Hotelrechnung mit Frühstück

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
Hotelrechnung mit Frühstück
Hallo Zusammen,

ich verstehe das mit dem Frühstück nicht so ganz.

Ich habe eine Hotelrechnung vorliegen mit Übernachtungskosten (7% Vst.) und extra ausgewiesenem Frühstück (19% Vst.)

Gleichzeitig habe ich eine Reisekostenabrechnung vorliegen. An dieser Abrechnung wird der volle Frühstücksbetrag (brutto) gekürzt. (ich hab die selber nicht erstellt die Abrechnung, ich soll sie aber buchen)

Ich hab das mit dem Steuerabzug nicht so ganz verstanden. Ich habe jetzt wie folgt gebucht:

1. die Hotelrechnung
Reisekosten an Kreditor    (die Kosten für die Übernachtung)
VST 7%      

Reisekosten an Kreditor    (Frühstück) brutto gebucht   7,50
oder kann ich hier auch die 19% VST buchen?


2. die Reisekostenabrechnung
ich habe einen Verpflegungsmehraufwand, den hab ich jetzt in voller Höhe gebucht.

Verpflegungsmehraufwand an Kasse 24,00 EUR

und nun das gekürzte Frühstück
Kasse an Reisekosten (Frühstück) brutto 7,50

Ist das denn korrekt? Hab ich da einen Denkfehler? Oder hätte ich  den Verpflegungsmehraufwand um den Frühstücksbetrag kürzen müssen?  

Ach ja, bei dem Reisenden handelt es ich um einen Mitarbeiter Vertrieb - Aussendienst.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

LG
Kiki
Wie wird/wurde denn das Hotel bezahlt ? Zahlt der Mitarbeiter das Frühstück in die Kasse ein, weil du Kasse buchst ?

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

das Hotel wurde über die Mastercard von unserem Konto abgebucht. Habe hier dann Kreditor an Bank gebucht.

Die Reisekostenabrechnung (Verpflegungspauschale) ./. gekürztes Frühstück wurde dann über die Kasse ausgezahlt.

LG
Kerstin
Hallo Kerstin,

bei deiner Beschreibung passt etwas nicht zusammen. Einerseits sagst du das die Hotelrechnung bezahlt wurde und andererseits das die Verpflegungspauschale um das Frühstück gekürzt wurde. Wie kommt dein Chef darauf das Frühstück zu kürzen, wenn er mit den Kosten garnicht belastet ist ? Oder hat er die gesamte Rechnung also Übernachtung und das Frühstück bezahlt ? Dann läge nämlich ein Sachbezug in Form freier Verpflegung vor.

Ferner wäre noch wichtig zu wissen, wer die Buchung veranlasst hat, also wer Vertragspartner des Hotels war.

MfG

Aza
Hallo Aza,

ja klar, die Rechnung wurde ja mit der Mastercard voll bezahlt! Übernachtung + Frühstück! Deshalb auch die Kürzung.

Gebucht wurde das Hotel durch unseren Geschäftsführer.

Danke schon mal!

LG
Kerstin
Da hier im Forum innerhalb einer Woche mehrfach die Frage bezüglich der Reisekostenerstattung, speziell der Übernachtung mit Frühstück auftauchte, hier erstmal ein kurzer Überblick bezgl. der derzeitigen Rechtslage.


Essen und Trinken, also die Verpflegung, sind Kosten der privaten Lebensführung. Ein Arbeitnehmer kann sie daher auch nicht als Werbungskosten in seiner ESt-Erklärung absetzen. Die im Zusammenhang mit einer dienstlich verursachten Auswärtstätigkeit höheren Kosten für Verpflegung (sog. Verpflegungsmehraufwand) hingegen, sind als Werbungskosten absetzbar, R 9.4 Abs 1 S. 1 LStR Allerdings nur in Höhe der in § 4 Abs. 5 S.1 Nr. 5 EStG genannten Pauschbeträgen ( § 9 Abs. 5 EStG).

