Mängelanzeigen / Belastungsanzeigen

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Mängelanzeigen / Belastungsanzeigen, Mängelanzeigen lfd. sowie Vorjahr im Baubranche
Hallo  :wink1:
ich habe mal eine Frage und zwar sind wir ein  Putzunternehmen das Fassadenarbeiten ausführt.
Wie in dieser Branche üblich werden Mängel in form von Mängelanzeigen angezeigt und in Form von Belastungsanzeigen abgezogen (falls zeitnah nach der Ausführung).

Bislang habe ich die Belastungsanzeigen wenn Sie aus den laufenden Jahr waren über Erlösschmälerungen gebucht. Konten lt. SKR 03 gleich #8700, 8720 usw. je nachdem ob 13 b oder steuerpfl..

Nun bekommen wir teils auch welche aus Vorjahren.  Muss ich die genauso im laufenden Jahr buchen weil dieser Mangel erst in lfd. Jahr aufgetreten war und halt auch im Vorjahr nicht bekannt.

Über Vorschläge. Anregungen oder Bestätigungen wäre ich sehr dankbar.

bis dahin  alles gute  Buchhaltungsfreunde :D
Hallo, BiBuHB
[CODE]
Muss ich die genauso im laufenden Jahr buchen [/CODE]

Welche Alternative hast du noch?
Sie ins Vorjahr abzugrenzen wenn die Mängel dort entstanden sind. Würden Sie dies ähnlich über die besagten Konten buchen?

Gruss
Verstehe nicht, was du mit der Abgrenzung meinst. Die einzige Möglichkeit wäre im Vorjahr eine Rücksstellung zu bilden. Aber , so wie du selber geschrieben hast,  gab es  im Vorjahr keine Anzeichen dafür, dass es zur Mängelanzeige kommt.  Dieselbe Buchung, wie im Vorjahr, nur eben mit"-" Zeichen  wäre  nicht verkehrt.
Bearbeitet: Macaslaut - 13.07.2019 12:45:38
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