Investitionsabzugsbetrag bei der EÜR für 2018

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Investitionsabzugsbetrag bei der EÜR für 2018, Muss der IAB dem Finanzamt gegenüber begründet werden?
Ich arbeite mit Lexware buchhalter plus und erstelle eine EÜR für 2018. Möchte einen IAB in 2018 bilden für die Anschaffung eines Computers in 2019 und 1 PKW in 2020. Reicht es, wenn ich den  IAB über die im Programm gegebene Möglichkeit "Manuelle Werte" in den EÜR-Vordruck als Pauschalbetrag in Zeile 77 erfasse, und muss ich zusätzlich noch eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt machen um welche geplante Anschaffungen es sich genau handelt? Ggf. wo und wie müsste diese Erklärung erfolgen?

Muss der IAB bei der EÜR auch noch verbucht werden und ggf. wie lauten die Konten bzw. der Buchungssatz SKR 03? Das ist doch m.E. nur bei einer Bilanzierung der Fall und entfällt bei der EÜR?
Zitat
usande schreibt:
Ich arbeite mit Lexware buchhalter plus und erstelle eine EÜR für 2018. Möchte einen IAB in 2018 bilden für die Anschaffung eines Computers in 2019 und 1 PKW in 2020. Reicht es, wenn ich den  IAB über die im Programm gegebene Möglichkeit "Manuelle Werte" in den EÜR-Vordruck als Pauschalbetrag in Zeile 77 erfasse, und muss ich zusätzlich noch eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt machen um welche geplante Anschaffungen es sich genau handelt? Ggf. wo und wie müsste diese Erklärung erfolgen?

Muss der IAB bei der EÜR auch noch verbucht werden und ggf. wie lauten die Konten bzw. der Buchungssatz SKR 03? Das ist doch m.E. nur bei einer Bilanzierung der Fall und entfällt bei der EÜR?

Normal muss kein Antrag gestellt werden. In der EÜR wird der Betrag festgehalten. Ich weiss nun nicht was in Zeile 77 reinkommt, habe das Schema nicht vor mir..

In der Steuererklärung müsste man den IAB geltend machen.

Wenn die Güter angeschafft sind bucht man:

4853 an Anlagegut

Viele Grüße

Frank Mach
kfm. Services & Controlling www.FrankMach.com
Hallo,

inzwischen muss kein einziges bewegliches Wirtschaftsgut mehr bezeichnet, genannt oder beschrieben werden, für das ein IAB gebildet werden soll.

Einfach die "Gesamtsumme" aller IAB's ermitteln und eintragen.
Wie sieht es denn in der Praxis mit der Auflösung des IAB aus, wenn man beim Abschluss für 2018 einen IAB gebildet hat und die Anschaffungen in 2019 + 2020 vorgenommen werden. Wenn die Investition niedriger ausfällt (z.B. Anschaffungskosten beim PC oder beim PKW)  als der gebildete IAB, wie geht man dann vor  bei der EÜR? Muss das steuerliche Ergebnis (Gewinn) bei Investition jeweils sofort korrigiert werden oder reicht es aus  wenn man beim nächsten Jahresabschluss mit der Auflösung des IAB beginnt? Wie erfolgt die Auflösung des IAB?
Zitat
usande schreibt:
Wie sieht es denn in der Praxis mit der Auflösung des IAB aus, wenn man beim Abschluss für 2018 einen IAB gebildet hat und die Anschaffungen in 2019 + 2020 vorgenommen werden. Wenn die Investition niedriger ausfällt (z.B. Anschaffungskosten beim PC oder beim PKW)  als der gebildete IAB, wie geht man dann vor  bei der EÜR? Muss das steuerliche Ergebnis (Gewinn) bei Investition jeweils sofort korrigiert werden oder reicht es aus  wenn man beim nächsten Jahresabschluss mit der Auflösung des IAB beginnt? Wie erfolgt die Auflösung des IAB?

Der Abzugsbetrag wird in 2018, also dem Planjahr, korrigiert. So kommt es zu einer Steuernachzahlung und Zinsen.

Danach, im Investitionsjahr, wird der korrigierte Betrag dem steuerlichen Ergebnis hinzugerechnet und die Buchungen (verminderte AK, planmässige Abschreibung und Sonderabschreibung) werden normal vorgenommen.

VG

Frank
kfm. Services & Controlling www.FrankMach.com
Hallo,

Bitte beachten, daß 3 Jahre Zeit ist, die getätigten IAB zu erfüllen. Erst danach müsse die nicht durchgeführten IAB aufgelöst werden. Das wird jedoch von Amtswegen für das betreffende Jahr durchgeführt In der EÜR für 2021 werden nur die nicht durchgeführten IAB demFA gemeldet und der Rest geschieht beim Fa (Korrektur des Bescheides für 2018 zzgl. Nachzahlung und Zinsen (ab 15 Monate nach dem 31.12.2018).
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