Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ein Unternehmen hat ein unbebautes Grundstück. Darauf sollen Mehrfamilienhäuser gebaut werden, 10 jahre gehalten und vermietet werden und danach einzeln abverkauft werden. Das Projekt befindet sich aktuell in der Projektenrwicklung, erste Baurechnungen für Architektenplanung, Baugenehmigung etc. Kommen schon an. Meiner Meinung nach müssten alle nach hgb aktivierungsfähigen TeilHerstellungskosten auf Anlagen im Bau im AV aktiviert werden. Da dies ein langfristiges Renditeobjekt sein soll und erst dann nach 10 Jahren ins UV übergeht. Somit denke ich, dass die Buchung von Bestandsveränderungen in der Bauphase nicht zum tragen kommt. Irritiert hat mich hier eine Buchung aus dem Vorjahr durch den Vorgänger, daher die Frage.
danke für eure Hilfe
folgender Sachverhalt:
Ein Unternehmen hat ein unbebautes Grundstück. Darauf sollen Mehrfamilienhäuser gebaut werden, 10 jahre gehalten und vermietet werden und danach einzeln abverkauft werden. Das Projekt befindet sich aktuell in der Projektenrwicklung, erste Baurechnungen für Architektenplanung, Baugenehmigung etc. Kommen schon an. Meiner Meinung nach müssten alle nach hgb aktivierungsfähigen TeilHerstellungskosten auf Anlagen im Bau im AV aktiviert werden. Da dies ein langfristiges Renditeobjekt sein soll und erst dann nach 10 Jahren ins UV übergeht. Somit denke ich, dass die Buchung von Bestandsveränderungen in der Bauphase nicht zum tragen kommt. Irritiert hat mich hier eine Buchung aus dem Vorjahr durch den Vorgänger, daher die Frage.
danke für eure Hilfe