Abschluss Umsatzsteuerkonten bei Bilanzierung und nicht bebuchbaren "Hauptkonten"

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Abschluss Umsatzsteuerkonten bei Bilanzierung und nicht bebuchbaren "Hauptkonten"
Hallo,

je mehr ich im Internet nach Antworten suche, desto verwirrter bin ich.

Vorab erst einmal einige Grundinfos:
ich arbeite mit einem speziellen Buchhaltungssystem für meine Branche (Reisebüro), bilanziere (noch) freiwillig und arbeite mit SKR04.
Leider ist das System nicht in der Lage, automatisch einen richtigen Jahresabschluss zu erstellen, weshalb ich viel manuell buchen muss.

Immer wieder stolpere ich über die Umsatzsteuerkonten und deren Behandlung beim Jahresabschluss und in der Eröffnungsbilanz.
In der Theorie weiß ich, wie man Umsatzsteuerkonten abschließt, ABER mein System hat die USt-und VSt- Konten (3801, 3805, 1401 und 1405) für die direkte Bebuchung gesperrt, ich kann also keine manuellen Gegenbuchungen für diese Konten vornehmen.

Dann wären da noch die Konten 3820 (Vorausz.), 3841 (USt Vorjahr), 3842 (USt frühere Jahre) und 3845 (USt-Nachzahlung), welche manuell bebucht werden können.
Die Umsatzsteuerberichte- und Beträge passen glücklicherweise zu meinen Zahlungen und der Umsatzsteuerjahres-Jahresmeldung.
Problem ist "nur" die Bilanz. Wie bekomme ich die bebuchbaren Konten sauber aufgelöst, also im Idealfall auf Null? Spielt es überhaupt eine Rolle, dass die nicht bebuchbaren Systemkonten nicht ausgebucht werden können?

Da ich ab diesem Jahr auf EÜR umstelle (da kommt auch noch was auf mich zu mit der Übergangsbilanz *seufz*), möchte ich gerne alles vorher "sauber" haben, damit sich keine überflüssigen Salden mit durch die nächsten Jahre ziehen.

Ich hoffe, ich habe die Problematik einigermaßen vernünftig erklärt und mir kann geholfen werden  :(
:wink1: Guten Morgen,

also bei uns stellen sich diese nicht bebuchbaren Konten zum Jahreswechsel automatisch auf null, bzw. weisen ausschließlich immer nur das aktuelle Jahr aus ohne Summen aus dem Vorjahr mitzunehemen.

Das solltest du prüfen können, anhand der letzten Jahre, sieh dir mal die Konten an, wie die zum JA-Beginn bei dir aussahen.
Hallo Momo,

ja, das ist bei mir auch so. Wenn ich z.B. anzeigen lasse "Bilanz vom 01.01.-31.12.2012" werden nur die USt-Beträge von 2012 angezeigt.
Aber ich muss die Zahlungen ans FA ja trotzdem verbuchen und bin unsicher, ob das nicht irgendwie "doppelt gemoppelt" ist. Habe einen Knoten im Hirn bei dem Thema

Deswegen noch einmal ganz genau, was muss ich tun?
Ich berechne die Salden der nicht bebuchbaren USt/VSt-Konten... und dann?
Guten Morgen,

na die Zahlungen an das FA buchst du doch über deine manuellen Kto's (Vorauszahlung, frühere Jahre). Am Jahresende hast du nach deiner Berechnung entweder ein Guthaben oder eine Zahllast diese (die Zahlung oder Erstattung vom FA) buchst du ebenfalls gegen das entsprechende Kto (wird wohl Vorauszahlg.) sein. Damit solltest du auf diesem Kto deine gesamte Jahresschuld als Saldo ausgewiesen haben.
Bearbeitet: Momo - 24.04.2013 06:38:45
Danke Momo,

entschuldige, dass ich so penetrant nachhake, aber ich will wirklich nichts falsch machen  :|
Also den Saldo buche ich z.B. auf das Vorauszahlungskonto (wenn ich z.B. noch eine Verbindlichkeit dem FA gegenüber habe), soweit klar.

Aber wie genau lautet der Buchungssatz?

Bei Vorauszahlung an das FA unterjährig ist soweit klar:
zB. 3820 USt-Vorauszahlung an 1800 Bank

und den dann noch offenen Betrag? Was ist das Gegenkonto zum Vorauszahlungskonto? Einfach das Saldenvortragskonto?
:wink1:

was heißt denn hier penetrant???  :o

Dafür sind wir doch hier!

Ja, da dein System für die direkte Bebuchung gesperrt ist (kann man das nicht aufheben?), bleibt dir nichts anderes übrig als es über den Saldenvortrag zu buchen, bzw. im neuen Jahr über das Kto USt- Vorjahr.
Bearbeitet: Momo - 25.04.2013 10:51:15
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