Der Arbeitgeber kann, wenn er nett ist, die Verpflegungskosten dem Arbeitnehmer erstatten.
Diese Erstattung bewirkt nun aber, dass der Arbeitnehmer eine Einnahme erlangt die nicht in Geld besteht; also einen Sachbezug in der Form freier Verpflegung. Sachbezüge sind dem Grunde nach Arbeitslohn und somit steuer- und sv-pflichtig.
Von dieser Besteuerung ist die Erstattung von Verpflegungskosten gem. § 3 Nr. 16 EStG; H 9.6 LStH befreit, sofern die als Werbungskosten abzugsfähigen Pauschbeträge nicht überschritten werden.
Ein Werbungskostenabzug für den Arbeitnehmer ( siehe oben) entfällt dann allerdings, denn er ist ja nicht mehr mit den Mehrkosten der Verpflegung belastet !
Der Arbeitgeber kann auch höhere Beträge als die Pauschbeträge zahlen. Nach §40 Abs.2 Nr.4 EStG kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer für zusätzlich vergütete Verpflegungsaufwendungen mit einem Pauschsteuersatz von 25% erheben, soweit diese Verpflegungsaufwendungen die steuerfrei erstattbaren Pauschbeträge um nicht mehr als 100% übersteigen. Die Pauschalierung mit 25% löst Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus.
Übersteigt die Erstattung die 100 % Grenze erfolgt die Besteuerung ganz normal nach den in der Lohnsteuerkarte vermerkten Merkmalen.

Soweit die Ausgangslage.


Nach alter Rechtslage (bis 2009) musste der Arbeitgeber bei offenem Ausweis des Frühstücks in der Rechnung, dieses Frühstück in voller Höhe von den Gesamtkosten abziehen und konnte dann den Restbetrag steuerfrei dem Arbeitnehmer erstatten. Erstattet er den gesamten Rechnungsbetrag, liegt bezüglich der Kosten für die Verpflegung ein Sachbezug, also steuerpflichtiger Arbeitslohn vor (ungeachtet von Pauschalierungsmöglichkeiten). Zusätzlich konnte er dann noch den Verpflegungsmehraufwand steuerfrei erstatten.
Waren Übernachtungskosten und Frühstück in einem Preis ausgewiesen, mussten 4,80 € (20% des Pauschbetrags für Verpflegungsmehraufwendungen bei 24 Stunden Abwesenheit) für das Frühstück abgezogen werden ( 9.7 Abs. 1 S. 4 LStR 2008).
Dies ist natürlich oftmals günstiger, als wenn man den gesamten Betrag für das Frühstück abziehen müsste.


Durch das 2009 beschlossene Wachstumsbeschleunigungsgesetz änderte sich der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistung von 19 % auf 7 %. Alle anderen Umsätze – also auch das Frühstück – waren davon nicht betroffen. Hier blieb es bei dem Steuersatz von 19 %.
Um eine ordnungsgemäße Rechnung i. S. d. UStG zu erstellen, mussen die Hotelbetreiber nunmehr immer das Frühstück getrennt von der Beherbergungsleistung ausweisen.
Damit war für die Bewertung des Frühstücks die oben erwähnte „20 % - Methode“ obsolet.

Die Finanzverwaltung hat darauf mit diesem BMF-Schreiben vom 5. März 2010 reagiert, welches der neuen Rechtslage angemessen Rechnung trägt.

Danach kann der geldwerte Vorteil wieder mit 4,80 Euro angesetzt werden. Voraussetzung ist aber, dass die Hotelleistungen, die nicht zu den Übernachtungsleistungen zählen und damit dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegen in einem Sammelposten (sog. "Business Package“) zusammengefasst werden.  

Zu diesem Sammelposten, dessen Entgeltanteil auf der Rechnung in einem Betrag auszuweisen ist, zählen zum Beispiel:  

• Abgabe eines Frühstücks
• Nutzung von Kommunikationsnetzen
• Reinigung und Bügeln von Kleidung, Schuhputzservice
• Transport zwischen Bahnhof/Flughafen und Unterkunft
• Transport von Gepäck außerhalb des Beherbergungsbetriebs
• Überlassung von Fitnessgeräten
• Überlassung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen

Behält nun der Arbeitgeber von diesem Sammelposten 4,80 Euro ein, kann er den verbleibenden Teil des Sammelpostens als Reisenebenkosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei an den geschäftsreisenden Mitarbeiter auszahlen.


