für den Arbeitsweg beim Dienstwagen dann ausgeschlossen?

Dank' Dir und viele Grüße
Alex
Bearbeitet: H42720 - 24.04.2019 16:10:03
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