Übergangsgewinnermittlung

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Übergangsgewinnermittlung
Hallo zusammen,
ich habe Ende 2015 eine Übergangsgewinnermittlung erstellt. Soweit sogut - Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 ist beim Finanzamt abgegeben.
Jetzt ist es so, dass mir bei Erstellung der Bilanz 2016 aufgefallen ist, dass ich vergessen habe, die USt für November und Dezember 2016 in der Übergangsgewinnermittlung zu berücksichtigen, somit passt mir jetzt das Konto Verbindlichkeiten Betriebssteuern/Abgaben nicht. Was mache ich hier am besten?
Muss ich eine neue Eröffnungsbilanz abgeben ...  :o ? Oder kann ich das irgendwie alles im Jahr 2016 verpacken - würde ja eine riesen Rattenschwanz nach sich ziehen, weil mein Übergangsgewinn anders wäre, somit die ESt zu ändern ...

Und dann kommen wir direkt zum nächsten Problem. In 2016 hat eine Betriebsprüfung stattgefunden mit einer geringen Nachzahlung an USt für die früheren Jahre. Was mache ich denn damit, irgendwie muss ich das ja in die Kosten bekommen.  :denk:

Danke und LG
Hallo, Steffi

[CODE]die USt für November und Dezember 2016 in der Übergangsgewinnermittlung zu berücksichtigen[/CODE]

du meinst wohl 2015? Wie hättest du  diese UST berücksichtigen wollen?

[CODE]Konto Verbindlichkeiten Betriebssteuern/Abgaben nicht.[/CODE]

Das Konto heisst " Umsatzsteuer Vorjahr". Hier geht es nicht um die Betriebssteuern.

[CODE]Oder kann ich das irgendwie alles im Jahr 2016 verpacken[/CODE]

Das kann nur in 2016 verpackt werden. In 2015 war es noch EÜR.

[CODE]Und dann kommen wir direkt zum nächsten Problem. In 2016 hat eine Betriebsprüfung stattgefunden mit einer geringen Nachzahlung an USt für die früheren Jahre.[/CODE]

Was war der Grund für die Nachzahlung?
RIchtig, es geht um die USt-VA 11 und 12/2015.

Grund für die Nachzahlung waren Buchungsfehler (19% VSt abgezogen anstatt 7%, über die 3 Jahre geht es um einen kleinen dreistelligen Betrag)

Ich habe eben noch festgestellt dass 1/3 des Übergangsgewinns schon in 2015 angesetzt wurde (anstatt Verteilung ab 2016 auf 3 Jahre). Bescheid ist allerdings bestandskräftig und auch so veranlagt worden (sprich laufender Gewinn 2015 plus 1/3 des Übergangsgewinns)
Hi,

eine Frage: wie wurde die Vorsteuer/umsatzsteuerkonten im 2015 abgeschlossen bzw. in 2016 vorgetragen?

2. Nachzahlung:
Wenn das 2016 noch nicht abgeschlossen ist, kannst du so buchen:
Aufwand an " Umsatzsteuer frühere jahre". Bei der Zahlung an das FA wird dan das Konto "Umsatzsteuer frühere Jahre" ausgeglichen. Welches Aufwandskonto verwendet wird, musst du selber entscheiden.
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