Der eigentliche Knaller steht aber am Ende des BMF-Schreibens ( ab RZ 17 ). In einem Vorgriff auf die – mittlerweile in Kraft getretene – Änderung der LStR, kann ein in Verbindung mit einer Übernachtung gewährtes Frühstück bei einer Auswärtstätigkeit mit dem entsprechenden Sachbezugswert nach der SvEV angesetzt werden, wenn die Übernachtung und das Frühstück vom Arbeitgeber veranlasst wurde.
Für diesen Fall kommt es nicht darauf an, wie die einzelnen Kosten in der Rechnung ausgewiesen sind (Höhe des Frühstückspreises oder Sammelposten für Nebenleistungen neben der Beherbergungsleistung ).
Für den Ansatz des Sachbezugswertes bestehen zwei Möglichkeiten. Zum einen kann die Versteuerung als laufender Arbeitslohn über die Lohnabrechnung erfolgen. Zum anderen ist eine Verrechnung mit den Reisekosten in der Form möglich, dass der Verpflegungsmehraufwand gekürzt wird.

Auszug aus BMF-Schreiben:
Ein in Verbindung mit einer Übernachtung gewährtes Frühstück bei einer Auswärtstätigkeit ist im Sinne des R 8.1 Absatz 8 Nummer 2 LStR 2008 grundsätzlich vom Arbeitgeber veranlasst (abgegeben), wenn

    die im Interesse des Arbeitgebers unternommene Auswärtstätigkeit zu der Übernachtung mit Frühstück führt und die   Aufwendungen deswegen vom Arbeitgeber dienst- oder arbeitsrechtlich ersetzt werden,

    die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist und

    der Arbeitgeber oder eine andere durch den Arbeitgeber dienst- oder arbeitsrechtlich beauftragte Person die Übernachtung mit Frühstück bucht (z. B. über das elektronische Buchungssystem des Hotels) und eine entsprechende Buchungsbestätigung des Hotels vorliegt; die Buchung der Übernachtung mit Frühstück durch den Arbeitnehmer wird anerkannt, wenn dienst- oder arbeitsrechtliche Regelungen dies vorsehen - z. B. in Fällen einer nicht vorhandenen Reisestelle -.


Nach der neuen Rechtslage hat der Arbeitgeber bei von ihm veranlasster Übernachtung mit Frühstück nunmehr ein Wahlrecht, entweder er kürzt den Sammelposten um die darin enthaltenen Frühstückskosten und zwar i.H. von 4,80 pro Tag und Frühstück oder er setzt den Sachbezugswert für die Mahlzeit an. Der beträgt in 2011 kalendertäglich 1,57 € für ein Frühstück.

----------------------------------------
Was das für dein Problem bedeutet, insbesondere wie man das Verbuchen kann, schreibe ich morgen. Jetzt bin ich leider zu müde  :sleep:

MfG

Aza
Bearbeitet: Aza - 31.10.2011 03:59:06
Hallo Aza,

vielen Dank schon mal für diese ausführliche Erklärung!!!

Bin gespannt wie Du das nun verbuchen würdest.

LG
Kiki
Zu deinem Fall:

Entscheidend ist, wie sich der Sachverhalt wirklich darstellt ! Nachdem was du geschrieben hast, gehe ich von folgendem Sachverhalt aus:

1. Der ArbG hat das Hotel mit Frühstück gebucht.
2. Die Rechnung des Hotels geht an den ArbG und sie ist auf sein Unternehmen ausgestellt
3. Auf der Rechnung sind Übernachtung und Frühstück getrennt ausgewiesen. Ein Sammelposten für Nebenleistungen incl. Frühstück ist nicht auf der Rechnung ausgewiesen.Es sind zwei Steuersätze, einmal 7 % und einmal 19 % seperat auf der Rechnung ausgewiesen.
4. Die Rechnung wurde vom Arbeitgeber per Bank beglichen/ bezahlt
5. Der ArbG gewährt dem Arbeitnehmer für die Reise eine VMA-Pauschale für mind. 24 Stunden i.H.v.  24 €
6. Der ArbG setzt die Verpflegungskosten in voller Höhe und nicht mit dem amtlichen Sachbezugswert an.

