Im EU-Ausland gekaufte Software als GWG buchen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Im EU-Ausland gekaufte Software als GWG buchen
Hallo,

ich bin als Kleinunternehmer nach UStG §19 tätig und möchte eine geschäftlich benötigte Software im EU-Ausland (Niederlande) kaufen, da diese in Deutschland nur schwer erhältlich ist. Der Bruttokaufpreis beträgt 179 EUR inklusive Versandkosten, die Mehrwertsteuer liegt wie in Deutschland bei 19%.
Meine Frage ist nun, wie in diesen Fall die Abschreibung zu handhaben ist. Angenommen, der Nettopreis der Software liegt unter 150 EUR, kann ich sie dann sofort abschreiben? In welcher Höhe? Sind die Versandkosten zum Nettopreis hinzuzuzählen, wenn es um die Ermittlung der Abschreibungsart (sofort oder Pool) geht?

Vielen Dank!
Hallo,

Software unterliegt keiner substanziellen oder technischen Abnutzung. Sie nutzt sich allerdings wirtschaftlich in relativ kurzem Zeiträumen ab. Der Abschreibungszeitraum hängt davon ab, ob es sich um

* System-Software (=Maschinensoftware, z. B. Windows),
* Anwender-Software, die nicht individuell für den Kunden entwickelt worden ist,
* oder um betriebswirtschaftliche Sofwaresysteme handelt, die mit größerem Aufwand für dei individuellen Bedürfnisse des Kunden entwickelt worden sind.

Erwerben Sie Hardware zusammen mit der zugehörigen Systemsoftware ohne gesonderte Berechnung und ohne Aufteilbarkeit des Entgelts, dann ist die Hardware zusammen mit der Systemsoftware als ein Wirtschaftsgut "Computer" auszuweisen und über 3 Jahre abzuschreiben.

Betriebswirtschaftliche Softwaresysteme schreiben Sie über 5 Jahre ab.

Standard-Anwender-Software schreiben Sie ebenso wie die Hardware in der Regel über 3 Jahre ab.

Software, die netto (ohne USt) nicht mehr als 150 € kostet, dürfen Sie als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort zu 100 % abschreiben.

Ihre Aufwendungen für Updates ziehen Sie sofort als Betriebsausgaben ab und buchen sie auf das Konto "Wartungskosten für Hard- und Software" 4806 beim SKR03   bzw.   6495 bei SKR04.

Software bis 150 € sollten Sie auch ab 2008 als geringwertiges Wirtschaftsgut behandeln. Jedes Programm ist für sich zu betrachten. Sie sollten daher Programmpakete so aufteilen, dass sie möglichst viele geringwertige Wirtschaftsgüter erhalten, die Sie sofort abschreiben können. Bei Beträgen über 150 € sollten Sie die Software als immaterielles Wirtschaftsgut verteilt über 3 Jahre abschreiben.


Egal ob Kleinunternehmerregelung oder USt-Pflichtig spielt bei Auslandseinkäufen keine Rolle.
Das heißt hier kann keine VSt gezogen werden.
Die Gesamtausgabe (inkl. der MWSt) wird als Aufwand gebucht (Bruttobetrag ohne VSt-Abzug).

In Deinem Fall würde ich den gesamten Brutto-Kaufpreis inkl. Versand (179 EUR) auf 3 Jahre Abschreiben.
Sollte es ein Update sein, dann keine AB sondern Buchung der Ausgabe auf Konto
"Wartungskosten für Hard- und Software".

Wenn Du Dir nicht sicher bist auf welche Konten zu buchen ist, meld Dich einfach.
Bezeichnung Deines Kontenrahmens (SKR03 ect.)?

MfG   ehok1981
Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort, ehok1981!
Bei der Software handelt es sich um ein Wörterbuch (ich bin Übersetzer), also um Anwendersoftware.

Also abschreiben über 3 Jahre, es sei denn, der Nettowert (also ohne Versandkosten?) liegt unter 150 Euro? Ich dachte, man muss Wirschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro zu einem Pool zusammenfassen - gilt das nur für materielle Wirtschaftsgüter? (Du hast Software in Deiner Antwort als immateriell bezeichnet.)

Ich führe übrigens keine Bücher, sondern erstelle eine einfache EÜR. Ich werde mich aber von einem Steuerberater unterstützen lassen, denn als Anfänger kenne ich mich noch überhaupt nicht aus.

Vielen Dank nochmal,
yri
Hallo,

selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von nicht mehr als 150 € ziehen Sie im Jahr der Anschaffung sofort als geringwertige Wirschaftsgüter ab.

Liegen die Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 € müssen Sie die Wirtschaftsgüter in einen Sammelposten einstellen, den Sie gleichmäßig über 5 Jahre Gewinn mindernd auflösen (abschreiben).

>> Dies gilt nicht für Anwendersoftware, da diese nicht selbstständig genutzt werden kann und dafür ein Gerät (z. B. PC) benötigt wird <<

Also, kurz erklärt, wenn man die Sachen "nicht" selbstständig (allein) nutzen kann, schreibt man nach AfA (Nutzungsdauer) ab (gilt ab 0,01 €).
(z.B. PC, Drucker, Anwendersoftware, Maus, Tastatur).

In den Pool zwischen 150 und 1000 EUR kommen Sachen die man selbstständig (allein) z. B. Kopierer (da dieser ohne PC, ect.) bedienen kann und somit 5 Jahre abschreibt.

Die Anwendersoftware kann man nicht allein nutzen,
Du benötigst dazu ein Gerät (z. B. PC), so das Du mit der Software arbeiten kannst.
Aus diesem Grund kann man die Anwendersoftware nur über die Nutzungsdauer der 3 Jahre abschreiben.

(die AfA Tabelle der Nutzungsdauer ist ein Richtwert, das heißt, wenn Du denkst das Du manche Sachen länger als die angegebene Nutzungsdauer nutzt, kannst Du länger Abschreiben, aber bei Neuanlagen kann der Zeitraum nicht verkürzt werden, das heißt wenn 3 Jahre abgeschrieben werden sollen, müssen min. 3 Jahre abgeschrieben werden.)

Unter 150 € kann die Anwendersoftware nicht sofort abgeschrieben werden, da diese nicht allein nutzbar ist!
Sollte die Software ein Update sein, da erfolgt dies nicht als Abschreibung sondern als Aufwand und wird auf Konto "Wartung für Hard- und Software" gebucht.

Da für das Ausland keine VSt gelten gemacht werden kann (gilt für Kleinunternehmer und MwSt/USt-Pflichtigen) wird die gesamte Ausgabe gebucht, das heißt 179 € incl. Versandkosten werden auf 3 Jahre abgeschrieben.

Ich führe ebenfalls eine einfache EÜR.

Nutzt Du eine Software oder erstellst Du Deine Abrechnung formlos, d. h. z. B. Excel-Tabelle?
Nach welchem Kontenrahmen buchst Du?

Gib bitte noch einmal Rückinfo.

Danke

MfG    ehok1981

PS - Buchhaltungssoftware und "Praxishandbuch Buchführung & Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer"

* www.redmark.de (Excel Einnahmen-Überschuss-Rechnung) - Excel Datei zum download
* www.buhl.de
* http://www.bwr-media.de/shop/article.php?aid=11&cID=103
Wieso ist Software überhaupt GwG?? Sie ist nicht selbstständig nutzbar und gehört auch nicht zu den Anschaffungskosten des PCs, denn es handelt sich ja nicht um ein Betriebssystem! Daher zählt eine Anwendungssoftware für mich zu Büromaterial!
Zitat
ehok1981 quote:

Software, die netto (ohne USt) nicht mehr als 150 € kostet, dürfen Sie als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort zu 100 % abschreiben.
Zitat
ehok1981 quote:

Unter 150 € kann die Anwendersoftware nicht sofort abgeschrieben werden, da diese nicht allein nutzbar ist!
Aber das widerspricht sich doch? :?
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Karriere im Home-Office: Sichtbarkeit entscheidet Karriere im Home-Office: Sichtbarkeit entscheidet Seit Jahren hat sich das Home-Office als Arbeitsplatz für Arbeitnehmer etabliert. Doch gerade der fehlende Austausch mit den Kollegen und mangelnde Sichtbarkeit können dazu führen, dass trotz guter Leistungen......

Mittlerer Bruttojahresverdienst lag 2025 bei 54.066 Euro Mittlerer Bruttojahresverdienst lag 2025 bei 54.066 Euro Der mittlere Bruttojahresverdienst, gemessen am Median, lag 2025 in Deutschland einschließlich Sonderzahlungen bei 54.066 Euro. Somit verdiente die Hälfte der Beschäftigten mehr oder genau diesen Betrag,......

Trotz Fachkräftemangels weniger Neueinstellungen – Unternehmen rekrutieren immer vorsichtiger Trotz Fachkräftemangels weniger Neueinstellungen – Unternehmen rekrutieren immer vorsichtiger Wie die vielschichtigen Krisen und Umbrüche der vergangenen Jahre auf die Prioritäten der Human-Resources(HR)-Bereiche durchschlagen, macht erstmals die Langzeitauswertung des HR-Reports von Hays im Rückblick......


Aktuelle Stellenangebote


Controller (m/w/d) BUTZBACH – THE DOOR COMPANY. Wir bauen Tore. Große Tore. Kleine Tore. Schnelle Tore. Spezielle Tore. Aber vor allem bauen wir langlebige und qualitativ hochwertige Tore. Unser Versprechen an unsere Kunden......

