Befreiung von der Verpflichtung zur Führung eines USt-Heftes

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Befreiung von der Verpflichtung zur Führung eines USt-Heftes, bei Reisegewerbe(Imbiss bei Events) und freiwilliger EÜR
Hallo miteinander,
als Existenzgründer führe ich nur ein Heft mit Tages-Brutto-Einnahmen, die unter 17.500€ p.a. liegen. Meine Einnahmen  und Ausgaben buche ich in Excel sortiert nach den Zeilen der EÜR und gebe bei der ESt-Erklärung freiwillig eine EÜR ab.
Ich dachte nun, dass es nur eine Formsache sei, sich beim Finazamt von der Verpflichtung zur Führung eines USt-Heftes befreien zu lassen. Das FA rührt sich aber nicht, so dass ich unsicher bin, ob ich diesen Anspruch habe.
Kann mir jemand was dazu sagen? Das wäre sehr schön.
Moin,

bis eben wusste ich nicht einmal, was ein "Umsatzsteuerheft" ist!  :idea:

Was machst du denn im Rahmen deines Gewerbes?

Gruß
steht doch in der Überschrift ;)
Ups,

sry, das ist so hellgrau, das ist mir noch nie aufgefallen, dass da auch was steht!  :green:

Ich fürchte, das sieht nicht gut aus für dich!   :o


"1.0 Wer muss ein Umsatzsteuerheft führen?

Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Ambulantes Gewerbe nach § 22 Abs. 5 UStG betreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen. Mit Schreiben vom 30. April 2012 hat das Bundesfinanzministerium das Muster des Umsatzsteuerheftes redaktionell angepasst und ein aktuelles neues Muster des Umsatzsteuerheftes veröffentlicht.

Das Umsatzsteuerheft müssen auch Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes führen, von denen die geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben wird (Gesamtumsatz zuzüglich Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht über 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro bzw. bei Existenzgründern voraussichtlicher Umsatz im laufenden Kalenderjahr nicht über 17.500 Euro; Einzelheiten siehe unser Merkblatt "Umsatzsteuer für Existenzgründer", DokNr. 21063). Diese umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer haben täglich unter Angabe des Datums die Brutto-Tageseinnahmen im Umsatzsteuerheft einzutragen.

Das Umsatzsteuerheft und die Belege sind in der Regel 10 Jahre aufzubewahren.

2.0 Wer ist vom Umsatzsteuerheft befreit?

Von der Verpflichtung, ein Umsatzsteuerheft zu führen, sind nach § 68 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) Unternehmer befreit u.a.,

   wenn sie im Inland eine gewerbliche Niederlassung besitzen und ihren Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen (in diesen Fällen stellt das Finanzamt eine Bescheinigung über die Befreiung von der Führung des Steuerheftes aus.);
   wenn sie mit Zeitungen und Zeitschriften handeln;
   wenn sie auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, oder ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen."


Sry, dass ich nichts erfreulicheres gefunden hab!  :(

Gruß
Bearbeitet: bdirk - 21.07.2014 22:51:30
Danke, bdirk. Ich führe aber doch mit meinen Excel-Dateien, die laufend eine EÜR produzieren freiwillig Bücher. Insofern müsste ich doch den Befreiungsanspruch haben...(s. letzter Satz!)
Und so dramatisch kann sich der Unterschied zwischen offiziellem USt-Heft und meinem Heft mit den taggenauen Brutto-Einnahmen doch nicht auswirken....?
Gruß
Es geht nicht um die zahlenmäßige Auswirkung, sondern das dieses Heft Formvorschriften erfüllen muss!!!!!!!

Das Bundesministerium für Finanzen hat höchstselbst erlassen, wie es auszusehen hat!!!


Siehe dazu hier:

http://www.hk24.de/linkableblob/hhihk24/recht_und_steuern/steuerrecht/downlo­ads/1883924/.5./data/BMF_Schreiben_vom_30_April_2012_zum_Umsatzsteuerheft-data.pdf

Oder auch hier:

http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/steuerexi_ordner/367296/ums­atzsteuerheft.html

PS: Was meinst du um Gottes Willen mit "freiwilliger EÜR"??????
Muster hier:

http://www.hk24.de/linkableblob/hhihk24/recht_und_steuern/steuerrecht/downlo­ads/1883920/.5./data/Umsatzsteuerheft_2012-data.pdf

Das gibt richtig Ärger, wenn du das nicht führst!  :(
Oh je, dankeschön. Du jagst mir einen tüchtigen Schrecken ein.
Freiwillig bezog ich nicht auf die EÜR, sondern auf "Bücher führen", womit ich meine Excel-Dateien meinte. Aber egal.
Werde USt-Heft besorgen und hoffen, dss noch alles gut geht.
Gruß
Sorry,

wollte dir ja keinen Schreck einjagen!

Verstehen tue ich das auch nicht; USt-befreit, aber du musst das Ding führen und "mitführen"!!!!

Vil kann ja ein anderer mal den Sinn und Zweck hier erklären.  :denk:

Gruß
Bearbeitet: bdirk - 22.07.2014 12:30:27
:green: Die Wege des Herrn sind unergründlich....

Aber ob jetzt Heft oder nicht, es macht schon Sinn die Kasse nicht nur in Excel zu führen, daß ist
ziemlich wertlos, da die Zahlen ja verändert werden können. Es ist wohl eine Art Fahrtenbuch für die Kasse.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 22.07.2014 19:08:31
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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