ich habe eine Frage zur Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen.
Ich wüsste gerne ob diese auch für eine GmbH & Co KG Anwendung findet
In der Verordnung steht wie folgt:
"...Wohnungsunternehmen, die Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit
beschränkter Haftung oder eingetragene Genossenschaften sind, haben die Bilanz abweichend von § 266 Abs. 2,
3, § 336 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs nach dem anliegenden Formblatt (Muster) aufzustellen. Sie haben
abweichend von § 275 Abs. 2, 3 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren den Posten 1 wie folgt aufzugliedern: ..."
Ich bin mir nicht sicher, ob hier die GmbH & Co KG (GmbH) mit drunter fällt.
Der genaue Wortlaut der Verordnung ist hier nachzulesen
Kann mir da jemand helfen?
Gruß
Jens





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