Geschäftsführenden Mehrheits-Gesellschafter GbR

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Geschäftsführenden Mehrheits-Gesellschafter GbR, Ist das Gehalt für Geschäftsführenden Mehr-Gesellschafter eine Betriebsausgabe
Ist das Gehalt von geschäftsführenden Gesellschafter einer GbR auch Betriebsausgabe innerhalb der EÜR der GbR?

Wird ein geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter für seine Tätigkeit bezahlt, dann muß er für seinen Lohn Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, da er selbständig agiert (kein Unterstellungsverhältnis). Wird diese Gehaltszahlung dann automatisch zur Betriebsausgabe in der GbR oder stellt es nur eine Privatentnahme aus der kommenden Gewinnverteilung dar?

Hintergrund meiner Frage sind die Vorgaben des BMF zur Führung EüR oder Bilanz (Gewinn max. 50.000 EUR). Ist es möglich mit der Höhe des Gehalts die Gewinngrenze von 50.000 EUR/Jahr, welche zur Berechtigung der EÜR führt, einzuhalten?

Wenn nicht würde das ja bedeuten, dass die Entlohnung für einen geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter max. 50.000 EUR/Jahr betragen darf - ansonsten muß auf Bilanz umgestellt werden.

grüsse
hsrtreml
Bearbeitet: hsrtreml - 04.06.2017 16:15:57
Zitat
Wird ein geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter für seine Tätigkeit bezahlt, dann muß er für seinen Lohn Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen
umsatzsteuer aufs gehalt?

Zitat
Hintergrund meiner Frage sind die Vorgaben des BMF zur Führung EüR oder Bilanz (Gewinn max. 50.000 EUR).
die zahlen haben sich geändert!

Gewinne im Wirtschaftsjahr eine Summe von 60.000 € oder
Umsätze im Wirtschaftsjahr einen Betrag von 600.000 €

Zitat
Ist es möglich mit der Höhe des Gehalts die Gewinngrenze von 50.000 EUR/Jahr, welche zur Berechtigung der EÜR führt, einzuhalten? Wenn nicht würde das ja bedeuten, dass die Entlohnung für einen geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter max. 50.000 EUR/Jahr betragen darf - ansonsten muß auf Bilanz umgestellt werden.
den zusammenhang von entlohnung und bilanz versteh ich hier gerade nicht... wie meinst du das?
Die Frage ist schon ganz gut und knifflig, der Gewinn wird ja einheitlich und gesondert festgestellt.
Je nachdem welcher Wert für die EüR hergenommen wird, ist die Grenze über oder unterschritten.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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