KFZ Händler aktiviert eines seiner Autos (Handelsware) nach 1,5 Jahren - Wie würdet ihr das verbuchen?

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KFZ Händler aktiviert eines seiner Autos (Handelsware) nach 1,5 Jahren - Wie würdet ihr das verbuchen?
Rahmen:
EÜR Rechner

Hallo

EIn KFZ Händler hat ein Auto, das er seid 1,5 Jahren im Umlaufvermögen als Handelsware hat, bisher aber nicht verkauft hat.
Nun möchte er dieses Auto als Mietfahrzeug vermieten.

Dadurch wird das Auto zum Anlagevermögen und ist zu aktivieren.
Der EInkaufserlöse wurde aber schon vor 1,5 Jahren vollständig als Betriebsausgabe gebucht, da es ja ursprünglich als Handelsware gekauft wurde.
Wenn ich nun das Fahrzeug aktiviere und auf die Restnutzungsdauer abschreibe, bringe ich die Aufwendungen ja ein 2. Mal in die Buchhaltung.
Das kann nicht sein.

Bitte um Hilfe wie ich das korrekt verbuche.

Danke
Hallo,

beim Umlaufvermögen wurde der Kauf gewinnmindernd gebucht, zur Bilanzerstellung über die Inventur des UV gewinnsteigernd gebucht.

Beim Übergang ins AV buchst Du erst das UV aus indem du unterstellst es wurde verkauft, dann im AV einbuchen.
Bei einem Verkauf wird das UV gewinnsteigernd gebucht und durch den Verlust bei der Inventur des UV wird es gewinnmindernd gebucht.

VG
Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Danke für die ausführliche Antwort.

Der KFZ Händler ist aber EÜR Rechner, kein Bilanzierer.
Das geht sich aufgrund unterschreiten der Umsatzgrenzen aus.

Da hat der Einkauf ja schon voll als Ausgabe durchgeschlagen.
Wird dieser nun neutral gestellt und das Fahrzeug ab Aktivierung mit dem Einkaufswert abgeschrieben?
Teilwert des PKW zum Zeitpunkt der Überführung ins AV: per 0300 an Erlös/EV.  Konto weiß ich gerade nicht.
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