ich bin Freiberufler (EÜR) und mache meine Buchhaltung mit lexoffice (die Produktauswahl ist aber erst mal zweitrangig). Als ich mir kürzlich angeschaut habe, was alles im "GoBD-konformen" Aktivitätenprotokoll auftaucht, habe ich festgestellt, dass dort auch Belege/Buchungen (inklusive Scans/PFDs) zu finden sind, die ich wieder gelöscht und daher auch nie festgeschrieben habe.
Ich stelle mir daher die Frage, wie es sich genau mit dem Löschen und Stornieren in Bezug auf die Festschreibung verhält. Mir ist natürlich klar, dass spätestens mit der Festschreibung die Unveränderlichkeit sichergestellt wird und Korrekturen nur noch über zusätzliche (Korrektur)buchungen möglich sind.
Ich bin als buchhalterisch schlichtes Gemüt bisher davon ausgegangen, dass ich *vor* der Festschreibung auch Löschen darf und auch die "GoBD-konforme" Software erlaubt das. Hier ein paar Beispiele, die für mich valide Anwendungsfälle des Löschens vor der Festschreibung sind und wo es mich verwirrt, dass Daten davon im Protokoll auftauchen.
Beispiel 1: Testbuchungen
Um herauszufinden, ob die Software die Belege wie gewünscht bucht ist es hin und wieder von Nöten, Testweise Belege (oder auch mal eine Anlage/Abschreibung) anzulegen. Für diese gibt es manchmal einen realen Geschäftsvorfall (der "getestet" wird), manchmal nicht. Diese Testbuchungen haben aus meiner Sicht weder etwas in den festgeschrieben Buchungen noch im Protokoll verloren.
Beispiel 2: Korrektur von Erfassungsfehlern
Lexoffice bebucht die Konten automatisch. Bei der Belegerfassung wir lediglich eine Kategorie ausgewählt. Wir die Kategorie vor der Festschreibung geändert, werden die zur alten Kategorie gehörenden Buchungen gelöscht und neue angelegt. Nach der Festschreibung werden Korrekturbuchungen durchgeführt und eine Kategorieänderung protokolliert. Das gleiche passiert, wenn man den Lieferanten/Kunden am Beleg ändert.
Folgefragen:
- Ist das Protokollieren von Änderungen an Buchungen vor Festschreibung aufgrund GoBD tatsächlich notwendig? Speziell für Buchungen/Belege, die vor der Festschreibung gelöscht wurden?
- Welche Aussagekraft kann diesen z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung beigemessen werden? Sie tauchen nicht im (festgeschriebenen) Journal auf, sind aber trotzdem irgendwie da.
Vielen Dank für im Voraus für eure Antworten





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