Die Buchungen erfolgen mit SKR 03. Mangels Angabe unterstelle ich Kosten für Übernachtung von 80 €, darauf entfallende Umst 7 % von  5,60 € und für das Frühstück 6,30 € zzgl Umst 19% 1,20 €.


Da dein Chef (Arbeitgeber) die Buchung vorgenommen hat, gilt die Übernachtung und das Frühstück als durch den Arbeitgeber  veranlasst.
Dadurch kannst du beides als Betriebsausgabe verbuchen.

Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG hat der Unternehmer einen gesetzlichen Anspruch auf den Vorsteuerabzug, wenn seine ArbN aus dienstlichen Gründen übernachten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Unternehmer – und nicht der ArbN – Empfänger der Übernachtungsleistung des Hotels usw. ist. Leistungsempfänger ist regelmäßig der Auftraggeber oder Besteller einer Leistung (vgl. Abschn. 192 Abs. 16 UStR).
Dein Chef gilt hier als Leistungsempfänger. Für die Übernachtung kannst du folglich die VorSt ziehen.

Der Unternehmer (ArbG) kann den Vorsteuerabzug aus Verpflegungskosten seiner ArbN nur in solchen Fällen in Anspruch nehmen, in denen die Verpflegungsleistungen anlässlich einer unternehmerisch bedingten Auswärtstätigkeit des ArbN vom ArbG empfangen und in voller Höhe getragen werden. Außerdem müssen die Verpflegungsaufwendungen durch Rechnungen mit gesondertem USt-Ausweis auf den Namen des Unternehmers belegt sein. Das bedeutet, dass der Unternehmer – und nicht der ArbN – Leistungsempfänger der Verpflegungsleistungen der Restaurants usw. sein muss. Damit der Unternehmer Leistungsempfänger wird, ist es erforderlich, dass der Unternehmer die Speisen und Getränke entweder selbst bestellt oder aber – bei einer Bestellung durch den ArbN – dass die Speisen und Getränke mit rechtlicher Wirkung für das Unternehmen bestellt werden (vgl. Abschn. 192 Abs. 16 UStR).
Dein Chef hat das Frühstück bestellt und bezahlt. Die Rechnung läuft auf seinen Namen. Die Umst ist ordnungsgemäß ausgewiesen. Du kannst die VorSt  für das Frühstück in voller Höhe abziehen.

Buchungssatz:

4666 Reisekosten AN
         (Übernachtungskosten)              80,00
4660 Reisekosten AN       6,30
1571 VorSt 7%      5,60
1576 VorSt 19%    1,20                  an    1200 Bank       93,10


Von der VMA-Pauschale  ziehst du den Frühstücksanteil ab, so daß du den geldwerten Vorteil des Arbeitnehmer neutralisierst. Hier hätte es auch gereicht das Frühstück mit 1,57 € anzusetzen und diesen Betrag von der Pauschale abzuziehen oder eben im Rahmen der Lohnabrechnung als Sachbezug zu versteuern.
Dein Chef will das aber offensichtlich nicht. Daher zahlt er an den ArbN

24 - 6,30 = 17,70

4664 Reisekosten AN
         (Verpflegungsmehraufwand)     17,70       an        Kasse   17,70


Bemerkung:
Früher musste man das Frühstück als nicht abzugsfähige BA erfassen. Durch die neue Rechtslage scheint es nun möglich zu sein diese Kosten als BA  zu erfasssen, wenn der ArbG die Übernachtungskosten mit Frühstück veranlasst hat. Ich glaube nicht, dass das so wirklich vom Gesetzgeber bzw. der Finanzverwaltung gewollt ist. Die neuen BMF-Schreiben und Richtlinien wollten m.E. lediglich den Umgang mit der LSt in diesen Fällen vereinfachen. Schauen wir mal, ob es in Zukunft nochmals eine Änderung gibt. das ist aber nur meine persönliche Meinung  :) .

