IVG - IAS 38 -> Marke

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IVG - IAS 38 -> Marke, Zugangs- sowie Folgebewertung
Hallo zusammen,

meine Frage lautet, ob einzeln erworbene Marken während der Zugangs- sowie Folgebewertung nach Neubewertungsmodell erfolgen dürfen?
Die Zugangsbewertung nach Neubewertungsmodell scheitert bei Marken aufgrund des nicht-Vorhandenseins eines "aktiven Markt" i.S.d.13 IFRS, jedoch
dürfte auf Grundlage der Hierarchie gem. 13 IFRS eine Bewertung auf Level 3 erfolgen. Bei Marken ist das in der Regel der kapitalwertorientierte Ansatz.
Es ist dann zwar nicht nach Maßstäbe eines aktiven Markts bewertet worden , aber mit der Hierarchie auf Level 3. Das heißt im Zugang kann eine einzeln zugegangene Marke  nach Neubewertungsmodell die Bewertung stattfinden? Oder lieg ich da komplett falsch und es darf nur nach AK-Model bewertet werden.

Und wie schauts mit Marken, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen zugegangen sind? Diese müssen ja auf Grundlage
beizulegender Zeitwerte bewertetet werden, also Hierarchie Level 3, also in der Regel auf kapitalwertorientierter Ansatz.
Hallo,
einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte dürfen nur nach AK-Model bewertet werden:
IAS 38.24: An intangible asset shall be measured initially at cost.
IAS 38.27: The cost of a separately acquired intangible asset comprises: (a) its purchase price, including import duties and non‑refundable purchase taxes, after deducting trade discounts and rebates; and (b) any directly attributable cost of preparing the asset for its intended use.
Zitat
Und wie schauts mit Marken, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen zugegangen sind? Diese müssen ja auf Grundlage
beizulegender Zeitwerte bewertetet werden, also Hierarchie Level 3, also in der Regel auf kapitalwertorientierter Ansatz.
Ja:
IAS 38.33: In accordance with IFRS 3 Business Combinations, if an intangible asset is acquired in a business combination, the cost of that intangible asset is its fair value at the acquisition date.
IAS 38.8: Fair value is the price that would be received to sell an asset or paid to transfer a liability in an orderly transaction between market participants at the measurement date. (See IFRS 13 Fair Value Measurement.)
IFRS 13.87: Unobservable inputs shall be used to measure fair value to the extent that relevant observable inputs are not available, thereby allowing for situations in which there is little, if any, market activity for the asset or liability at the measurement date.
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