Pkw Anzahlung / Afa

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Pkw Anzahlung / Afa, dto
guten Tag,

bin gerade etwas verunsichert.


Kaufe ein PKW, der als Betriebsfahrzeug genutzt wird.

Beispiel Bruttopreis   30.500€

Anzahlung                 15.000€  

Rest Darlehen            15.000€

Darlehenszinsen        250,00€

Darf ich die 15.000E in die Gewinn-und Verlustrechnung mit reinnehmen,

Frage:

15.000,00 als Betriebsausgabe in die GuV? ?             oder kommt der Betrag gar nicht vor?

und trotzdem den kompletten Bruttokaufpreis abschreiben auf 6 Jahre?   oder den Nettopreis?


0der nur den Differenzbetrag ?


nd den Differenzbetrag nur abschreiben oder darf ich nur den Gesamtbetrag (brutto) in der Afa geltend machen?


habe noch ein 2. Fahrzeug geleast komplett als Darlehen


wie sieht es da mit der Abschreibung auf ?


was setze ich als Kostenfaktor an?

den Afa    
oder  
den Darlehensbetrag?



vielen Dank für Eure Antworten.
eine Anzahlung auf PKW als Betriebsausgabe??

Nur die AfA wird aus BA genommen - nach Kauf!

Und der Unterschied zwischen brutto und netto ist unklar? Besteht USt-Pflicht?

Hier fehlt  mE doch etwas Fachwissen.
Hallo helen,

über das Thema Leasingfahrzeug ist viel geschrieben worden. Du kannst dich da sehr leicht im Internet über dieses Thema
informieren. Wie margarete geschrieben hat, solltest du dir etwas mehr Wissen anlesen.
Einfach mal googeln, verschiedene Stichwörter eingeben, bisschen rumsuchen und überlegen, was brauch ich, was nicht,
es gibt auch Broschüren über das Fahrzeugleasing.
Auch hier im Forum ist das Thema Leasingfahrzeug schon behandelt worden.

Zunächst solltest du dir die Leasingverträge anschauen und dir klar machen, was das für Vertäge sind. Da gibt es viele Varianten
und jeder Vertrag ist anders. Das sehen wir hier alles nicht im Forum. Zu den Varianten gibt es unterschiedliche Erklärungen.
Wenn du gar nicht klar kommst, frag den Leasinggeber, was für eine Variante du abgeschlossen hast.

Nehme an es handelt sich um Financial Leasing.
Betriebsausgaben = betriebliche Aufwendungen sind die Leasingraten.

Wegen der Abschreibung.
Abschreiben kann man erst, wenn man der zivilrechtliche Eigentümer ist, also den PKW aktiviert hat, in die Bilanz aufgenommen.
Das kommt auch auf den Leasingvertrag an, wer bilanzieren darf, der Leasinggeber oder der Leasingnehmer.

Dann wissen wir hier gar nichts über dich und deine Firma. Musst du überhaupt eine Bilanz erstellen oder nur eine Einnahme-Überschussrechnung machen.

Grundsätzlich schreibt man vom Nettowert ab. Aber bestimmte Unternehmer, die keine Umsatzsteuer ausweisen müssen und keine
Umsatzsteuer Id haben können auch mal vom Bruttowert abschreiben. Das hat auch margarete gefragt, ob du umsatzsteuerpflichtig
bist.
Also mit den wenigen Infos kann man dir nur unzureichend antworten.

Falls du mehr Antworten aus diesem Forum haben willst, schreib uns deinen Sachverhalt genauer.
Dann kann man dir hier auch mehr helfen.

LG
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