Wird ein geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter für seine Tätigkeit bezahlt, dann muß er für seinen Lohn Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, da er selbständig agiert (kein Unterstellungsverhältnis). Wird diese Gehaltszahlung dann automatisch zur Betriebsausgabe in der GbR oder stellt es nur eine Privatentnahme aus der kommenden Gewinnverteilung dar?
Hintergrund meiner Frage sind die Vorgaben des BMF zur Führung EüR oder Bilanz (Gewinn max. 50.000 EUR). Ist es möglich mit der Höhe des Gehalts die Gewinngrenze von 50.000 EUR/Jahr, welche zur Berechtigung der EÜR führt, einzuhalten?
Wenn nicht würde das ja bedeuten, dass die Entlohnung für einen geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter max. 50.000 EUR/Jahr betragen darf - ansonsten muß auf Bilanz umgestellt werden.
grüsse
hsrtreml


















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