Umsatzsteuer Nachzahlung

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Umsatzsteuer Nachzahlung, in den beiden Vorjahren
Hallo

ich bin ein Newbe hier.

Wir hatten Anfang 2017 eine Betriebsprüfung und mussten daraufhin für die Jahre 2016 und 2015 Umsatzsteuer Nachzahlen, ca 5000 Euro.

Jetzt weiss ich allerdings nicht, wie ich das verbuchen soll. Ich habe beim Finanzamt nachgefragt, die haben nur gesagt als Betriebsausgabe.
Aber als Betriebsausgabe habe ich ja dann wieder Umsatzsteuer drin ? Oder mache ich da einen Denkfehler?
Oder muss/ kann ich dafür ein eigenes Extra Konto anlegen?

Wir machen ganz normale EaÜ am Ende des Jahres und alle 3 Monate Vorsteuer.
Wir, mein Mann und ich, sind ein Kleinunternehmen , Nebenberuflich falls das wichtig sein sollte.

Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte
liebe Grüsse Vera
7690 SKR 04
Hallo Vera,

resultieren aus einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung Steuernachzahlungen sind diese aufwandswirksam zu buchen = Betriebsausgabe
Im Gegensatz zu den üblichen Umsatzsteuerkonten (1780, 1790, 1791) ist die aus der USt-Prüfung resultierende Umsatzsteuer über das Konto 2285 Steuernachzahlung Sonstige Steuern Vorjahre zu buchen.

Viele Grüße Jogi
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
@Jogi

Quelle? Würd mich inetressieren!
Bearbeitet: hans123 - 19.04.2018 08:57:00
Hallo,

Entschuldigung, dass ich mich erst jetzt melde, ich habe Nachtschicht im Hauptberuf :)

danke für die Antworten

liebe Grüsse Vera
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