Hallo,
ich habe ein Anlagegut, AHK ca. 3.000 €. Für dieses gibt es eine Gutschrift aus der öffentl. Kasse. Muss ich jetzt die AfA auf die 3.000 € berechnen und die Gutschrift aufs Erlöskonto nehmen? Oder mindert die Gutschrift die AHK (somit wäre es unter 800 €) und muss dann nicht abgeschrieben werden?
Danke im Voraus
ich habe ein Anlagegut, AHK ca. 3.000 €. Für dieses gibt es eine Gutschrift aus der öffentl. Kasse. Muss ich jetzt die AfA auf die 3.000 € berechnen und die Gutschrift aufs Erlöskonto nehmen? Oder mindert die Gutschrift die AHK (somit wäre es unter 800 €) und muss dann nicht abgeschrieben werden?
Danke im Voraus
