Forderungen mit den Verbibdlichkeiten verrechnen

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[ geschlossen ] Forderungen mit den Verbibdlichkeiten verrechnen
Hallo Gemeinde  :wink1:

Ich brauche wieder mal eure Hilfe. Und zwar, wir arbeiten mit einer Firma zusammen, die bei uns in der Buchhaltung als Debitor aber auch als Kreditor hinterlegt ist. Im Laufe der Zeit sind logischerweise Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber dieser Firma entstanden. Geld ist bisher nicht geflossen. Jetzt hatte mein Vorgesetzter eine tolle Idee, dass wir die Forderungen mit den Verbindlichkeiten verrechnen und nur die Differenz wird bezahlt. (entweder von uns oder von dem Debitor). Kann man das ohne weiteres machen? Was braucht man für Schriftstücke um sowas überhaupt machen zu können (evtl. Verrechnungsvertrag oder ähnliches)? Wie verbucht man so ein Sachverhalt, damit die Buchhaltung "sauber" bleibt?

Debitor an Kreditor
Keditor an Bank bzw. Bank an Debitor

Würde es so funktionieren?

Würde mich über eure Antworten freuen  :klatschen:

p.s. Kann vielleicht jemand den Betreff ändern? Sollte natürlich "Verbindlichkeiten" heissen  :oops:
Bearbeitet: habmax - 15.03.2011 14:20:27
Nein, eine Verrechnung ist nicht zulässig §246 (2) S.1 HGB!!!
MfG
Vielen Dank! Dann ist ja mein Problem einfacher gelöst als ich dachte  :D
Hallo Zusammen,

buchungstechnisch ist das nicht erlaubt aber bei den Finanzstömen schon. Also habmax, wenn ihr bevor ihr bezahlt eine Fdg. davon abzieht ist das kein Problem, buchen musst du dann nur als ob eine Verrechnung nicht stattgefunden hat.
Bucht ihr diese als Vbk/Kreditoren und Fdg./Debitoren ein dann kannst du beides indirekt mit dem Gegenkonto Bank beim buchen verrechnen.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Ansimi,

danke für deine Antwort. Also wenn ich das richtig verstanden habe, müssen wir die Differenz (Verbindlichkeiten - Forderungen) bezahlen. An einem Beispiel ist es immer einfacher zu verstehen, deshalb versuche ich mal mein Glück:

Saldo Debitor 50,-
Saldo Kreditor 75,-

Dem zufolge überweisen wir an den Lieferanten 25,-. Wie würde jetzt der richtige Buchungssatz lauten?

Bank an Debitor 50,-
Kreditor an Bank 75,-

Somit würde meine Bank stimmen, aber ob man es so buchen darf? Muss man dazu noch ein Schreiben anfertigen, in dem man die Forderungen und die Verbindlichkeiten gegenüber stellt um alles besser nachvollziehen zu können?

:denk:
Also wenn ihr kein Aufrechnungsverbot vereinbart habt und die Voraussetzungen
nach § 387 BGB erfüllt sind besteht die sogenannte Aufrechnungslage.
Um die Erlöschungswirkung herzustellen bedarf es der Aufrechnungserklärung. § 388 BGB
Ansonsten hat Andreas den Rest schon beschrieben.
Beste Grüße BiBu
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