Kleinunternehmer Bewertung Bestände

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Kleinunternehmer Bewertung Bestände
Hallo zusammen,

Folgende Frage schwirrt mir seit einiger Zeit im Kopf.

Gibt es für Kleinunternehmer nach paragraph 19 Größenordnungen beim Warenbestand und dem Aufbau von Warenbestand, die man bilanziell oder steuerlich gesondert berücksichtigen muss??

Folgender Fall:
Seit 8 Jahren Kleinunternehmer - Kauf von Gebrauchtware auf Flohmärkten und Haushaltsauflösungen. Weiterverkauf fast ausschließlich auf eBay. Ganz klassisch…Umsatzgrenze von 17,5 T€ dann 22 T€ und mittlerweile 25 T€ wurden immer bewusst eingehalten und sollen auch beibehalten werden da Kleinunternehmer neben eigentlichem Hauptjob.

Da sehr gut ausgebildet im Bereich Antiquitäten , Design, Raritäten etc auf sehr vielen Ebenen ist die Handelsspanne extrem hoch, sprich für 22 T€ Umsatz werden gebrauchte Waren für 2-5 T€ gekauft, da es aber jährlich noch mehr schönes extrem günstig anzukaufen gibt, also locker weitere Ware für EK 2 T€ diese Ware entspricht wieder einem Verkehrswert zum VK von 15-20 T€. Diese weitere Ware kann aber nicht verkauft werden, da der Umsatz bereits mit anderen Waren „voll ist“ und die Kleinunternehmer Grenze nicht gesprengt werden soll.

In der EÜR taucht der „Bestandsaufbau“ wie in diesem Fall dann natürlich mit Ausgaben von 2 T€ mit den anderen wareneinkäufen, die direkt  umgesetzt werden, mit auf.

Wenn man das o. g. 8 Jahre macht hätte man einen Warenbestand für ca 16-20 T€ Einkauf der einem Verkehrswert beim Verkauf von ca 160-200 T€ entspricht. Also einen substanziellen Bestand zum Verkehrswert von 160-200 T€.

Ich habe im Netz sehr viel über Bedingungen zu Kleinunternehmern gesucht aber nirgends habe ich eine Bewertung der o . g Situation gefunden, nirgends habe ich gefunden wo definiert ist wieviel Bestand ein Kleinunternehmer haben darf.

Würde das Kleinunternehmen schließen, müsste man ja eine Abschlussbilanz machen und dann würde der Bestand sicher als Gewinn versteuert.
So habe ich es verstanden. Der Plan wäre aber den Bestand wieder Jahr für Jahr zu reduzieren, wenn kein Bestand mehr nachgekauft wird, dann ist der Gewinn und die Steuerlast in diesen Jahren natürlich höher, da kein Wareneinsatz mehr dazu käme und die Ausgaben die seinerzeit für den Bestand angefallen sind werden beim Verkauf ohne Wareneinsatz ordentlich mit eben dann hohen Gewinnen versteuert.

Hat jemand zu o.g fall eine Idee oder eine Herangehensweise ob es irgendein Gesetz gibt die das o. g. einschränkt oder gibt es Dinge die man dabei beachten muss? Sind das stille Reserven, die man als Kleinunternehmer aufbauen darf oder spricht etwas dagegen?

Vielen Dank fürs lesen und falls jemand eine Idee dazu hat würde ich mich freuen.

Liebe Grüße
Also erstmal hat die ganze Sache nichts mit Kleinunternehmer zu tun sondern eher mit Einzelunternehmer. Als Einzelunternehmer ist man nicht bilanzierungspflichtig, solange man bestimmte Grenzen nicht überschreitet, darf aber freiwillig bilanzieren, wenn man das will. Macht aber in eurer Konstellation aus meiner Sicht keinen Sinn. Also macht ich die klassische EÜR, Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (also Zahlungseingängen bzw. Ausgängen). Ja es ist richtig, dass ihr stille Reserven aufbaut, die bei einer Betriebsaufgabe relevant werden können (werthaltig) aber du hast ja auch schon die richtige Strategie angegeben, den Bestand sukzessive abzubauen.

Das Thema Kleinunternehmen ist einfach nur eine vereinfachte Umsatzsteuer Handhabung, ihr verkauft brutto ohne Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen, d.h. eure Kunden können keine Vorsteuer geltend machen und ihr natürlich auch nicht. Sind aber zwei völlig verschiedene Themen, Kleinunternehmen und Einzelunternehmen mit EÜR. In gewissen Grenzen könnt ihr eure Gewinne besser steuern mit Verschiebungen um den Jahreswechsel was Einkauf und Verkauf betrifft weil zur Zuordnung des Jahres immer nur der Zahlungseingang oder Abgang zählt, was bei Unternehmen mit Bilanzierung so nicht möglich ist.
Bearbeitet: Dauerbucher - 15.06.2025 00:40:01
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