Anordnung der Vorkostenstellen im Stufenleiterverfahren

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Anordnung der Vorkostenstellen im Stufenleiterverfahren
Guten Tag,

ich hoffe, dass man mir hier helfen kann, was die genaue Anordnung bezüglich der Reihenfolg der der Vorkostenstellen im Stufenleiterverfahren betrifft. Das die Vorkostenstellen in einem BAB mit Stufenleiterverfahren von links nach rechts angeordnet und dann auch nach rechts aufgelöst werden, ist absolut logisch und verständlich. Nur habe ich beim ersten Schritt, also der Anordnung der Vorkostenstellen ein Problem.
In der Literatur wird gesagt, das die Kostenstelle die gar keine Leistungen oder aber die wenigsten Leistungen von den anderen Vorkostenstellen erhält, ganz nach links kommt und somit zuerst verteilt wird.
Nun habe ich aber einen Lehrer der sagt, dass die Vorkostenstelle welche am meisten Leistungen an die anderen Vorkostenstellen abgibt, ganz nach links kommt und somit zuerst verteilt wird.
Ich habe hier Mal ein kleines Beispiel.

Verwaltung an Heizung 50.000€
Verwaltung an Küche 40.000€
Verwaltung an Werkst.    40.000€
Gesamt                130.000€


Heizung an Verwaltung 70.000€
Heizung an Küche 30.000€
Heizung an Werkst.        20.000€
Gesamt               120.000€

In diesem Beispiel geben die Vorkostenstellen Küche und Werkstatt nichts an die Verwaltung oder die Heizung ab, so dass quasi ein wechselseitiger Leistungsempfang nur zwischen Verwaltung und Heizung stattfindet.
Meine Frage ist jetzt natürlich wie wäre die richtige Anordnung der ersten Position? Wäre es die Vorkostenstelle, welche am wenigsten von den anderen Vorkostenstellen erhält, wäre an erster zu verteilender Stelle die Heizung mit 50.000€ empfangener Leistung.
Wäre es die Vorkostenstelle, welche am meisten an die anderen Vorkostenstellen abgibt, wäre an erster zu verteilender Stelle die Verwaltung mit 130.000€ abgegebener Leistung. Das ist ja natürlich schon ein Unterschied und ich hoffe, dass sich hier jemand findet, der diese Frage für mich klären kann. Ich danke schonmal im Voraus.
Hallo,

das ist m.E. eine eher theoretische Frage, wie die mit dem Huhn und dem Ei.

Rein praktisch sollen doch über die Umlage am Ende Gemeinkostenzuschlagssätze für die Produkte des Unternehmens herauskommen. Da ist es relativ egal, wo die Vorkostenstelle Heizung nun positioniert wird. Durch die Gemeinkostenumlage entsteht ohnehin eine große Unsicherheit bezüglich einer verursachungsgerechten Umlage. Da spielt Dein Beispiel dann am Ende keine entscheidende Rolle.

PS: Ich persönlich würde diese eher ganz links anordnen. Aber das ist nicht wirklich wichtig und beide Varianten wären m.E.  i.O..

VG, Buchi
Hallo Albertz,

Buchi hat vollkommen recht.

Zudem gehört das Stufenleiterverfahren auf den Schrotthaufen, da es aus Zeiten stammt, in der das Rechnen zeit- und damit kostenintensiv war. Diese Zeiten sind lange vorbei.

LG
-Nausicaa
Erst einmal Danke für die Eischätzungen.

Also, dass das Stufenleiterverfahren hinter dem mathematischen Verfahren in Sachen Genauigkeit zurücksteht, ist natürlich glasklar. Aber im Studium wird dieses leider immer noch verlangt und ist leider auch klausurrelevant. Dementsprechend muss da die Reihenfolge leider exakt stimmen. Und genau das ist im Moment mein Problem. Schlussendlich werde ich natürlich die Position des Lehrenden vertreten müssen, wunderte mich aber darüber, dass es in den Lehrbüchen und auch in vielen KLR-Hilfen im Internet immer so steht, dass die Vorkostenstelle, welche am wenigsten von den anderen Vorkostenstellen erhält, zuerst aufgelöst wird. Unser Lehrer vertritt wie gesagt die Meinung, dass die Vorkostenstelle, welche am meisten an die anderen Vorkostenstellen abgibt, zuerst aufgelöst wird und bekräftigte dies dann mit der Aussage, dass beides ja im Grunde das Gleiche bedeuten würde, obwohl dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen klappen kann und das Beispiel diese Aussage natürlich widerlegt. Ich habe wie gesagt nicht die Expertise seinen Ansatz zu widerlegen, aber vielleicht mache ich auch einfach nur einen gedanklichen Fehler.

Gruß Albertz
Hallo Albertz,

ja, ich sehe natürlich Dein Problem.

Nehmen wir mal zwei allgemeine Kostenstellen, Fuhrpark und Instandhaltung. Beide verursachen Kosten von 2.000.000 €

Der Fuhrpark liefert insgesamt 1.000.000 km, die Instandhaltung 20.000 Stunden. Also ergibt sich ohne Leistungsaustausch ein Verrechnungssatz von 2 €/km und von 100 €/Stunde.

Nun liefert der Fuhrpark 1.000.000 km an die Instandhaltung, diese 2.000 Stunden an den Fuhrpark.

Zudem liefert der Fuhrpark 1.000.000 km an die Kostenstelle Vertrieb, die Instandhaltung 10.000 Stunden an die Fertigung.

Wenn ich jetzt den Fuhrpark auf die Instandhaltung umlege, landen 1.000.000 €  bei der Instandhaltung. Damit ist der Fehler, der durch das Stufenleiterverfahren entsteht kleiner, als wenn ich die 200.000 € Lieferung der Instandhaltung berücksichtige - und im Gegenzug die 1.000.000 € ignoriere.

Vielleicht probierst Du es damit, Deinen Lehrer zu überzeugen.

Dann kann er Dir nebenbei DAS hier versuchen zu belegen: "[...]und bekräftigte dies dann mit der Aussage, dass beides ja im Grunde das Gleiche bedeuten würde[...]".

Viele Grüße!
-Nausicaa
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