Wird ein geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter für seine Tätigkeit bezahlt, dann muß er für seinen Lohn Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, da er selbständig agiert (kein Unterstellungsverhältnis). Wird diese Gehaltszahlung dann automatisch zur Betriebsausgabe in der GbR oder stellt es nur eine Privatentnahme aus der kommenden Gewinnverteilung dar?
Hintergrund meiner Frage sind die Vorgaben des BMF zur Führung EüR oder Bilanz (Gewinn max. 50.000 EUR). Ist es möglich mit der Höhe des Gehalts die Gewinngrenze von 50.000 EUR/Jahr, welche zur Berechtigung der EÜR führt, einzuhalten?
Wenn nicht würde das ja bedeuten, dass die Entlohnung für einen geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter max. 50.000 EUR/Jahr betragen darf - ansonsten muß auf Bilanz umgestellt werden.
grüsse
hsrtreml





Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer 











Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.
Gern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein