Hallo zusammen,
ich bin neu hier und auch seit kurzem neu in einem Unternehmen wo es einen Bilanzposten mit Festwert gibt.
Aktuell stehen hier € 40.000,- als Festwert in der Bilanz und in diesem Jahr erfolgt wieder eine Inventur dieses Postens.
Zunächst einmal zu meinem bisherigen Kenntinsstand zu den Festwerten:
Sofern der Festwert 10% über dem bisherigen Festwert liegt, muss dieser bis zum erreichen des neuen Festwert aufgestockt werden.
Der bisherige Festwert spiegelt in der Regel 40-50% der damaligen Anschaffungskosten wieder.
Meine Frage hierzu lautet:
Wenn ich nun bei der Inventur einen Zählbestand von z.B. €70.000,- ermittelt wird,
gilt dieser Zählbestand dann als Vergleichswert für den neuen Festwert oder muss
man diesen Zählwert auch wiederum nur mit 40-50% der AK bewerten und ihn dann mit dem bisherigen Festwert vergleichen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
ich bin neu hier und auch seit kurzem neu in einem Unternehmen wo es einen Bilanzposten mit Festwert gibt.
Aktuell stehen hier € 40.000,- als Festwert in der Bilanz und in diesem Jahr erfolgt wieder eine Inventur dieses Postens.
Zunächst einmal zu meinem bisherigen Kenntinsstand zu den Festwerten:
Sofern der Festwert 10% über dem bisherigen Festwert liegt, muss dieser bis zum erreichen des neuen Festwert aufgestockt werden.
Der bisherige Festwert spiegelt in der Regel 40-50% der damaligen Anschaffungskosten wieder.
Meine Frage hierzu lautet:
Wenn ich nun bei der Inventur einen Zählbestand von z.B. €70.000,- ermittelt wird,
gilt dieser Zählbestand dann als Vergleichswert für den neuen Festwert oder muss
man diesen Zählwert auch wiederum nur mit 40-50% der AK bewerten und ihn dann mit dem bisherigen Festwert vergleichen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Bearbeitet:
Fibu85 - 20.12.2017 15:11:07