EÜR-formular: übrige betriebsausgaben und ebay-gebühren

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EÜR-formular: übrige betriebsausgaben und ebay-gebühren
hallo


ich betreibe einen internethandel und muss für 2012 erstmalig das formular EÜR ausfüllen, ich habe dazu einige fragen:


für folgende punkte der betriebsausgaben finde ich im eür-formular keine spezielle zeile:

ebay-gebühren, paypal-gebühren, porto, verpackungsmaterial, verpackungsverordnungsgebühren, kontoführungsgebühren, betriebliche versicherungen

ist es korrekt, wenn ich alles (netto) in zeile 47 'übrige unbeschränkt abziehbare betriebsausgaben' schreibe?

außerdem stellt sich mir die frage ob z.b. ebay-gebühren, paypal-gebühren 'bezogene fremdleistungen' sein könnten?


beim recherchieren im internet schreiben einige, dass es relativ egal sei, welche zeile man benutze, solange man die beträge belegen und selbst begründen könne, warum man die zeile gewählt habe

kann ich also wirklich selbst entscheiden, wohin ich was 'packe', wenn ich das bei einer steuerprüfung später plausibel erklären kann? das erscheint mir etwas zu willkürlich und ich würde gerne möglichst korrekt ausfüllen


außerdem benötige ich eine anleitung, wie man die ebay-gebühren im EÜR-formular richtig einträgt (nicht in der umsatzsteuererklärung, wie hier schon oft beschrieben)


vielen dank :)
Hallo,

Also Paypal-Gebühren sind der Regel wie Bank Gebühren zu buchen.

Mit Ebay arbeiten wir leider nicht. Ich würde es wahrscheinlihc in den s.b. Aufw. buchen. In der EÜR sind die Gebühren ganz normale Ausgaben.

Gruß Reaper
Hallo,

e-bay Gebühren, die aus Provisionen für Verkäufe resultieren, sind Ausgaben - sozusagen gezahlte Provisionen. e-bay Gebühren, die anfallen, sobald ein Angebot eingestellt wird, würde ich unter "sonstige und regelmäßig wiederkehrende Betriebsausgaben" buchen.

paypal Gebühren sind Nebenkosten des Geldverkehrs wie alle anderen Bankgebühren auch - keine bezogenen Fremdleistungen. Bezogene Fremdleistungen sind erbrachte Dienstleistungen verschiedenster Art, wie z.B. PC Reparatur, Unternehmensberatung etc.. Porto wird unter "Porto" gebucht. Verpackungsmaterial würde ich unter "Bürobedarf" oder "Verpackungskosten" buchen. Betriebsversicherungen haben auch ein eigenes Konto.

Eigentlich kannst du all das in Zeile 47 reinschreiben. Es ist jedoch nicht korrekt, dass man die Ausgaben willkürlich irgendwelchen Zeilen zuordnen kann. Ein Bezug zum Text muss schon vorhanden sein.

Am besten fährst du, wenn du je nach Einnahmen oder Ausgaben eine Aufstellung aller gleicher Einnahmen- oder Ausgabenarten machst. So kannst du bei Rückfragen ziemlich schnell und einfach belegen und begründen, was du warum in welche Zeile eingetragen hast.

Ich hoffe, das hilft ein bisschen.
Viele Grüße, Andrea
danke für die schnellen ausführlichen antworten, das hilft mir schon einmal sehr :)


ich bin nicht bilanzierungspflichtig, es geht mir nur um den eintrag ins EÜR-formular, nicht um die buchungskonten und dort gibt es beispielsweise keine zeile für porto, kosten des geldverkehrs etc., also bleibt nur 'übriges' oder 'fremdleistung'


es stellt sich nun nur noch die frage nach den ebay-gebühren, ich finde dazu leider nichts einheitliches, jeder hat eine andere auffassung wie dies einzutragen ist, was mich irritiert, daher auch meine frage ob es relativ egal sei (nicht wirrkürlich)


einmal wird es als 'bezogene fremdleistung' angesehen, ein anderes mal als 'übrige unbeschränkt abziehbare betriebsausgabe'

einmal wird es einfach brutto als ausgabe eingetragen, ein anderes mal folgendermaßen (analog zur umsatzsteuererklärung):


3123 (Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer):
Seite 1 Zeile 24 Feld 110 Bezogene Fremdleistungen

1787 (Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19%): Seite 1 Zeile 14 Feld 140
Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben

1577 (Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG 19%): Seite 2 Zeile 44 Feld 185 Gezahlte Vorsteuerbeträge


das ergäbe dann ingesamt wieder den bruttowert


dass ebay-gebühren 'vereinnahmte umsatzsteuer' und somit betriebseinnahmen enthalten soll, erscheint mir merkwürdig, da diese einnahmen ja nur verrechnet, aber nicht real eingenommen wurden (aber die formular seien ja anscheinend nicht 100%ig plausibel, so dass merkwürdikeiten auftreten könnten)  :|
Bearbeitet: Aurin - 18.05.2013 01:44:57
Hallo Aurin,

was Fremdleistungen sind, habe ich geschrieben. Gebühren sind definitiv niemals Fremdleistungen! Die Definition ist hier eindeutig.

