Wir vermieten ein älteres Gewerbeobjekt mit diversen Gewerbeeinheiten. Das Gebäude ist bereits komplett abgeschrieben.
Für einen neuen Gewerbemieter haben wir diverse Umbauarbeiten wie Fußboden-, Heizungs-, Fliesenarbeiten, neue Türen und Brandschutzwände und andere Kleinmaßnahmen vorgenommen.
Es handelt sich um nachträgliche Herstellungskosten, die zu dem Gebäude aktiviert werden müssen. Das Gebäude ist ja nun bereits abgeschrieben.
Welche Restnutzungsdauer setzen wir für die Umbaumaßnahmen an.
40 Jahre würde mir dafür etwas viel erscheinen. Das Gebäude wurde ja nicht neu errichtet.
Für einen neuen Gewerbemieter haben wir diverse Umbauarbeiten wie Fußboden-, Heizungs-, Fliesenarbeiten, neue Türen und Brandschutzwände und andere Kleinmaßnahmen vorgenommen.
Es handelt sich um nachträgliche Herstellungskosten, die zu dem Gebäude aktiviert werden müssen. Das Gebäude ist ja nun bereits abgeschrieben.
Welche Restnutzungsdauer setzen wir für die Umbaumaßnahmen an.
40 Jahre würde mir dafür etwas viel erscheinen. Das Gebäude wurde ja nicht neu errichtet.