MfG

Aza
Bearbeitet: Aza - 31.10.2011 22:21:17
Hallo Aza,

vielen Dank für Deine Hilfe!!!! Ich hab es verstanden. Juhu!  8)

Dann werde ich das nämlich korrigieren und in Zukunft so handhaben.

LG
Kiki
@Aza: Super  :klatschen:  Vielen Danke fuer die ausfuehrliche Erklaerung. Das war genau das wonach ich heute so lange gesucht habe.

Darf ich da noch zwei Fragen zur Buchung hinterher schieben?
1. Spricht etwas dagegen, es so zu buchen:
4664 Reisekosten AN   (Verpflegungsmehraufwand) 24,00 an Kasse 24,00
Kasse 6,30 an 4664 Reisekosten AN   (FS) 6,30
Im Ergebnis ist es ja identisch. So haette ich eine bessere Uebersicht, wenn ich am Jahresende die Summe der gebuchten VMA in der Buha, mit der Summe der im Lohn angesetzten strfreien VMA abstimme. Hoffe das war verstaendlich.

2. Diese Buchung
Zitat
Kasse 6,30 an 4664 Reisekosten AN   (FS) 6,30
loest ja keinen Erloes aus, oder? Ich meine das irgenwo gelesen zu haben, habe aber leider die Quelle nicht mehr parat.

Danke.
Bearbeitet: missdee - 01.12.2011 20:14:05 (ergaenzung)
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Schatten-KI verhindern: sechs Tipps für sichere Künstliche-Intelligenz-Anwendungen Schatten-KI verhindern: sechs Tipps für sichere Künstliche-Intelligenz-Anwendungen Künstliche Intelligenz (KI) ist ein echter Gamechanger – sie ermöglicht Unternehmen neue Services, besseres Kundenverständnis, erhöht die Effizienz, beschleunigt Prozesse und pusht so die Wettbewerbsfähigkeit......

Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro Das Bundeskabinett hat am 29.10.2025 die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2026 zunächst......

Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12.08.2025 (Az. IX R 24/24) entschieden, dass die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG (Einkommensteuergesetz) nicht zu gewähren ist, wenn......


Aktuelle Stellenangebote


Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung mit Schwerpunkt Kreditoren Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Ausz......

Accountant HGB (m/w/d) Du suchst eine neue Herausforderung in einem dynamischen und agilen Umfeld? Du treibst Themen proaktiv voran und trägst somit zum Erfolg unserer Bank bei? Dann bist Du bei uns genau richtig. Die Airbu......

Sachbearbeitung (w/m/d) in der Buchhaltung Das Institut für Zeit­geschichte München–Berlin (IfZ) ist eine selbst­ständige außer­universitäre Forschungs­ein­richtung, die die gesamte deutsche Geschichte des 20. Jahr­hunderts bis zur Geg......

Business Analyst (m/w/d) Immobilien & SAP-RE/FX Versiert. Verlässlich. Fachkundig. Der Flughafen ist ein Wirtschaftsunternehmen mit allem, was an kaufmännischen und administrativen Aufgaben dazu gehört. Als Business Analyst (m/w/d) Immobili......

Mitarbeiter / Werkstudent im Controlling (m/w/d) – Power BI Die Wurm-Gruppe gehört als Pionier der Automatisierung von Kälte- und Gebäudetechnik im Lebensmittelhandel zu den führenden Anbietern. Unsere Regel- und Überwachungssysteme werden von vielen bekannten......