Finanzbuchhalter (m/w/d) Zahlen sind Deine Welt – und Du möchtest mit Struktur und Genauigkeit dafür sorgen, dass im Hintergrund alles stimmt? Du suchst nicht nur Routineaufgaben, sondern auch die Möglichkeit, Prozesse zuverl......

Buchhalterin / Buchhalter Finanz- und Rechnungswesen (m/w/d) Mit Wissen Werte zu schaffen. Diese Philosophie hat uns zu Experten für Handelsimmobilien gemacht. Die IPH Gruppe ist einer der führenden Dienstleister für Projektentwicklung, Revitalisierung, Vermiet......

Sachbearbeiter*in (w/m/d) für die Geschäftsbuchhaltung in der Abteilung Finanzen und Haushalt Die Große Kreisstadt Weinheim ist mit rund 45.500 Einwohner*innen die größte Stadt im Rhein-Neckar-Kreis. Mit umfassenden Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten bietet die Stadt Weinheim eine hohe Le......

Buchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) Beinbauer ist ein führender Bearbeitungsspezialist, der als produktverantwortlicher System- und Innovationsführer überzeugt. Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir Bauteile und Bauteilgruppen fü......

Buchhalter (m/w/d) Vollzeit/Teilzeit Wir sind der erste Ansprechpartner für die Marken Volvo, Peugeot und Ford im Raum Aschaffenburg. Freuen Sie sich auf ein modernes, innovatives Autohaus und wachsen Sie mit uns! Wir bieten Ihnen: Flexi......

Meistern Sie den Jahresabschluss: Mit einem Lächeln

Bild1_Haufe.png
Jahresabschluss ohne Stress? Mit Haufe Finance Office Premium inkl. KI-Assistent CoPilot Finance sind Sie hierfür bestens ausgestattet. Erfahren Sie in der kostenlosen Produktpräsentation, wie Ihnen das gelingt!   

Jetzt kostenlos anmelden!

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Controller (m/w/div.) Global Business Unit
Die Intelligente Sensorsysteme Dresden GmbH (i2s) ist eine von elf opera­tiven Ein­heiten und eine von mehr als 20 Marken unter dem Dach der Amphenol Sensor Technology Group. Dabei ist i2s seit 2017 Teil der Amphenol Corporation und kann so von den Wachs­tums- bzw. Ent­wick­lungs­chancen ... Mehr Infos >>

Stellvertretende Abteilungsleitung (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen / Bilanzbuchhaltung
Menschen machen den Unterschied. Seit der Gründung im Jahr 1919 hat sich unser Familienunternehmen zu einem führenden Anbieter in den Bereichen Feuerverzinkung, Beschichtung, Rietbergbehälter und Gitterroste entwickelt. Heute arbeiten mehr als 1.750 Mitarbeitende an 20 Standorten in Deutschland, ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die DPG ist der innovative Dienstleister für hochwertige elektrische und nichtelektrische Betriebssicherheitsprüfungen. Unsere qualifizierten und engagierten Mitarbeitenden bieten bundesweit ein breites Prüfangebot auf Basis modernster Technologien, unterstützt durch hochwertiges Messequipment, a... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d) Vollzeit/Teilzeit
Wir sind der erste Ansprechpartner für die Marken Volvo, Peugeot und Ford im Raum Aschaffenburg. Freuen Sie sich auf ein modernes, innovatives Autohaus und wachsen Sie mit uns! Wir bieten Ihnen: Flexible Arbeitszeiten, Ab dem ersten Tag einen unbefristeten Arbeitsvertrag, 30 Tage Urlaub, Verkürzt... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit
Die Handwerkskammer Wiesbaden hat mehr als 27.000 Mitgliedsbetriebe. Sie sorgt für eine gemeinsame und solidarische Vertretung der Anliegen aller Handwerkerinnen und Handwerker in Politik und Öffentlichkeit. Unter dem Motto „praxisnah und fachkundig“ bietet die Handwerkskammer maßgeschneiderte Be... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in Finanzen und Controlling in der Energieforschung (Teilzeit) (w/m/d)
Forschung für eine Gesellschaft im Wandel: Das ist unser Antrieb im Forschungszentrum Jülich. Als Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft stellen wir uns den großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit und erforschen inter­disziplinär die digitalisierte Gesell­schaft, ein klima­schonende... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter:in als Teamleitung (m/w/d)
Das Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE – Sustainable Architecture for Finance in Europe – (www.safe-frankfurt.de) fördert Forschung und unabhängige Politikberatung zu allen Aspekten, die sich mit der Struktur und Funktionsweise des Finanzsystems befassen. Es verfolgt das Ziel,... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>