Reverse Charge: Steuerschuldumkehr bei Rechnungen aus dem Ausland

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Reverse Charge: Steuerschuldumkehr bei Rechnungen aus dem Ausland
Zitat
Lumpi2015 schreibt:

Hallo zusammen,

ich habe da mal ein Problem.

Ich habe gerade eine GmbH gegründet

Ich wollte ein Fimen-Handy, dass ich nicht so ohne weiteres in Deutschland bekomme LG V20

Ich habe es über Ebay gekauft und bekam eine Rechnung aus Großbritannien ohne Mehrwertsteuer und Ohne Umsatzsteuer ID des Verkäufers Preis 498,28€

Ich möchte das Handy nun im SKR03 unter 0400 buchen.

Ich lege keinen Wert darauf hier jetzt die Vorsteuer abzuziehen ich will das nur halbwegs korrekt buchen

Kann ich jetzt einfach die Umsatzsteuerbuchung weglassen?

Vielen Dank im Voraus

Lumpi2015

Einfach als Aufwand verbuchen ohne USt. Schlüssel sprich ohne 90 0400 nur mit 0400.
Verstehe ich den Beitrag Richtig:
Ich habe eine Rechnung erhalten aus Irland wo Steuer 0 steht. (Softwareunternehmen)
unter der Rechnung steht:
In dem ausgewiesenen Gesamtbetrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu dem Mehrwertsteuersatz enthalten, der im Land des Kunden gültig ist. Und noch ein Stück tiefer steht dann aber, für Geschäftskunden die nicht in Irland ansässig sind und eine USt-IDNr. angeben, wird der Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Kunden sind selbst für die Mehrwertsteuer gemäß Artikel 196 der EU Richtlinien verantwortlich.
Frage:
Wie muss ich es den nun Buchen,
Ich muss jetzt die Steuer aufschlagen um mir dann die Steuer wieder als Vorsteuer abzuziehen? habe ich das so richtig verstanden?
Gruß
C.K.
Verstehe ich den Beitrag Richtig:
Ich habe eine Rechnung erhalten aus Irland wo Steuer 0 steht. (Softwareunternehmen)
unter der Rechnung steht:
In dem ausgewiesenen Gesamtbetrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu dem Mehrwertsteuersatz enthalten, der im Land des Kunden gültig ist. Und noch ein Stück tiefer steht dann aber, für Geschäftskunden die nicht in Irland ansässig sind und eine USt-IDNr. angeben, wird der Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Kunden sind selbst für die Mehrwertsteuer gemäß Artikel 196 der EU Richtlinien verantwortlich.
Frage:
Wie muss ich es den nun Buchen,
Ich muss jetzt die Steuer aufschlagen um mir dann die Steuer wieder als Vorsteuer abzuziehen? habe ich das so richtig verstanden?
Gruß
C.K.
Du buchst den Nettobetrag, der auf der Rechnung ausgewiesen ist mit dem entsprechenden Steuerschlüssel (Innergemeinschaftlicher Erwerb) ein. Das Programm erstellt dann selbst den Buchungssatz VSt an Ust mit entsprechendem Betrag.
Du brauchst also nichts auszurechnen oder addieren...

Viele Grüsse

Frank
kfm. Services & Controlling www.FrankMach.com
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