Anzahlungen

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Anzahlungen, Anzahlungen - Zahlungszeitpunkt - Stornierung Folgejahr
Hallo zusammen,

Ich habe einen Vorgang aus der Dienstleistungsbranche (Gesang). Es wurde eine eingehende Kunden-Anzahlung in 2020 auf dem Bankkonto vereinnahmt. Die Leistung sollte in 2021 erbracht werden. Der Kunde hat die Veranstaltung wegen Corona in 2021 abgesagt (storniert). Die Rückzahlung erfolgte an den Kunden in 2021.

Frage:

Muß die Anzahlung trotzdem in 2020 als Umsatz in der EÜR ausgewiesen werden obwohl die Leistung nie erbracht wurde? Wenn dies der Fall ist müsste wohl dann auch die Rückzahlung erst in 2021 als negativer Umstz ausgewiesen werden?  :denk:

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
wie zeitnah war die Rückzahlung? Wie hoch war der Betrag? Auswirkung 2020 erwünscht oder lieber doch nicht?

Vermutlich EÜR?
Hallo Margarete,

die Rückzahlung erfolgte im Juli 2021. Wünschenswert wäre es, wenn der Vorgang in 2020 storniert, d. h. komplett in 2020 verbucht, werden könnte. Ja, EÜR.   Betrag = 600 EUR

Gruß

Matthias
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