Hi, ich hätte im Rahmen meiner Diplomarbeit (Thema: Subprime-Krise) folgende Frage:
Viele Banken/Versicherungsunternehmen monieren ja, die Fair Value Vorschriften der IFRS würden zu den enormen Abschreibungsvolumina führen und die Krise dadurch verschärfen.
Die HGB-Vorschriften sehen aber ja bei einer Wertminderung auch eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vor. Bei Finanzanlagen gibt es im HGB jedoch ein Wahlrecht, ob man bei nur vorübergehender Wertminderung abschreibt. Nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung besteht Abschreibungspflicht. Ist das der große Unterschied zwischen HGB und IFRS? Dass das HGB (im Ggs. zu den IFRS) also zwischen vorübergehender und dauernder Wertmindeurng unterscheidet und die Wertminderung der Wertpapiere als vorübergehend anzusehen sind, was nach HGB dazu führt, dass man nicht abzuschreiben braucht?
Danke für eure Antworten!
Viele Banken/Versicherungsunternehmen monieren ja, die Fair Value Vorschriften der IFRS würden zu den enormen Abschreibungsvolumina führen und die Krise dadurch verschärfen.
Die HGB-Vorschriften sehen aber ja bei einer Wertminderung auch eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vor. Bei Finanzanlagen gibt es im HGB jedoch ein Wahlrecht, ob man bei nur vorübergehender Wertminderung abschreibt. Nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung besteht Abschreibungspflicht. Ist das der große Unterschied zwischen HGB und IFRS? Dass das HGB (im Ggs. zu den IFRS) also zwischen vorübergehender und dauernder Wertmindeurng unterscheidet und die Wertminderung der Wertpapiere als vorübergehend anzusehen sind, was nach HGB dazu führt, dass man nicht abzuschreiben braucht?
Danke für eure Antworten!