Kurzarbeit nach Unterbrechung - Erhöhung ab dem 4. Monat

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Kurzarbeit nach Unterbrechung - Erhöhung ab dem 4. Monat
Hallo,

ab dem 4. Monat bzw. 7. Monat wird ja ein höheres Kurzarbeitergeld bezahlt. Wenn nun jedoch Kurzarbeit zwischendurch unterbrochen war, zählt dann der gesamte Zeitraum der Kurzarbeit oder nur ab Beginn der neuen Phase?

Beispiel:

Arbeitnehmer war vom 01.05. bis 31.07. in Kurzarbeit = 3 Monate und geht dann ab 01.01. erneut in Kurzarbeit. Hat er dann Anspruch auf die Erhöhung ab dem 4. Monat? Oder muss er erst wieder 3 Monate warten?

VG, Buchi
Hallo Buchi, :wink1:
habe mir die neuste Fachbroschüre von der AOK gesundes Unternehmen " Kurzarbeiter und Schlechtwetter" kostenlos heruntergeladen.
(auf AOK plus, früher AOK-business)

Auf Seite 12 steht unter dem Bezugspunkt 2.5.

"eine neue Kurzarbeitergeld-Bezugsdauer beginnt, wenn seit dem letzten Kalendermonat, für den Kurzarbeit gezahlt gezahlt wurde, drei Monate
vergangen sind. Selbstverständlich müssen die Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt dann erneut erfüllt sein.
Frühere Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld werden nicht angerechnet."

Nach diesem Text hat er meiner Meinung nach keinen Anspruch auf Erhöhung, da bereits drei Monate vergangen sind.
Es fängt also eine neue Bezugsdauer an.
Du musst also vor dem 01.01. 2021 nochmals eine komplette Prüfung machen, ob alle Punkte erfüllt sind, zum Beispiel wenn sich die Mitarbeiter-
zahlen geändert haben etc..

LG
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