Du kannst alles, was du geschrieben hast, in Zeile 47 reinschreiben. In der Buchhaltung wird allerdings alles auf eigene Konten geschlüsselt, die in deinem beschriebenen Fall der EÜR in Zeile 47 zusammengefasst werden. Da ich nicht weiß, wie du buchst, muss ich das so aufschlüsseln. Die Zuordnung zu Konten hat nichts mit Bilanzierung zu tun. Das geschieht auch bei einer EÜR.

Alle anderen Zeilen der EÜR geben textlich eindeutig wieder, was da rein soll. Was du dort als Ausgabe nicht zuordnen kannst, schreibst du in Zeile 47.

Auch habe ich zwischen den beiden Gebührenarten bei e-bay differenziert. Die müssen unbedingt auseinandergehalten werden. Das eine sind Ausgaben (gezahlte Provisionen), das andere Nebenkosten des Geldverkehrs.

Da e-bay in Luxemburg ansässig ist und zur EU gehört, müssen Provisionen, die du auf deine Verkäufe zahlst gemäß EU-Recht gebucht werden. D.h., auf die richtigen Konten, die die Umsatzsteuer für EU Geschäfte korrekt ausweisen. Erhaltene Provisionen sind Einnahmen, gezahlte Provisionen - wie in deinem Fall - sind Ausgaben. Wenn du mit dem Kontenrahmen SKR03 buchst, ist das Konto 3123 korrekt. Das ist ein Automatikkonto und weist die Umsatzsteuer und abziehbare Vorsteuer automatisch korrekt zu.

Verwendest du einen anderen Kontenrahmen, musst du für diese Ausgaben ein anderes Konto verwenden. Das musst du dir explizit raussuchen.

Wenn du per Excel oder sonstwie manuell buchst, musst du die zu zahlende Umsatzsteuer und abziehbare Vorsteuer separat ausweisen. Diese Steuern musst du in deiner Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahresmeldung melden!!!

Die Regeln für EU Geschäfte solltest du dir unbedingt erarbeiten. Wikipedia hilft dir da schon mal weiter.

Es wird zu viel durcheinandergewürfelt. Einmal geht es um Ausgaben, und wie sie in die EÜR einzutragen sind, das andere Mal um Umsatzsteuer, die extra gemeldet werden muss. Am besten denkt man jedes Thema separat stur zu Ende. So begreift man irgendwann die Logik, die hinter allem steckt.

Viele Grüße, Andrea
hallo andrea, erstmal vielen dank für deine mühe :)


ich buche bisher noch manuell mit excel, daher waren mir die konten unbekannt und ich habe sie mit der bilanzierung verwechselt, aber das ist ja etwas völlig anderes


verstanden habe ich, dass ich alles in zeile 47 schreiben kann

die eintragungen bei der UST-voranmeldung und UST-jahresmeldung mit seperater ausweisung habe ich bereits vorher gemacht, dazu gibt es eindeutige erklärungen im internet

noch nicht verstanden habe ich, wie ich die ebay-gebühren korrekt in das EÜR-formular eintragen muss


reaper schreibt : 'In der EÜR sind die Gebühren ganz normale Ausgaben.'

kann ich sie also wie paypal-gebühren brutto eintragen und muss dort nichts seperat ausweisen ?
nachtrag, weil du schreibst, es wäre zuviel durcheinandergewürfelt:


obige buchung als 'bezogene fremdleistungen' im eür-formular habe ich von diesem link:

http://www.gartendatenbank.de/forum/google-adwords-ausgaben-buchen-ebay-gebuehren-umsatzsteuer-t-1049-1

1. ust-va und 2. ust-erkl. sind dort eindeutig nachvollziehbar, aber 3. irritiert mich wie geschrieben


die internetseite verweist u.a. auf dieses forum
Hi,

e-bay Gebühren, die Angebotsgebühren sind, werden wie paypal gebucht. Das ist dann auch ein Betrag, der keine Umsatzsteuer ausweist. Da hat reaper Recht.

Gezahlte Provisionen - ebenfalls e-bay Gebühren - werden je nach Kontenplan als Sonstige Lieferungen und Leistungen EU, hier #3123, gebucht, weil EU Geschäft.

In der EÜR werden viele Positionen unter einem Punkt zusammengezogen. Und wenn jemand mit einem Buchhaltungsprogramm bucht, das auch eine EÜR automatisch erstellt, zieht dieses Buchhaltungsprogramm diese gezahlten Provisionen unter "bezogene Fremdleistungen" zusammen, obwohl es im Grunde keine sind. Ich persönlich hätte diese Position bei manueller Aufschlüsselung nicht in diesen Punkt gezogen, aber wenn Automatismen und auch Elster das so handhaben, dann kannst du das sicherlich auch tun. Du musst halt nur begründen können, warum du gezahlte Provisionen dorthin verfrachtest, und aufzeigen, dass du zwischen Angebotsgebühr und gezahlten Provisionen klar differenzierst. Aber dazu erstellt e-bay ja detaillierte Abrechnungen, aus denen das hervorgeht. Denn e-bay muss ja für die vereinnahmten Provisionen eine ZM erstellen. Also müssen die das in ihren Abrechnungen klar ausweisen.

