Sehr geehrte Damen und Herren,
es hat sich mir bisher nicht erschlossen, ob die Neuregelung zum Anlagenspiegel gem. § 284 Abs. 3 (HGB nach BilRUG) die bisher üblichen tabellarischen Darstellungsformen - siehe z. B . auch oben) - berühren (d. h. obsolet erscheinen lassen und neu zu konfigurieren sind) oder nicht.
Wie ist Ihre Auffassung? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schellenberg
Hasenweg 3
24631 Langwedel
04329 - 1306
0176-53466299
es hat sich mir bisher nicht erschlossen, ob die Neuregelung zum Anlagenspiegel gem. § 284 Abs. 3 (HGB nach BilRUG) die bisher üblichen tabellarischen Darstellungsformen - siehe z. B . auch oben) - berühren (d. h. obsolet erscheinen lassen und neu zu konfigurieren sind) oder nicht.
Wie ist Ihre Auffassung? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schellenberg
Hasenweg 3
24631 Langwedel
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