Expertin / Experte für SAP, Finanzen und Controlling (w/m/d) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden d......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller (w/m/d) in Voll- oder Teilzeit
Die Max-Planck-Stiftung engagiert sich für friedvollen Wandel, nachhaltige Entwicklung und die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit. Durch Mediation, juristische Beratung sowie Aus- und Weiterbildungen unterstützt sie Staaten, die ihre Rechtssysteme grundlegend reformieren und ihre Institutionen stär... Mehr Infos >>

Payroll Manager (m/w/d)
Als einer der bedeutendsten Messeveranstalter der Welt steht die Messe München für faszinierende Erlebnisse und inspirierende Begegnungen. Auf unseren rund 90 Fachmessen im In- und Ausland bieten wir Begegnungsplattformen, auf denen man aus nächster Nähe Innovationen und die Welt von morgen erleb... Mehr Infos >>

Finanz- / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Ihre Aufgaben: Selbstständige, eigenverantwortliche Verbuchung aller Geschäftsvorfälle im Bereich Kreditoren, Debitoren, Banken und Sachkonten, Durchführung und Verbuchung des Zahlungsverkehrs sowie Verbuchung der Kasse, Forderungsmanagement inkl. Mahnwesen, Abstimmung von Konten, Bearbeitung der... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Risikomanager / Corporate Risk Manager*in
Willkommen bei der Universitätsmedizin Greifswald – dem Ort, an dem Innovation auf Tradition trifft und gemeinsam die Zukunft der Gesundheitsversorgung gestaltet wird. Wir sind stolz auf unser vielfältiges Team von Fachkräften, das sich leidenschaftlich für exzellente Patientenversorgung, Forschu... Mehr Infos >>

Accountant HGB (m/w/d)
Du suchst eine neue Herausforderung in einem dynamischen und agilen Umfeld? Du treibst Themen proaktiv voran und trägst somit zum Erfolg unserer Bank bei? Dann bist Du bei uns genau richtig. Die Airbus Bank ist eine auf Finanzierungen im Bereich Aerospace und Commercial Real Estate spezialisierte... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung (w/m/d) in der Buchhaltung
Das Institut für Zeit­geschichte München–Berlin (IfZ) ist eine selbst­ständige außer­universitäre Forschungs­ein­richtung, die die gesamte deutsche Geschichte des 20. Jahr­hunderts bis zur Gegenwart in ihren euro­päischen und globalen Bezügen erforscht. Es ist Mitglied der Leibniz-Gemein­... Mehr Infos >>

Mitarbeiter / Werkstudent im Controlling (m/w/d) – Power BI
Die Wurm-Gruppe gehört als Pionier der Automatisierung von Kälte- und Gebäudetechnik im Lebensmittelhandel zu den führenden Anbietern. Unsere Regel- und Überwachungssysteme werden von vielen bekannten Großunternehmen im In- und Ausland eingesetzt. Mit unseren energieeffizienten und zukunftsorient... Mehr Infos >>

Senior Accountant (m/f/d)
Wir suchen jemanden, der nicht nur bucht, sondern mitdenkt. Als Senior Accountant bist du der Dreh- und Angelpunkt für die Buchhaltung von Wellster Deutschland – vom Tagesgeschäft über Prozessoptimierung bis hin zur Projektleitung. Du hast Lust, Dinge besser zu machen – und zwar nachhaltig? Dann ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-5.jpg        
Umsatzsteuer Spezial: Reverse Charge korrekt anwenden!
In der Praxis gibt es sowohl beim inländischen als auch beim grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG oft Unklarheiten. Im Seminar lernst du an konkreten Problemfällen und erhältst Tipps zur Risikovermeidung, zur Rechnungsstellung sowie zur korrekten Meldung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der ZM.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Prompt-KI-Beschreibung_290px.jpg

Prompt – KI Agenten Beschreibung

Erstellen Sie in wenigen Minuten Ihren eigenen KI-Agenten – präzise, professionell und individuell. Mit dieser Excel-Vorlage erstellen Sie mühelos eine vollständige Beschreibung für Ihren persönlichen KI-Agenten, die Sie direkt in Tools wie ChatGPT, Copilot, Google Gemini oder Claude einfügen können.

Jetzt hier für 4,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.