Bis dann und viele Grüße, Andrea
hallo


ich komme langsam dahinter, woran es liegt, dass jeder irgendwie etwas anderes bucht bzw. einträgt bzw. eingetragen bekommt  :denk:

da die einzelnen buchhaltungsprogramme, die die meisten benutzen, unterschiedliche vorgehensweisen haben, ergeben sich auch unterschiedliche ergebnisse


da ich dieses jahr sowieso keine einkommensteuer bezahlen muss, habe ich mich nun dafür entschieden die kompletten ebay-gebühren vereinfacht als bruttowert einzutragen und nicht aufzusplitten so wie du


erstens, weil du die erste bist, von der ich lese, dass sie das anwendet (heisst weder, dass deine variante die einzig richtige oder falsch ist, noch, dass die anderen varianten die einzige richtigen oder falsch sind)


zweitens müsste ich alle gebühren manuell zusammenrechnen (tausende einzelbeträge bei einer gesamtrechnung von mehreren tausend €), denn in den ebay-rechnungen sind angebotsgebühren und einstellgebühren nicht getrennt, sondern alle gebühren nach datum angezeigt

ist das bei dir anders bzw. wie kannst du schnell beide gebührenarten trennen?

und woher hast du die information, dass man es differenzieren sollte?


drittens schreibt mir ein steuerberater in einem anderen forum, dass ich alles brutto eintragen könne ohne zu differenzieren


fazit: es scheint mehrere 'richtige lösungen' zu geben und selbst die steuerberater und finanzämter werden keine einheitliche methode haben, wenn irgendwann eine steuerprüfung kommt, werde ich das mal noch ansprechen, wie mein finanzamt das handhabt und worauf es wertlegt


nochmal ein großes dankeschön an dich, nun werde ich erstmal versuchen meine gedanken wieder zu ordnen ;-)
Bearbeitet: Aurin - 25.05.2013 03:40:10
Guten Morgen,

ich habe halt nur bei einem meiner Kunden (übrigens auch Steuerberater) e-bay Verkäufe in deiner Größenordnung gebucht ...

Ich denke einfach, dass viele nicht wirklich wissen, dass es hier um zwei verschiedene Dinge geht. Natürlich hat man Recht, wenn man sagt, du sollst alle Gebühren brutto buchen. Das ändert aber nichts daran, dass ein Teil davon zu behandeln ist, wie sonstige Lieferungen und Leistungen EU. Und hier muss die EU Umsatzsteuer gemeldet und abgeführt werden, auch wenn du den gleichen Betrag als Vorsteuer wieder zurück erhälst. Es ist quasi eine Nullrechnung, was aber die Meldung nicht unnötig macht.

Eigentlich müsstest du auf deinen Abrechnungen irgendeinen Hinweis auf Reverse Charge Verfahren haben. Hast du eine USt.ID Nr.? Also eine Nummer mit einen DE voran? Das wäre hier auch ein wesentliches Kriterium. Weist e-bay auf den Abrechnungen die eigene und deine USt.ID Nr. aus? Das wäre die Voraussetzung für die Verbuchung "sonstige Lieferungen und Leistungen EU". Was steht denn auf den Abrechnungen genau?

Es gibt bei e-bay Verkäufen sogar noch den Punkt, dass, wenn du irgendetwas von privat ohne Ausweis der Umsatzsteuer gekauft hast, das aber als Unternehmer weiterverkaufst, du die sog. Differenzbesteuerung anwenden musst. D.h., du kannst lediglich auf den Aufschlag, den du beim Verkauf preislich dazunimmst, Umsatzsteuer erheben und nicht auf den Gesamtbetrag.

Es gibt verschiedene Kontenpläne, die man beim Buchen zugrunde legen kann. Daher die unterschiedliche Handhabung.

Eine verbindliche Antwort der Handhabung solltest du dir vor einer Betriebsprüfung von einem Steuerberater schriftlich holen. Denn im Falle einer Betriebsprüfung, die deine Vorgehensweise als fehlerhaft indentifiziert, muss du im schlimmsten Falle Strafe zahlen. Habe ich alles schon erlebt. Denn das Finanzamt argumentiert, dass du als Selbstständiger diese Dinge wissen musst.

Vom Finanzamt bekommst du nur gegen Entgelt eine verbindliche Antwort.

Auch wenn du keine Einkommensteuer zahlen musst, musst du meines Wissens so oder so eine EÜR, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung sowie eine Einkommensteuererklärung abgeben, die dann auch im Falle des Falles eine 0,- an Zahllasten ausweisen. D.h., ums richtig Buchen kommst du nicht herum.

Aber wie auch immer du dich entscheidest - viel Glück beim E-bayn ...

Viele Grüße!
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